Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Kreisgebietsreform
Vorlage
AF-0339/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Die Eingliederung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis vorausgesetzt, welche Fachämter der Kreisverwaltung werden nach der Kreisgebietsreform und auf Grundlage der Einigung zwischen der Stadtverwaltung Eisenach und der Kreisverwaltung Wartburgkreis zukünftig (weiterhin) am Behördenstandort Eisenach angesiedelt sein (bitte tabellarische Übersicht beifügen inkl. der jeweiligen Mitarbeiterzahlen)?

 

2.      Welche Aufgaben der Kreisverwaltung werden auf Grundlage der Einigung zwischen der Stadtverwaltung Eisenach und der Kreisverwaltung Wartburgkreis zukünftig (weiterhin) am Standort Eisenach und für welchen Einzugsbereich erfüllt (bitte nach einzelnen Aufgaben und ggf. Einzugsbereichen aufschlüsseln)?

 

3.      Welche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und den Personalbestand des Verwaltungsstandortes Eisenach sind mit den kommunalen Aufgabenerfüllungen am Standort Eisenach (ggf. Aufgabenübertragungen) verbunden?

 

4.      Ist es vorgesehen, die vorliegenden Vereinbarungen auf rechtlich verbindlicher Grundlage in einem Eingliederungsvertrag zu fixieren und wenn ja, wann wird der Entwurf dem Eisenacher Stadtrat vorgelegt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Entgegen der Darstellung des Fragestellers gibt es keine Einigung zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis, welche Aufgaben künftig an welcher Stelle in welchem Umfang realisiert werden soll. Es gibt den klar formulierten Anspruch der Oberbürgermeisterin, dass alle Ämter mit besonders hoher Kundennähe (insbesondere Sozialamt und Jugendamt) in Eisenach ihren Sitz haben müssen.

Bevor eine solche Vereinbarung zwischen den kommunalen Partner verhandelt werden kann, muss das Land zunächst verbindlich benennen, welche Aufgaben künftig durch die Kommunen erfüllt werden sollen.