Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Pflegestützpunkt
Vorlage
AF-0343/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Eisenach innerhalb der letzten fünf Jahre entwickelt?

2.      Gibt es in der Stadt unabhängige örtliche Auskunfts- und Beratungsstellen zu den Themen Pflege, Versorgung, Betreuung, die im Falle von Pflegebedürftigkeit unterstützend und entlastend wirken können.

3.      Gibt es seitens der Stadt Überlegungen, Pflegestützpunkte, nach § 92 c SGB XI zur wohnortnahen Beratung der Versicherten einzurichten?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1:

Auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Statistik sind Daten zu Pflege-bedürftigen in Thüringen nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) in 2-Jahres-Abständen und Daten zu den Empfängern von Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetz-buch Zwölftes Buch (SGB XII) abrufbar. Die Daten können auch getrennt nach den Gebietskörperschaften eingesehen werden.

 

Danach ergibt sich folgendes Bild für die Stadt Eisenach:

 

Stand                                     Pflegebedürftige Stand                     Empfänger von Hilfe zur Pflege SGB XI                                                                    nach dem SGB XII

15.12.2011                          1.713                                     31.12.2011                          236

31.12.2012                          keine Daten                         31.12.2012                          252

15.12.2013                          1.545                                     31.12.2013                          274

31.12.2014                          keine Daten                         31.12.2014                          272

15.12.2015                          1.910                                     31.12.2015                          274

31.12.2016                                                                                                         noch keine Daten vorhanden

– Auswertung erfolgt noch

 

Während die Zahl der gesamt Pflegebedürftigen in der Stadt Eisenach gestiegen ist, ist die Zahl derer, welche ergänzend Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII benötigen, seit drei Jahren auf einem fast gleichen Niveau geblieben.

 

zu 2:

Auskunft zu den Themen der Pflege, Versorgung und Betreuung wird im Rahmen der Zuständigkeit für die Soziale Pflegeversicherung – SGB XI – durch die Pflegekassen gegeben.

Im Rahmen der Antragstellung auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erfolgt im Sozialamt ebenfalls eine Beratung zu möglichen Ansprüchen.

 

zu 3:

Bis zum 31.12.2015 war die gesetzliche Grundlage zur Errichtung von Pflegestützpunkten § 92 c SGB XI.

 

Durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II) vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2424) wurde die Errichtung und Schaffung von Pflegestützpunkten neu im § 7c SGB XI geregelt.

 

Bis zum 31.12.2021 können, gemäß § 7c Abs. 1a SGB XI, die für die Hilfe zur Pflege zuständigen Träger der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch auf Grund landesrechtlicher Vorschriften von den Pflegekassen und Krankenkassen den Abschluss einer Vereinbarung von Pflegestützpunkten verlangen.

Im Rahmen der Gebietsreform und des Zusammengehens der kreisfreien Stadt Eisenach und des Wartburgkreises wird die neue Gebietskörperschaft auch der zuständige Träger der Sozialhilfe.

 

Der neue Träger der Sozialhilfe muss dann entsprechende Verhandlungen mit den Pflegekassen und Krankenkassen für den Aufbau von Pflegestützpunkten im neuen Kreisgebiet aufnehmen bzw. entsprechende Planungen für die Schaffung vornehmen.

 

Bereits während der Geltung des § 92c SGB XI erfolgten Verhandlungen seitens der Stadt Eisenach zur Schaffung eines Pflegestützpunktes. Da die Stadt Eisenach sich an den finanziellen Kosten beteiligen sollte, obwohl dies im Gesetz nicht vorgesehen war, kamen die damaligen Verhandlungen zum Erliegen.