Betreff
Öffentliche Widmung des Parkplatzes an der Gaststätte -Phantasie-
Vorlage
0861-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Öffentliche Widmung des Parkplatzes an der Gaststätte „Phantasie“:

1.    Parkplatz, Teilfläche des Flurstücks Flur 71, Flurstücksnr.: 9878/4

2.    Zufahrt/ Zugang von B19, Teilfläche des Flurstücks Flur 71, Flurstücksnr.: 6382/3

 


II. Begründung:

 

Öffentliche Straßen i. S. d. § 2 ThürStrG sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

 

Parkplätze sind nach § 3 Abs.4 ThürStrG sonstige öffentliche Straßen, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder bestimmte Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind (hier Aufnahme des ruhenden Verkehrs). Sie zählen zu den öffentlichen Straßen.

 

Sie sind deshalb wie Fahrstraßen gemäß § 6 ThürStrG durch die Gemeinde zu widmen. Der oben genannte Parkplatz mit Zufahrt von der B 19 bzw. die Grundstücke auf denen Parkplatz, Zufahrt und Gehweg liegen, befinden sich im Eigentum der Stadt Eisenach.

 

Der Parkplatz wurde im Jahr 2016 erneuert. Mit der Verkehrsfreigabe erfolgte bereits die Inanspruchnahme des tatsächlich öffentlichen Parkplatzes durch die Allgemeinheit.  

 

Die Widmung erfolgt gem. § 6 Abs.1 ThürStrG in Form der Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des Wegerechts erhalten.

 

Träger der Straßenbaulast lt. § 47 Abs.2 ThürStrG ist die Gemeinde, hier also die Stadt Eisenach.

 

Lage

Flur

Flurstücknummer

Fläche in m² (ca.)

Nutzung

Eigentümer

Mariental

71

9878/4

1800

Parkplatz

Stadt Eisenach

Mariental

71

6382/3

165

Zufahrt

Stadt Eisenach

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage1: Lage Parkplatz und Flurstücke