Betreff
Festlegung der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) als eigentumsführende Gesellschaft für das im Rahmen des Bundesförderprogrammes für Breitbandausbau angestrebte Betreibermodell zum Ausbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes
Vorlage
0815-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Ausprägung der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) als eigentumsführende Gesellschaft für das angestrebte Betreibermodell.

2.       Abwicklung des weiteren Fördermittel-Abrufprozesses durch die SEG und unverzügliche Benachrichtigung der Fördermittelgeber (BMVI, TMWWDG) über das Zielmodell der Betreibergesellschaft SEG.

3.       Ergänzung des § 3 Abs. 1 („Gegenstand des Unternehmens“) des Gesellschaftsvertrages der SEG um folgenden Passus: „Ausbau und Betreibung eines Breitbandnetzes im Gebiet der Stadt Eisenach“.

4.       Weisung an die städtische Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der SEG, die Oberbürgermeisterin, die unter den Ziffern 1 bis 3 dieser Vorlage formulierten Beschlüsse sowie die nachfolgend genannte Inhalte in der Gesellschafterversammlung umzusetzen:

-       alle erforderlichen Anpassungen des Gesellschaftsvertrages der SEG vorzu-bereiten, notariell beurkunden und im Handelsregister eintragen zu lassen.

-       eine Dienstleistungsvereinbarung mit Ressourcenbedarf und Verrechnungs-systematik zu erarbeiten, die die operative Dienstleistungserbringung durch die evb GmbH (technische Überwachung der Glasfaserstrecken, Ausbauplanung, Monitoring der pachtrelevanten Nutzungsgrößen sowie Planauskunft) regelt und hierfür die erforderliche Zustimmung der Gesellschafter der SEG und evb GmbH einzuholen.

-       zu prüfen, ob das durch das Förderprogramm ermöglichte Hochgeschwindig-keitsnetz nach Ablauf der Zweckbindung der Fördermittel auf die evb GmbH übertragen werden kann.

 


II. Begründung:

 

Die Stadt Eisenach hat sich im aktuellen Bundesförderprogramm für den Ausbau von Breitbandnetzen um Fördermittel in einer Gesamthöhe von 2,73 Mio. Euro beworben. Diese Mittel werden im Erfolgsfall jeweils hälftig von Bund und Land ausgezahlt. Eine Facharbeitsgruppe mit Vertretern Stadt Eisenach, der evb GmbH, der evb Netze GmbH, des TMWWDG, der TAB, des Breitbandkompetenzzentrums Thüringen, der PWC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG und des beauftragten Beratungsbüro K.GREENTECH GmbH hat dabei ein sogenanntes Betreibermodell empfohlen. Dabei behält die Stadt Eisenach (mittelbar) das Eigentum an den auszubauenden Glasfaserstrecken und sichert sich somit einen höheren Einfluss auf den weiteren Ausbau wie auch stabile Pachteinnahmen. Für den weiteren Fördermittel-Abrufprozess ist gemäß der Förderregularien die eigentumsführende Organisationseinheit unverzüglich festzulegen und den beteiligten Institutionen (BMVI, TMWWDG) bekannt zu machen.

 

Die Tochtergesellschaft der SEG, die evb GmbH, erbringt die erforderlichen Aufgaben bereits heute im Rahmen eines Betreiber- und Pächtermodells mit der Thüringer Netkom, die erforderlichen Kapazitäten und das notwendige Know how ist hier bereits vorhanden. Da die evb GmbH jedoch keine rein kommunale Gesellschaft darstellt, ist eine Inanspruchnahme der Fördermittel nicht möglich. Der beteiligte Fachberater K.Greentech empfiehlt deshalb die Eigentumszuordnung auf die kommunale Holdinggesellschaft der evb GmbH, um für das entstehende stadtweite Glasfasernetz (aus bestehenden und zukünftigen Komponenten) die aus netztopologischen Gründen unbedingt erforderliche zentrale Steuerung gewährleisten zu können. Eine Eigentumsführung der SEG verhindert eine führungs- und ablauforganisatorische Aufspaltung des Managements des technischen Sachanlagevermögens und sichert Synergien durch die Inanspruchnahme bereits vorhandener Ressourcen. Nach Ablauf der Zweckbindung der Fördermittel kann das Glasfasernetz ggf. auf die evb GmbH übertragen werden und so eine einheitliche Eigentumsallokation (Zuordnung von beschränkten Ressourcen zu potentiellen Verwendern) über alle Netzinfrastrukturen in der Stadt Eisenach erreicht werden.

 

Andere Gesellschaften des Stadt-Konzerns kommen aus fachlicher Sicht nicht in Betracht, weil die erforderlichen Kernkompetenzen nicht vorhanden sind und auch keine inhaltliche Nähe zu den jeweiligen Unternehmenszielen und Geschäftsmodellen vorliegt.


Anlagenverzeichnis:

 

Informationsunterlage zum präferierten Betreibermodell