I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss
der Stadt Eisenach beschließt:
Eine überplanmäßige Ausgabe in
der Haushaltsstelle 61500.940050 –Wandelhalle- in Höhe von 40.000 € zur
Finanzierung des 5. Bauabschnittes.
Die Deckung in Höhe von 40.000 € erfolgt aus der Haushaltsstelle 61500.367050.
II. Begründung
Im Rahmen der Vorbereitung der Naturstein- und Kunststeinrekonstruktion des Fußbodens im Hallenbereich der Wandelhalle fanden die Ausschreibungen der Bauleistungen statt. Im Ergebnis der Auswertungen der Lose 1 und 2, Abbruch und Rohbau bzw. Steinrestaurierung ist eine um 40.000 € auf 520.000 € erhöhte Bausumme incl. Honorar und Nebenkosten zur Realisierung notwendig.
Änderungsanträge für die Erhöhung der Förderung zur Sicherung der Finanzierung des Abschnittes sind bereits gestellt.
Die Kostenfortschreibung und Kostenaufteilung erfolgt aus zwei Förderprogrammen.
Das Los 2 wurde aufgeteilt und Leistungen daraus den sanierungsbedingten Einnahmen zugeordnet. Diese stehen im Verwahrkonto zur Verfügung. Eine Erhöhung des Zuwendungsbescheides ist in Aussicht gestellt.
Für den letzten Bauabschnitt der Wandelhalle (5.BA) wurden Städtebaufördermittel in Höhe von 415.200 € (ZB-Nr. 8161- 1042/15 vom 25.11.2016) aus dem Programm „Stadtumbau Aufwertung“ in Kombination mit Mitteln des Thüringer Landesprogrammes „strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen“ zur Absenkung des städtischen Mitleistungsanteils in Höhe von 76.120 € (ZB-Nr. 6161- 4900/16 vom 25.11.2016) bewilligt.
Darüber hinaus sind zur Finanzierung derzeit „sanierungsbedingten Einnahmen“ mit Zuwendungsbescheid Nr. 6161-0021/16 vom 25.11.2016 in Höhe von 65.000 € bewilligt.
Die „Wandelhalle Eisenach – Stiftung“ (Treuhandstiftung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) hat in ihrer Vorstandssitzung am 16.03.2016 die Bereitstellung von Stiftungsmitteln für diesen Bauabschnitt (einschließlich des steinrestauratorischen Gutachtens) in Höhe von 35.000 € als Ersatz für den städtischen Mitleistungsanteil der Städtebauförderung beschlossen.
Zur Deckung der Mehrkosten wurde ein erweiternder Antrag für die sanierungsbedingten Einnahmen in Höhe von 40.000 € gemäß der aktuellen Kosten nach Submission gestellt.
Somit ist keine Bereitstellung von städtischen Mitteln über den im Haushaltsjahr 2016 veranschlagten und mit HH-Rest gebildeten Betrag hinaus zur Deckung der Gesamtkosten erforderlich.