Betreff
Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (FPG), hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2016
Vorlage
0842-StR/2017
Aktenzeichen
20.1 /81 13 14
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel mbH (FPG) wird angewiesen,

1.      der Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und

2.      dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 71.837,52 EUR auf neue Rechnung

zuzustimmen.

 


II. Begründung:

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres 2016 dargestellt:

 

Vermögenslage

Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr um 48 TEUR bzw. 6,7 % auf 668 TEUR verringert. Diese Entwicklung wird auf der Aktivseite im Wesentlichen durch die Verringerung des Anlagevermögens (- 37 TEUR), Vorräte (- 3 TEUR), Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (- 9 TEUR) sowie marginal durch den Kassenbestand (- 0,3 TEUR; siehe Finanzlage) hervorgerufen. Demgegenüber sind die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten leicht gestiegen (+ 0,9 TEUR).

 

Das Eigenkapital der Gesellschaft ist ggü. dem Vorjahr um 24 TEUR bzw. 11,7 % auf 230 TEUR gestiegen. Die Eigenkapitalquote hat sich bei verringerter Bilanzsumme von 28,7 % auf 34,4 % erhöht. Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung bestanden vor dem Hintergrund der bestehenden Nachschussverpflichtung nicht.

 

Die sonstigen Rückstellungen haben sich um rd. 14 TEUR bzw. 36,8 % auf 24 TEUR verringert. So wurden überwiegend Rückstellungen für Prozesskosten und Rechtstreitigkeiten (8,8 TEUR), Archivierungsrückstellungen (4,7 TEUR), Rückstellungen für Jahresabschluss und Prüfung (5,5 TEUR) und Urlaubsrückstellungen (2,8 TEUR) sowie Rückstellungen für Reparaturen (1,9 TEUR) gebildet.

 

Der Rückgang der Verbindlichkeiten um rd. 59 TEUR auf 370 TEUR beruht vorrangig auf der Reduzierung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten infolge planmäßiger Tilgungen (- 46 TEUR). Auch laufenden Verbindlichkeiten (Verb. aus Lieferungen und Leistungen, ggü. Gesellschaftern und sonst. Verb.) sind insgesamt rückläufig (-12 TEUR).

 

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen mit 43,3 TEUR geringfügig unter dem Vorjahresniveau (- 0,3 TEUR).

 

 

Ertragslage

Die Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr um 93 TEUR bzw. 21 % auf 350 TEUR gesunken. Der Umsatzrückgang hat dabei im Wesentlichen folgende Ursachen:

-       geringere Erlöse aus dem Verkauf von Flugkraftstoffen (- 35 TEUR),

-       fehlende Erlöse aus der Freilandmesse „demopark“ (- 50 TEUR), da diese nur alle 2 Jahre stattfindet.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind ggü. dem Vorjahr um 20 TEUR auf 65 TEUR gestiegen, die sich durch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (+ 15 TEUR) sowie einem Zuschuss für Flugbetriebsflächen /flugbetriebliche Sicherung (+ 5 TEUR) begründen.

 

Der Materialaufwand ist insgesamt um 52 TEUR bzw. 26 % auf 148 TEUR gesunken. Die Reduzierung hat sich überproportional zu den Umsatzerlösen gemindert.

 

Der Rohertrag hat sich in Relation zu den Umsatzerlösen aufgrund des Rückgangs des Materialeinsatzes um 2,8 % verbessert.

 

Der Personalaufwand ist ggü. 2015 marginal um rd. 2 TEUR bzw. 1,7 % auf 168 TEUR gesunken. Ursächlich ist im Wesentlichen, dass die Stelle einer Verwaltungsfachkraft bis Ende des Jahres 2016 nicht wieder besetzt wurde.

 

Die Abschreibungen liegen mit 43 TEUR um 2 TEUR unter Vorjahresniveau.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind ggü. dem Vorjahr um rd. 9 TEUR (7,4 %) auf 112 TEUR gesunken. Die Verringerung resultiert vor allem aus geringeren Rechts- und Beratungskosten (- 6 TEUR) sowie reduzierten Instandhaltungskosten (- 3 TEUR).

 

Es ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein um 6 TEUR höherer Jahresfehlbetrag von 71.837,52 EUR (Vj.: - 66 TEUR).

 

 

Finanzlage

Im Berichtsjahr wurden negative Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit i. H. v. - 43 TEUR (Vj.: - 1 TEUR) und der Investitionstätigkeit i. H. v. - 7 TEUR (Vj.: - 11 TEUR) erzielt. Demgegenüber steht ein positiver Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit i. H. v. 50 TEUR (Vj.:19 TEUR). Im Ergebnis liegt der Finanzmittelbestand im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 70 TEUR.

