I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die Öffentliche Widmung des Parkplatzes an der
Gaststätte „Phantasie“:
1.
Parkplatz, Teilfläche des Flurstücks Flur 71,
Flurstücksnr.: 9878/4
2.
Zufahrt/ Zugang von B19, Teilfläche des Flurstücks
Flur 71, Flurstücksnr.: 6382/3
II. Begründung:
Öffentliche Straßen i. S. d. § 2 ThürStrG
sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Parkplätze sind nach § 3 Abs.4 ThürStrG
sonstige öffentliche Straßen, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder
bestimmte Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt
sind (hier Aufnahme des ruhenden Verkehrs). Sie zählen zu den öffentlichen
Straßen.
Sie sind deshalb wie Fahrstraßen gemäß § 6
ThürStrG durch die Gemeinde zu widmen. Der oben genannte Parkplatz mit Zufahrt
von der B 19 bzw. die Grundstücke auf denen Parkplatz, Zufahrt und Gehweg
liegen, befinden sich im Eigentum der Stadt Eisenach.
Der Parkplatz wurde im Jahr 2016 erneuert.
Mit der Verkehrsfreigabe erfolgte bereits die Inanspruchnahme des tatsächlich
öffentlichen Parkplatzes durch die Allgemeinheit.
Die Widmung erfolgt gem. § 6 Abs.1 ThürStrG
in Form der Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die
Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des Wegerechts erhalten.
Träger der Straßenbaulast lt. § 47 Abs.2
ThürStrG ist die Gemeinde, hier also die Stadt Eisenach.
Lage |
Flur |
Flurstücknummer |
Fläche in m² (ca.) |
Nutzung |
Eigentümer |
Mariental |
71 |
9878/4 |
1800 |
Parkplatz |
Stadt Eisenach |
Mariental |
71 |
6382/3 |
165 |
Zufahrt |
Stadt Eisenach |
Anlagenverzeichnis:
Anlage1: Lage Parkplatz und Flurstücke