hier: Satzung der gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts zwischen Wartburgkreis und Stadt Eisenach
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Der Stadtrat beschließt die Satzung für
die gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts (gkAöR) zwischen dem Wartburgkreis
und der Stadt Eisenach in der als Anlage beigefügten Fassung.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die gkAöR
gemeinsam mit dem Landkreis Wartburgkreis zum nächst möglichen Zeitpunkt durch
formwechselnde Umwandlung des kommunalen Verkehrsunternehmens zu gründen.
2.
Der Stadtrat stimmt dem Herauslösen der
55% Stammkapitalanteile der PNG Personennahverkehrsgesellschaft Bad Salzungen
mbH an der ABS Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung
Wartburg-Werraland mbH im Wege des Erwerbs der Anteile durch den Wartburgkreis
zum Kaufpreis von 14.300 Euro zu.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Verkauf der
Anteile noch vor der formwechselnden Umwandlung der PNG in eine gkAöR in der
Gesellschafterversammlung der PNG zu beschließen.
II. Begründung:
Mit Beschluss des Kreistages vom 15.3.2017 und Beschluss des Stadtrates vom 8.3.2017 wurden
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die
Fusion von PNG Personennahverkehrsgesellschaft Bad Salzungen mbH und KVG
Kommunale Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach mbH und
·
die
anschließende formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine gemeinsame
Anstalt öffentlichen Rechts (gkAöR) zwischen Wartburgkreis und Stadt Eisenach
beschlossen.
Die Verschmelzung der KVG mbH auf die PNG mbH wurde am 02.08.2017 notariell beurkundet und am 17.8.2017 in das Handelsregister eingetragen. Die im nächsten Schritt vorgesehene formwechselnde Umwandlung der verschmolzenen GmbH zur gkAöR sollte zunächst zum 1.1.2018 erfolgen. Da aber die für die Vergabe von ÖPNV-Leistungen erforderliche Vorabbekanntmachung im EU Amtsblatt bereits durch den Aufgabenträger erfolgen muss, der letztendlich auch die Vergabe vornimmt und diese Vorabbekanntmachung bereits im Oktober 2017 durchzuführen ist, muss die gkAöR bereit zu diesem Zeitpunkt wirksam gegründet sein. Damit ist der Formwechsel unmittelbar nach der Fusion zu vollziehen.
Bei den durch die Fusion von PNG und UBT Unternehmensbetreuungsgesellschaft für die Beteiligungen des Wartburgkreises mbH in der PNG befindlichen Beteiligungen an der
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Landestheater
Eisenach GmbH i.L.,
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ABS
Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung
Wartburg-Werraland mbH und
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FPG
Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH,
sollte grundsätzlich vor der
Umwandlung in die gkAöR das Herauslösen aus der PNG geprüft werden.
Da die Liquidation der Landestheater Eisenach GmbH i.L. nach aktuellem Stand bis Ende September 2017 abgeschlossen sein wird, ist eine Anteilsübertragung nicht mehr erforderlich.
Das Herauslösen der ABS soll durch käuflichen Erwerb der Anteile durch den Wartburgkreis erfolgen. Der Anteilserwerb soll dabei noch vor der Umwandlung durchgeführt werden.
Der Gesellschaftsgegenstand der ABS Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung Wartburg-Werraland mbH steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem ÖPNV und es handelt sich auch nicht um ein Verkehrsinfrastrukturelement. Für die Überführung der Gesellschaftsanteile in die gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts (gkAöR) gibt es, mangels sachlichem Zusammenhang mit den Aufgaben der gkAöR, keine Veranlassung.
Die ABS verfügt nicht über Grundvermögen oder sonstiges nennenswertes Anlagevermögen, in dem stille Reserven gebunden sind, die im Rahmen einer Veräußerung einen Wert über dem Buchwert der Anteile von 14.300 Euro rechtfertigt. Die Rechte der Stadt Eisenach bleiben unberührt. Die Veräußerung der Anteile der PNG an der ABS an den Wartburgkreis ist noch vor dem Formwechsel der PNG in die AöR vorzunehmen. Insofern ist die Zustimmung der Stadt Eisenach als Gesellschafterin zu der Veräußerung erforderlich.
Das Herauslösen der FPG ist aufgrund des umfangreichen Grundbesitzes der Gesellschaft und des hohen Buchwertes nur mit einer erheblichen Steuerbelastung möglich.
Da es sich bei dieser Gesellschaft ebenfalls um ein Element der Verkehrsinfrastruktur handelt und auch die Stadt Eisenach an der FPG mit 36% beteiligt ist, soll die Beteiligung in der PNG verbleiben und mit der formwechselnden Umwandlung mit auf die gkAöR übergehen. Da auch die Stadt Eisenach ggf. Interesse hat ihre Anteile auf die gkAöR zu übertragen, wurde in der Satzung der gkAöR vereinbart, dass die Stadt Eisenach ihre Anteile jederzeit auf die gkAöR übertragen kann. Die Einflussnahme von Wartburgkreis und Stadt Eisenach auf die FPG wird entsprechend der Anteile über die Regelungen in Gesellschaftsvertrag der FPG und Satzung der gkAöR so geregelt, dass der aktuelle Einfluss auch weiterhin geltend gemacht werden kann.
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf der Satzung