I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die öffentliche Widmung der Jakobstraße in Eisenach:
1.
Jakobstraße zwischen Goethe- und Sophienstraße
(Flur 54, Flurstücke: 4450/92, 4443/8, 4450/89, 4450/100, 44507103)
2. Jakobstraße zwischen Sophien- und Alexanderstraße (Flur 54, Flurstück 4567)
II. Begründung:
Zu 1. Öffentliche Straßen i. S. d. § 2
ThürStrG sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet
sind. Die Widmung erfolgt gem. § 6 Abs.1 ThürStrG in Form der
Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer
öffentlichen Straße erhalten. Die Jakobstraße“ zwischen Sophien- und
Goethestraße wurde erst seit der Neubebaung 1974/76 so genannt. Hier lag früher
der Rathenauplatz. Die komplette Neubebauung und die damit verbundene
Neuaufteilung der Flurstücke macht die förmliche Widmung erforderlich.
Zu 2. Die Jakobstraße zwischen Alexander- und
Sophienstraße gehört zum Altstadtkern Eisenachs. Sie war bereits 1640 als
Jakobsgasse bekannt. Ein Teil der alten Bausubstanz wurde in den 1970er Jahren
abgerissen, es wurde in Blockbauweise neu gebaut. Auf Grund der Neubebauung und
der damit verbundenen Änderung von Baufluchten ist die förmliche Widmung
erforderlich.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine
Gemeindestraße gem. § 3 Abs.1 Nr. 3 ThürStrG. Träger der Straßenbaulast lt. §
47 Abs.2 ThürStrG ist die Gemeinde, hier also die Stadt Eisenach.
Lage |
Flur |
Flurstücknummer |
Fläche in m² |
Nutzung |
Eigentümer |
Jakobstraße |
54 |
4450/92 |
2473 |
Fahrbahn/ Gehweg |
Stadt Eisenach |
Jakobstraße |
54 |
4443/8 |
40 |
Fahrbahn/ Gehweg |
Stadt Eisenach |
Jakobstraße |
54 |
4450/89 |
14 |
Fahrbahn/ Gehweg |
Stadt Eisenach |
Jakobstraße |
54 |
4450/100 |
15 |
Fahrbahn/ Gehweg |
Stadt Eisenach |
Jakobstraße |
54 |
4450/103 |
17 |
Fahrbahn/ Gehweg |
Stadt Eisenach |
|
Sophienstraße |
|
|
|
|
Jakobstraße |
54 |
4567 |
641 |
Fahrbahn/ Gehweg |
Stadt Eisenach |
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Lageplan Jakobstraße
Anlage 2: Zu widmende Flurstücke