I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 7 „Am Erbstal“ wird eingestellt.
2.
Die Einstellung des Verfahrens gemäß Nr. 1 wird
öffentlich bekannt gemacht.
II. Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Eisenach hat am 29.11.1990 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am
Erbstal“ beschlossen (Beschluss Nr. 044/90).
Die Erarbeitung des Schallimmissionsplanes
der Stadt Eisenach Anfang der neunziger Jahre ließ bereits eine diffizile
Lärmkonstellation am Standort erkennen. Einerseits wird der betreffende
Hangbereich durch Bahnlärm beeinträchtigt, der sich aufgrund seiner Fernwirkung
durch Lärmminderungsmaßnahmen nicht bewältigen lässt. Im Zuge der Bearbeitung
des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Gries“ verdichteten sich andererseits die
Bedenken hinsichtlich der Lärmkulisse wegen der Tag- und Nachtimmissionen des
Opelwerkes, die auch das Erbstal
rechtsrelevant beeinträchtigen. Während der Bearbeitung des
Bebauungsplanes Nr. 14 (bis 2006) wurde von einer Weiterverfolgung der
Planungsabsichten im Erbstal zunächst abgesehen, um für Opel keine Entwicklungshemmnisse
zu bewirken.
Mit den Vorbetrachtungen zum
Flächennutzungsplan wurden 2009 noch einmal die Entwicklungsrahmenbedingungen
für das Erbstal geprüft, da es sich überwiegend um Eigentum der SWG Städtischen
Wohnungsgesellschaft mbH handelt und das städtische Entwicklungsinteresse in
der Folge sehr hoch war . Die betreffende Fläche konnte in Abwägung aller
Umstände dennoch nicht als Wohnbauentwicklungsfläche berücksichtigt werden.
Hierzu gab es im weiterführenden Beteiligungsverfahren auch kein abweichendes
Ergebnis. Am 23.03.2017 ist der Flächennutzungsplan wirksam geworden.
Es ist nunmehr festzustellen, dass für einen
kurz- und mittelfristigen Planungshorizont keine wohnungswirtschaftliche
Verwertung des Kernareals am Erbstal möglich ist. Randflächen können dennoch
einer Einzelfallbetrachtung unterzogen und die Zulässigkeit straßenbegleitender
baulicher Vorhaben geprüft werden. Bebauungspläne sind aber aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan weist verbindlich Grünfläche
aus. Ein Bebauungsplan kann also nicht aufgestellt werden, ebenso bestehen
vorläufig auch keine Erschließungsabsichten der Stadt Eisenach für den
betreffenden Hangbereich.
Das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Am Erbstal“ ist einzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
wurde im rechtskräftigen Flächennutzungsplan nicht mehr dargestellt (Anlage 1).
Im Vergleich dazu liegt der Ausschnitt aus dem Entwurf des Flächennutzungsplanes aus dem Jahre 2008
(Anlage 2) bei.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Auszug aus rechtskräftigem F-Plan
(2017) – ohne Darstellung Geltungsbereich B7
Anlage 2: Auszug aus Entwurf des F-Planes (2008) – mit Darstellung Geltungsbereich B7