Betreff
Einwohneranfrage - Wildtierverbot
Vorlage
EAF-0106/2017
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Hat irgendetwas, neben dem Schreiben des Verbandes der Zirkusunternehmer. Die Oberbürgermeisterin in der Annahme bestärkt, der „Eisenacher Beschluss" könne, ob seiner Begründung, rechtswidrig sein?

2.      Wer hat die OB bei dieser Einschätzung beraten?

3.      Sind bei dieser Einschätzung, die vorgenannten Argumente berücksichtigt worden?

4.      Ist der Verwaltung bekannt, dass die Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Anaberg-Buchholz einen ähnlichen Beschluss als rechtskonform erachtete?

5.      Sind der Verwaltung andere Städte bekannt (ca. 90), die nach dem Lüneburger Urteil ihre Beschlüsse überprüfen?

6.      Sind der Verwaltung und dem Stadtrat, die jüngst bekanntgewordenen Vorgänge im Zoo zu Hannover bekannt?

7.      Ist geplant, sollte der Beschluss aufgehoben werden, einen in der Intention gleichen aber rechtssicheren Antrag seitens der Verwaltung vorzulegen?

8.      Wenn nein, wie will man dem Anschein begegnen, hier nur einen Beschluss zu bemängeln, den die OB seiner Zeit die Zustimmung verweigerte?

9.      Hatte die Zurschaustellung des Elefanten im vergangenen Jahr in der Eisenacher Innenstadt irgendwelche Konsequenzen für das Zirkusunternehmen.

10.  Ist eine Einsichtnahme der Prüfergebnisse der Veterinärbehörde im Rahmen des ThürlFG möglich?

11.  Wie steht die Verwaltung zu dem Vorschlag, die Stelle eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten zu schaffen.

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Die Auffassung, dass der Stadtratsbeschluss rechtswidrig ist, fusst zum Zeitpunkt der Erkenntnis über die Rechtswidrigkeit auf dem damals aktuellsten Urteil des OVG Lüneburg.

 

zu 2.:

Es wurde entsprechend der Ankündigung im Haupt- und Finanzausschuss eine Einschätzung des GStB Thüringen eingeholt.

 

zu 3.:

Selbstverständlich.

 

zu 4:

Die Oberbürgermeisterin hat sowohl im Haut- und Finanzausschuss als auch im Stadtrat deutlich gemacht, dass es zu diesem Sachverhalt unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Es ist aber nicht die Funktion der Stadt Eisenach und ihrer beiden Organe, „sich zwischen die Stühle der Richter zu setzen“ (Zitat der Oberbürgermeisterin zur Stadtratssitzung am 16.05.17). Insofern spiegeln die unterschiedlichen Auffassungen der Eisenacher Oberbürgermeisterin und einer Rechtsaufsichtsbehörde in Sachsen genau diese unterschiedlichen Sichtweisen wieder.

 

zu 5.:

Es ist nicht die Aufgabe der Stadt Eisenach, in sämtlichen Gemeinden und Städten der Bundesrepublik Nachforschungen zu betreiben.

 

zu 6.:

Nein. Die tägliche Recherche der Zoos in der Bundesrepublik ist keine pflichtige Aufgabe der Stadtverwaltung.

 

zu 7.:

Der Stadtrat hat, auch aufgrund der Empfehlung der Oberbürgermeisterin, die Entscheidung getroffen, den Beschluss nicht aufzuheben. Somit ist der Sachverhalt der Rechtsaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorzulegen.

 

zu 8.:

Die Oberbürgermeisterin ist sowohl in Ihrer Funktion als Amtsträgerin als auch persönlich entsprechend ihrer Überzeugung in ihrem Handeln zur Rechtsstaatlichkeit verpflichtet.

 

zu 9.:

Da der Zirkusbetreiber keinen Stand oder ähnliches aufgebaut bzw. beantragt hat, war für die bloße Zurschaustellung des Elefanten keine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Insofern konnten auch keine Konsequenzen diesbezüglich erfolgen.

 

zu 10.:

Ja. Das Procedere ist dem Fragesteller auch vertraut.

 

zu 11.:

Bisher gibt es keinen Vorschlag zur Schaffung eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten. Die Oberbürgermeisterin wird sich mit dieser Frage intensiv befassen, sobald ein solcher Vorschlag in geordneter Weise eingebracht ist.