I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
die außerplanmäßige Ausgabe zur Weitergabe der
Städtebaufördermittel für die Rückbaumaßnahmen Stregdaer Allee 17-20/21-24 und
Ernst-Thälmann-Straße 93-109 in der Haushaltsstelle 61500.987950 in Höhe von
gesamt 613.300,00 €.
Die Deckung der Ausgabe erfolgt durch die
Einnahme aus Landeszuweisung in Höhe von gesamt 613.300,00 € in der
Haushaltsstelle 61500.361950 gemäß vorliegenden Bewilligungen:
Stregdaer Allee 17-24, ZB-Nr.: 8161-0012/16
vom 02.05.2017 (310.800,00 €), und
Ernst-Thälmann-Straße 93-109, ZB-Nr.:
8161-0014/16 vom 08.05.2017 302.500,00 €),
2.
die Freigabe der Haushaltsmittel in Höhe von
613.300,00 €,
3.
der Weitergabe von Städtebaufördermitteln in Höhe
von 310.800,00 € an den privaten Bauherrn zum Rückbau der Gebäude
Stregdaer Allee 17-20/21-24 und Ernst-Thälmann-Straße 93-109 in Höhe von
302.500,00 € auf der Grundlage der Bewilligungen der Zuwendung durch das
Thüringer Landesverwaltungsamt zuzustimmen.
II. Begründung:
Für den Rückbau von Gebäuden hat das Thüringer
Landesverwaltungsamt Städtebaufördermittel im Programm Stadtumbau-Ost/Rückbau,
Stadtumbaugebiet Eisenach Nord-West, bereitgestellt.
Der Rückbau der Objekte wird durch den 100%igen
Zuschuss der Städtebauförderung vom Bund und dem Land Thüringen für die
Stregdaer Allee 17-24 gemäß Zuwendungsbescheid Nr.: 8161-0012/16 vom
02.05.2017 in Höhe von 310.800,00 €
und für die Ernst-Thälmann-Straße 93-109
gemäß Zuwendungsbescheid Nr.: 8161-0014/16 in Höhe von 302.500,00 € getragen.
Der Bewilligungszeitraum für das Vorhaben Stregdaer
Allee 17-24 laut Bescheid ist bis zum 31.12.2018; für das Vorhaben
Ernst-Thälmann-Straße 93-109 bis 31.12.2017 festgelegt. Ein städtischer
Mitleistungsanteil ist bei beiden Maßnahmen nicht erforderlich.
Der private Bauherr plant den Rückbau der Gebäude
Stregdaer Allee 17-20 und 21-24
noch in diesem Jahr abzuschließen und mit dem
Rückbau der Gebäude in der Ernst-Thälmann-Straße 93-109 zu beginnen. Beide Vorhaben sind Bestandteil
der Umsetzung kurzfristiger Zielstellungen des Stadtentwicklungskonzeptes.
Die Finanzierung
der Maßnahme Stregdaer Allee 17-24 setzt sich wie folgt zusammen:
Die Finanzierung
der Maßnahme Ernst-Thälmann-Straße 93-109 setzt sich wie folgt
zusammen:
Zur Weiterabe der Fördermittel wird jeweils
maßnahmenbezogen ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt Eisenach
abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Verträge gibt die Stadt die
Fördermittel in Höhe von 310.800,00 € / 302.500,00 € an den privaten Eigentümer
als Anteilsfinanzierung weiter. Die Finanzierungsform ist als Zuschuss (bedingt
rückzahlbare Zuwendung) festgesetzt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Zuwendungsbescheid Stregdaer Allee 17-24
Anlage 2: Lageplan Stregdaer Allee 17-24
Anlage 3: Zuwendungsbescheid Ernst-Thälmann-Straße 93-109
Anlage 4: Lageplan Ernst-Thälmann-Straße 93-109