Betreff
Feststellung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012
Vorlage
0865-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) werden die geprüften Jahresrechnungen der Stadt Eisenach für die Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 festgestellt.

 


II. Begründung:

Die Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 der Stadt Eisenach wurden nach § 82 Abs. 1 ThürKO durch das städtische Rechnungsprüfungsamt geprüft und der Schlussbericht gefertigt.

 

Die Vorlage der Jahresrechnung 2010 inkl. aller Anlagen erfolgte an den Stadtrat in der Sitzung am 19.05.2011 (Vorlage 596-BR/2011), für die Jahresrechnung 2011 inkl. aller Anlagen erfolgte dies am 30.03.2012 (Vorlage 0892-BR/2012) und die Jahresrechnung 2012 wurde dem Stadtrat am 20.03.2013 (Vorlage 1147-BR/2013) vorgelegt. In den jeweiligen Erläuterungsberichten zu den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurde umfassend zu den Rechnungsergebnissen berichtet.

 

Der Entwurf des gemeinsamen Schlussberichtes für die Jahre 2010, 2011 und 2012 wurde mit den federführenden Stellen der Stadtverwaltung besprochen. Der Prüfbericht enthält keine Feststellungen, die die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2010, 2011 und 2012 verändern. Die Prüfungsfeststellungen und Anmerkungen werden seitens der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08. August 2017 über die Jahresrechnungen 2010, 2011 und 2012 und den hierzu gefertigten Schlussbericht beraten. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2010, 2011 und 2012 ist damit abgeschlossen.

 

Nunmehr kann der Stadtrat der Stadt Eisenach nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO die Jahresrechnungen 2010, 2011 und 2012 auf Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes feststellen.

 

Mit dem Feststellungsbeschluss wird die Rechnungslegung der Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 abgeschlossen.

 

Die Jahresrechnungen der Jahre 2010, 2011 und 2012 sowie der gemeinsame Schlussbericht über die Prüfung der Jahre 2010, 2011 und 2012 können im Rechnungsprüfungsamt der Stadt eingesehen werden. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhielten jeweils ein Exemplar des Schlussberichtes.