I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Stadtrat nimmt den Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.
II. Begründung:
Gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung beschließt der
Stadtrat über den Erlass von Satzungen.
Nach Ablauf des Kalkulationszeitraumes 2013-2015 erfolgte eine
Gebührenneuberechnung für 2016-2018, deren Ergebnisse in eine im November 2016
in den Stadtrat eingebrachten
1. Änderung zur
Friedhofsgebührensatzung eingearbeitet wurden.
Teilweise deutliche Erhöhungen dieser Gebührensätze ergaben sich aus der
allgemeinen Kostenfortschreibung und geringen Fallzahlen für die verschiedenen
Gebührentatbestände.
Im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Stellungnahme zum damaligen
Satzungsentwurf wurde die neu vorgesehene Regelung zur künftigen
Umsatzbesteuerung der Gebührensätze als unzulässig festgestellt und ist daher
im nun vorliegenden Entwurf entfallen.
Einer geforderten Formulierungsänderung im § 3 „Entstehen der
Gebührenschuld“ ist ebenso gefolgt worden.
Darüber hinaus wurden Bedenken gegen den Kalkulationszeitraum geäußert
und empfohlen, eine neue Kalkulation für den Zeitraum 2017-2019 zu erstellen
und das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2016 in die Nachkalkulation einzubeziehen.
Da in 2019 die Einführung einer neuen Grabstättenart (Nutzung bisheriger
Wahlgrabstätten für gemeinschaftliche Urnenbeisetzungen mit namentlicher
Nennung an einem Gemeinschaftsgrabstein) geplant ist, wurde nach Klärung mit
der Aufsichtsbehörde eine verkürzte Kalkulationsperiode 2017-2018 festgelegt.
Mit der Anlage 5 wird die Neuberechnung für die beiden Jahre unter
Berücksichtigung einer weiteren Empfehlung hinsichtlich der Zurechnung von
Wegen zu den Grabflächen vorgelegt.
Eine Gegenüberstellung der Gebühren mit Stand Einbringung 15.11.2016 und
neu ist als Anlage 6 beigefügt:
Im Ergebnis verringern sich die Grabnutzungsgebühren mit einer Ausnahme
deutlich.
Die Beisetzungsgebühren steigen minimal. Urnenbeisetzungen verteuern
sich dadurch um 1,50 € zur derzeitigen Gebühr, alle übrigen
Beisetzungsleistungen verringern sich sogar zur derzeitigen Gebühr.
Die Benutzungsgebühren für Kapelle, Abschiedsraum und Leichenhalle
verringern sich zum Einbringungsstand geringfügig.
Ursächlich für die Gebührenreduzierung sind im Wesentlichen deutlich
gestiegene Fallzahlen in 2016, die eine Anpassung der Fallzahlenprognose
ermöglichten, sowie die infolge des Jahresergebnisses 2016 vorgenommene
Korrektur der geplanten Kosten nach unten, insbesondere auch eine Verringerung
der Abschreibungen und kalkulatorischen Verzinsung nach Fortschreibung der
tatsächlichen Restbuchwerte 2016.
Unter den getroffenen Annahmen (Fallzahlen, Kosten etc.) führen die
neuen Gebührensätze zu einer hundertprozentigen Kostendeckung.
Zum Ausgleich von sowohl Kostenunter- als auch -überdeckungen sind gemäß § 12 Abs. 2 und 6 Thüringer
Kommunalabgabengesetz Fehlbeträge und Überschüsse auf den nächsten
Bemessungszeitraum vorzutragen.
Die für den Zeitraum 2013 bis einschließlich 2016 erfolgte
Nachkalkulation (Anlage 7 der Gebührenkalkulation) ergab nur unwesentliche Vorträge, die in der Gebührenkalkulation
unter Punkt 3.2.3 erläutert werden.
Angaben zur Ermittlung und Höhe des städtischen Zuschusses für das
„Allgemeininteresse“ sind der Gebührenkalkulation in der Anlage 6 und unter
Punkt 2.2.2 zu entnehmen.
Ein direkter Vergleich der derzeit noch geltenden mit den neu
berechneten Gebühren ist als Anlage 8 der Gebührenkalkulation beigefügt.
Satzungsentwurf und Gebührenkalkulation wurden der
Rechtsaufsichtsbehörde bereits zur Vorprüfung übersandt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage
1 Entwurf 1. Änderungssatzung
zur Friedhofsgebührensatzung
Anlage
2 Entwurf 1. Änderungssatzung
zur Friedhofsgebührensatzung mit Änderungsverlauf
Anlage
3 Entwurf 1. Änderung Anlage
zu § 5 der Friedhofsgebührensatzung
Anlage 4 Entwurf
1. Änderung Anlage zu § 5 der Friedhofsgebührensatzung mit Änderungsverlauf
Anlage 5 Gebührenkalkulation
für das Friedhofs – und Bestattungswesen für die Wirtschaftsjahre 2017-2018
Anlage 6 Gebührenvergleich
Gebühr lt. Beschlussvorlage 11.2016 / Gebühr 2017-2018
Anlage 7 Schreiben TLVwA-Prüfungsergebnis