Betreff
Bericht zur Förderung freier Träger der Jugendhilfe 2009
Vorlage
0329-BR/2010
Art
Berichtsvorlage

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Förderung freier Träger der Jugendhilfe für das Jahr 2009 (siehe Anlage) zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Entsprechend § 71 Abs. 2 SGB VIII befaßt sich der Jugendhilfeausschuss insbesondere mit der Förderung der freien Jugendhilfe und ist deshalb zuständiges Gremium für Förderungen im Rahmen der durch den Stadtrat zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

 

Mit den bestehenden Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eisenach vom 01.01.2002, geändert am 22.03.2007, beschloß der Jugendhilfeausschuss einen Handlungsrahmen für eigenständige Förderentscheidungen durch die Verwaltung des Jugend- und Schulverwaltungsamtes, um  Förderungen flexibler, zeitnaher und mit weniger Verwaltungsaufwand zu gestalten.

 

Mit dem Beschluß der Richtlinien bat der Jugendhilfeausschuss um die jährliche Vorlage einer Übersicht über die Förderungen der freien Jugendhilfe in Eisenach.

 

Um eine Gesamtübersicht zu erhalten, wurden in der Anlage nicht nur die Förderungen nach den Richtlinien, sondern alle Förderungen und vertraglich gebundenen Leistungen/ Zuschüsse eingearbeitet.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Übersicht über die Förderung freier Träger der Jugendhilfe 2009