 

 

Lagebericht der GF (Anlage 2)

Die Zahl der Flugbewegungen nahm im Vergleich zu den Vorjahren wieder zu. Das Jahresergebnis 2016 ist besser als der Planansatz. Der Geschäftsbetrieb und die Marktposition der FPG können auch für 2016 als gefestigt eingeschätzt werden.

 

Ende des Jahres 2016 wurde die ehemalige Immobilie der Helipark GmbH durch den Insolvenzverwalter zur Ansiedlung eines Instandhaltungsbetriebes, einer Verkehrsfliegerschule, eines Simulatorzentrums, einer Luftfahrtzubehör- Dauerausstellung sowie einer Produktion eines Nurflügel-Kleinflugzeugs an zwei regionale Investoren veräußert. Aufgrund der Spezifik und Komplexität der Umsetzung konnten die Vorhaben noch nicht im erwarteten Umfang eintreten. Dennoch werden für die kommenden Jahre aus diesen Ansiedlungen deutliche Verbesserungen der Bewegungs- und Umsatzentwicklung für die FPG erwartet.

 

Gegen den am 12.07.2010 durch das Thür. Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) erteilten 1. Nachtrag zur Flugplatzgenehmigung vom 29.09.2009 haben 2 Privatpersonen aus den umliegenden Ortschaften Klage mit der Begründung eingereicht, dieser erste Nachtrag wäre nicht rechtmäßig erteilt worden. Die FPG wurde dem streitgegenständlichen Verfahren beigeladen, da sie nach Auffassung des Gerichts derart am streitigen Rechtsverhältnis beteiligt ist, das seine Entscheidung nur einheitlich ergehen könnte. Die FPG wird anwaltlich vertreten. Da das Verfahren immer noch nicht abgeschlossen ist, wurde hierfür eine Rückstellung i. H. v. 6,2 TEUR gebildet.

 

Es ist sinnvoll, die Investition in ein satellitengestütztes Anflugverfahren (GPS) weiter zu verfolgen, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Finanzierung gegeben sind.

 

Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit durch die Geschäftsführung nicht erkennbar.

Weiterhin stellt die Geschäftsführung fest, dass auch in den kommenden Jahren mit negativen Ergebnissen zu rechnen ist, welche weiterhin durch Gesellschaftereinlagen auszugleichen sind.

 

Folgende Feststellungen wurden durch den Wirtschaftsprüfer getroffen:

ü  Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten wurden nicht festgestellt.

ü  Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.

ü  Es wurden keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen festgestellt.

ü  Es wurden folgende berichtspflichtige entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen festgestellt:

a.     Die im Rahmen des Flugplatzbetriebes vereinnahmten Erträge reichen nicht aus, die laufenden Aufwendungen der Gesellschaft zu decken. Daher werden die jährlichen Unterdeckungen durch Bareinlagen in das Eigenkapital durch die Gesellschafter aufgrund der im Gesellschaftsvertrag verankerten Nachschusspflicht finanziert. Aus haushaltspolitischen Gründen können die kommunalen Gesellschafter über das Jahr 2016 hinaus keine rechtsverbindliche Zusicherung über die Höhe der Zuzahlung geben (à wiederholte Feststellung).

b.     Gem. § 5 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag darf ein Gesellschafter erst nach der Tilgung eines bei der Wartburgsparkasse aufgenommenen Darlehens i. H. v. 1 Mio. EUR ausscheiden. Lt. Wirtschaftsprüfer valutiert dieses Darlehen per 31.12.2016 mit 231.975,71 EUR.

ü  In Ergebnis der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG kam es zu keinen wesentlichen Beanstandungen.

 

Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2016 der FPG kann im Büro der Beteiligungsverwaltung (Kämmerei) eingesehen werden.

 

Der Jahresfehlbetrag 2016 der FPG liegt gemäß Abschnitt II (4) der Richtlinie über den Umgang mit den Jahresabschlüssen der städtischen Beteiligungen über der festgelegten Wertgrenze. Somit ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrates.

 

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2016 wurde durch den Aufsichtsrat der FPG in der Sitzung am 25.07.2017 behandelt. Der Gesellschafterversammlung wurden die Feststellung des Jahresabschlusses, die Fortschreibung des Jahresfehlbetrages sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 einstimmig empfohlen.

 

Die Gesellschafterversammlung der FPG ist der Empfehlung des Aufsichtsrates gefolgt und hat die erforderlichen Beschlüsse ebenfalls am 25.07.2017 einstimmig gefasst. Der Vertreter der Stadt Eisenach hat dabei unter Organvorbehalt zugestimmt. Der Vorbehalt wird durch den Beschluss des Stadtrates ausgeräumt. Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates wird zur Kenntnis genommen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1a       – Bilanz für das Geschäftsjahr 2016

Anlage 1b       – GuV für das Geschäftsjahr 2016

Anlage 2         – Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016