Betreff
Entlastung des/der Oberbürgermeisters/-in, der Bürgermeisterin sowie der Beigeordneten für die Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012
Vorlage
0869-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Für die Jahresabschlüsse 2010 und 2011 der Stadt Eisenach werden der damalige Oberbürgermeister, Herr Matthias Doht, und die damalige Bürgermeisterin, Frau Ute Lieske, sowie die damalige 2. hauptamtliche Beigeordnete, Frau Gisela Rexrodt, auf Grundlage des gemeinsamen Schlussberichtes entlastet.

Für den Jahresabschluss 2012 der Stadt Eisenach werden die Oberbürgermeisterin, Frau Katja Wolf, der damalige Oberbürgermeister, Herr Matthias Doht, und die damalige Bürgermeisterin, Frau Ute Lieske, die damalige ehrenamtliche Beigeordnete, Frau Heike Apel, die damalige 2. hauptamtliche Beigeordnete, Frau Gisela Rexrodt, sowie der damalige 2. ehrenamtliche Beigeordnete, Herr Sascha Schorr, auf Grundlage des gemeinsamen Schlussberichtes entlastet.

 


II. Begründung:

Die Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 der Stadt Eisenach wurden nach § 82 Abs. 1 ThürKO durch das städtische Rechnungsprüfungsamt geprüft und der Schlussbericht gefertigt.

 

Der Entwurf des gemeinsamen Schlussberichtes für die Jahre 2010, 2011 und 2012 wurde mit den federführenden Stellen der Stadtverwaltung besprochen. Der Prüfbericht enthält keine Feststellungen, die die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2010, 2011 und 2012 verändern. Die Prüfungsfeststellungen und Anmerkungen werden seitens der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08. August 2017 über die Jahresrechnungen 2010, 2011 und 2012 und den hierzu gefertigten Schlussbericht beraten. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2010, 2011 und 2012 ist damit abgeschlossen.

 

Nunmehr kann der Stadtrat der Stadt Eisenach nach § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO neben der Feststellung der Jahresrechnungen 2010, 2011 und 2012 in einem gesonderten Beschluss auch über die Entlastung der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, der Bürgermeisterin sowie der haupt- und ehrenamtlichen Beigeordneten, soweit sie einen eigenen Geschäftsbereich (Dezernat) geleitet haben, beschließen.

 

Da die ehrenamtlichen Beigeordneten in den betreffenden Haushaltsjahren keine eigenen Geschäftsbereiche (Dezernate) leiteten und den Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin im Zusammenhang mit der Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht vertreten haben, gehören sie nicht zum Kreis der Entlastungsempfängerinnen bzw. –empfänger. Eine Entlastung der ehrenamtlichen Beigeordneten Frau Apel und Herrn Schorr ist ungeachtet dessen erforderlich für den Zeitraum 01.10.2012- 31.12.2012, da diese im genannten Zeitraum die Dezernate II und III leiteten.

 

Die Jahresrechnungen der Jahre 2010, 2011 und 2012 sowie der gemeinsame Schlussbericht über die Prüfung der Jahre 2010, 2011 und 2012 können im Rechnungsprüfungsamt der Stadt eingesehen werden. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhielten jeweils ein Exemplar des Schlussberichtes.