II. Fragestellung
1. Wie stellt sich im vorliegendem Straßen- und Parkbereich die Zuständigkeit dar?
2. In wie weit besteht ein öffentliches Interesse, hier vor Ort Sanierungsmaßnahmen durchzuführen?
3. Können über das Thüringer Städtebauprogramm Fördermittel für Einzelmaßnahmen wie in diesem Sanierungsbereich abgerufen werden?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Bild 1: Bereich zwischen Kaufhalle Edeka und ehem. Sparkasse
Privatgrundstück, Unterhaltung / Schadenbeseitigung über Eigentümer
Bild 2: Zufahrtsbereich zur Kaufhalle Edeka usw.
Die Schadstellen befinden sich ebenfalls auf dem v. g. Privatgrundstück.
Bild 3 und 4: Wasserlache am Fußgängerüberweg An der Tongrube
Die Zuständigkeit für die öffentlichen Verkehrsflächen befindet sich im Amt 67
Zu 2.
Für die Privatgrundstücke (Bild 1 und 2) ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.
Die Entwässerungsproblematik im Bereich der Straße An der Tongrube
wird überprüft und Reparatur vorbereitet.
Das ehemalige Vorhandensein eines Straßeneinlaufes vor der Bordsteinabsenkung ist nicht bekannt.
Zu 3.
Fördermittel für punktuelle Einzelmaßnahmen stehen nicht zur Verfügung.