Betreff
Jahresabschluss 2016 des optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen,
hier: Bericht zum aktuellen Stand
Vorlage
0855-BR/2017
Aktenzeichen
67.1 / 20 26 01
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 25 Abs. 1 der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe und der optimierten Regiebetriebe innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines Wirtschaftsjahres aufzustellen und über den Bürgermeister dem Werkausschuss vorzulegen.

 

Da die Vorschriften der §§ 6 bis 25 ThürEBV auf den optimierten Regiebetrieb der Stadt Eisenach gem. § 3 der Betriebssatzung entsprechend anzuwenden sind, hätte der Jahresabschluss 2016 des Amtes für Tiefbau und Grünflächen bis zum 30.06.2017 aufgestellt und über die Oberbürgermeisterin dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach – da dieser gem. 4 Abs. 1 der Betriebssatzung die Aufgaben des Werkausschusses übernimmt – vorgelegt werden müssen.

 

Diese Frist kann in diesem Jahr aufgrund einer - vor allem im ersten Halbjahr 2017 - sehr angespannten Personalsituation im Bereich der Buchhaltung des optimierten Regiebetriebes nicht eingehalten werden. Neben erheblichen krankheitsbedingten Ausfallzeiten mussten innerhalb dieses Zeitraums auch zwei der drei Stellen - darunter auch die Stelle des Abteilungsleiters infolge Renteneintritts - durch neue Mitarbeiter besetzt werden, so dass zusätzlich auch ein entsprechend hoher Einarbeitungsaufwand erforderlich war bzw. immer noch ist. Im Durchschnitt war die Buchhaltung im ersten Halbjahr abzüglich aller Ausfallzeiten nur zu etwas mehr als 50 % besetzt. Dies hat zu einem erheblichen Bearbeitungsrückstand bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 geführt, was letztlich zur Folge hatte, dass der Jahresabschluss nicht bis zum 30.06.2017 aufgestellt werden konnte. 

 

Die Personalsituation hat sich inzwischen wieder entspannt, so dass aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes damit zu rechnen ist, dass der Jahresabschluss 2016 voraussichtlich bis Mitte / Ende September aufgestellt und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt werden kann.

 

Die nach § 3 der Betriebssatzung i. V. m. § 25 Abs. 2 ThürEBV erforderliche Abschlussprüfung durch einen externen Abschlussprüfer kann jedoch – nach erfolgter Terminabstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer (BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt) – voraussichtlich erst ab Mitte November 2017 und schließlich nach Vorlage des Prüfberichtes die örtliche Rechnungsprüfung erfolgen. Insofern ist mit der Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses 2016 noch in diesem Jahr kaum zu rechnen.

 

Diesem Bericht sind der vorläufige Jahresabschluss für das Jahr 2016 – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) – mit Stand vom 11.08.2017 sowie der der GuV zugrundeliegende Kontennachweis beigefügt.

 

Das vorläufige Jahresergebnis (Stand 11.08.2017) stellt sich mit einem Überschuss von 72,7 TEUR gegenüber dem geplanten Verlust von 478 TEUR positiv dar. Es muss hier jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sich die Zahlen der GuV und der Bilanz aufgrund ausstehender Jahresabschlussbuchungen noch verändern werden, woraus sich auch Auswirkungen auf das endgültige Jahresergebnis ergeben werden.


Anlagenverzeichnis

 

-       Anlage 1: vorläufige Bilanz zum 31.12.2016 des optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen; Stand: 11.08.2017

-       Anlage 2: vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen; Stand: 11.08.2017

-       Anlage 3: Kontennachweis zur vorläufigen Gewinn- und Verlustrechnung