Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Zukunft Stadtjugendring
Vorlage
AF-0340/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Auswirkungen hat die Aufgabe der Kreisfreiheit der Stadt Eisenach auf die kommunale Förderung des Stadtjugendring e.V. (SRJE) und die Förderung der Jugend- und Jugendverbandsarbeit in der Stadt?

 

2.      Wie bewertet die Oberbürgermeisterin die Auswirkungen vor dem Hintergrund des Bewilligungsbescheids des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 5. April 2017 und der Auflage, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine Reduktion freiwilliger Aufgaben zu prüfen?

 

3.      Welche Förder- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten vonseiten der Stadt Eisenach sieht die Oberbürgermeisterin, um die Fortsetzung der unverzichtbaren Arbeit des SJRE zu gewährleisten?

 

4.      Durch welche Maßnahmen will die Oberbürgermeisterin nach Aufgabe der Kreisfreiheit die Jugend- und Jugendverbandsarbeit in der Stadt auf dem gegenwärtigen Niveau stabilisieren?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Träger der örtlichen, öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sind die Kreise und die kreisfreien Städte (§ 1 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz). Die Träger der (örtlichen) öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung der Leistungen und Aufgaben nach dem SGB VIII in ihrem Zuständigkeitsbereich die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.

 

zu 2.

Dabei handelt es sich insbesondere auch bei den Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11- 14 SGB VIII (Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und dem erzieherischen Jugendschutz) i. V. m. § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe) entsprechend einschlägiger Rechtsgutachten und Kommentare zum SGB VIII nicht um freiwillige, sondern um Pflichtaufgaben für den örtlichen, öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Sie sollen die Erfüllung dieser Aufgaben nach dem SGB VIII gewährleisten.

 

Die Stadt Eisenach ist dieser Verpflichtung unter anderem mit folgenden Förderungen des Stadtjugendring Eisenach e.V. nachgekommen (Zahlen sind aus 2017 und Mittel kommen überwiegend aus der Landesrichtlinie Örtliche Jugendförderung):

 

1.      Förderung der Personal- und anteiligen Sachkosten für die Stelle der Referentin für Jugendverbandsarbeit entspr. Antrag (20 h)

-      Antragssumme: 26.854,95 € (davon 23.874,95 € Personal- und 2.980 € Sachkosten)

-      im Haushalt 2017 geplante Förderung: 26.900,00 €

-      geplante Einnahme aus der Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ 26.900,00 € (Entfall bei Aufgabe der Kreisfreiheit)

 

2.      Förderung von Schuljugendarbeit an der Regelschule „Geschwister Scholl“ sowie dem Ernst-Abbe-Gymnasium (Refinanzierung aus Mitteln der Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“)

-      Antragssumme: 10.669,78 €

-      Förderung: 6.692,00 € (Beschluss JHA)

 

3.      Förderung von Integrationshilfen an der Regelschule „Geschwister Scholl“ in Höhe von 3.965,30 € (Refinanzierung aus Mitteln der Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“)

 

4.      Mietfreie Bereitstellung eines Büroraumes als Geschäftsstelle (Betriebskostenpauschale) im Kinder- und Jugendzentrum „Alte Posthalterei“ sowie Mitnutzung der öffentlichen Veranstaltungsräume.

 

Zweck der Förderung aus der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ ist die Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (siehe zu 1.).

 

zu 3. und 4.

Mit dem Aufgabenübergang im Rahmen einer Gebietsreform gehen Rechtsansprüche auf die Leistungen und die Erfüllung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gem. SGB VIII auf den übernehmenden Landkreis über.

Über die weiteren Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten muss/wird nach Aufgabe der Kreisfreiheit auch der neu zu bildenden Jugendhilfeausschuss beraten und entscheiden.

 

Die geplante Umbenennung des Stadtjugendringes zum Kreisjugendring Wartburgkreis e.V. und die damit angestrebte regionale Aufgabenerweiterung  ist eine autonome Entscheidung des Stadtjugendringes und müsste u.a. durch den Träger selbst mit dem Wartburgkreis (u.a. auch zu den finanziellen Auswirkungen) abgestimmt werden.