Betreff
Stand der Haushaltsausführung 2017/ Hochrechnung zum 31.12.2017
Vorlage
0882-BR/2017
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf Basis des Stichtages 30.06.2017 erfolgte eine Hochrechnung der gebuchten Daten hinsichtlich des zu erwartenden Ergebnisses zum 31.12.2017.

 

HGr.

Bezeichnung

(alle Angaben in T€)

Plan 2017

AO-Soll 30.06.2017

Hochrechnung 31.12.2017

mehr/

weniger

+/-

in %

0

Steuern/ allg. Zuweisungen

78.903

44.324

77.099

-1.804

 

-2,29

1

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

26.351

11.393

24.345

-2.006

-7,61

2

Sonstige Finanzeinnahmen

8.596

6.187

8.534

-62

-0,72

 

Summe Einnahmen

113.850

61.904

109.978

-3,871

-3,40

 

 

 

 

 

 

 

4

Personalausgaben

24.246

12.465

24.246

0

0

5/6

Sächlicher Verwaltung- und Betriebsaufwand

16.666

8.248

16.354

-312

-1,872

7

Lfd. Zuweisungen und Zuschüsse

63.029

26.255

60.347

-2.682

-4,26

8

Sonstige Finanzausgaben

9.909

369

9.032

-877

-8,85

 

Summe Ausgaben

113.850

50.338

109.978

-3.871

-3,40

 

SALDO

 

+11.566

0

0

 

 

Auf die als Anlage beigefügte Gruppierungsübersicht wird im Übrigen verwiesen.

 

Hauptgruppe 0

 

Ø  Bei der Hochrechnung wurde eine  vorzunehmende pauschale Restebereinigung bei der Gewerbesteuer berücksichtigt, da in den Einnahmen des Anordnungssolls die Restebereinigung des Jahres 2016 enthalten ist. Das Gewerbesteueraufkommen ist schwer planbar und unterliegt jährlich großen Schwankungen. Das Gesamtaufkommen setzt sich zusammen aus Vorauszahlungen i. H. v. 12,2 Mio € und Veranlagungen (Festsetzungen nach Jahresabschluss) i. H. v. 2,0 Mio €. Die Steuerfestsetzung durch die Stadt Eisenach ist an die Grundlagenbescheide der Finanzämter gebunden, diese wiederum an die Erklärungen der Gewerbesteuerpflichtigen sowie an die veränderte Rechtsprechung. Die Höhe des Differenzbetrages zwischen Vorauszahlung und Veranlagung sowie der Zeitpunkt der Veranlagung sind nicht steuerbar, so dass bei diesem Einnahmekonto immer mit Planabweichungen (nach oben oder unten) zu rechnen sein wird. Bei den Vorauszahlungen handelt es sich vorwiegend um Schätzungen, d.h. Festsetzungen auf der Basis des letzten Veranlagungsjahres ggf. unter Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftssituation. Die aktuelle Hochrechnung basiert auf einer zum jetzigen Zeitpunkt erkennbaren Tendenz.

 

Unter pauschaler Restebereinigung versteht man das In-Abgang-Stellen von ungerechtfertigt hohen Kasseneinnahmeresten, die das Jahresrechnungsergebnis „künstlich“ verbessern. Es handelt sich ausschließlich um Forderungen, deren Einbringlichkeit für die Zukunft nicht gänzlich auszuschließen, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nachweisbar nicht möglich ist. Man bedient sich in der Haushaltsrechnung dieses Hilfsmittels, um hier einen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Jahresabschlussstand auszuweisen.

 

Ø  Aufgrund des Ergebnisses der letzten Steuerschätzung vom Mai 2017 ist beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit Mehreinnahmen von ca. 206 T€ zu rechnen.

 

Ø  Es wurde eine Bedarfszuweisung in Höhe von 7.229 T€ gewährt. Diese ist 2.307 T€ geringer als beantragt. Dies ist die Ursache für die erheblich geringeren Einnahmen bei der Hauptgruppe 0 im Vergleich zur Planung.

 

Hauptgruppe 1

 

Ø  Im Bereich der Erstattungen vom Land,  Untergruppe 161 wird für den UA 42110 (Asyl) eine Mindereinnahme von ca. 1,7 Mio € erwartet. Grund hierfür ist ein neues Abrechnungssystem sowie eine stark verringerte Anzahl Asylbewerber. Parallel dazu verändern sich auch die Ausgaben in der Hauptgruppe 7.

 

Hauptgruppe 2

 

Ø  Die ursprünglich geplante Gewinnausschüttung von der Sparkasse i. H. v. 300 T€ ist aufgrund der inzwischen vorliegenden Entscheidung des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse nicht realisierbar.

 

Ø  In der Gruppierung 24, 25 (Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb und in Einrichtungen) betrug der Erfüllungsstand zum 30.06.2017 schon 94%. Es kann mit Mehreinnahmen gerechnet werden. Aufgrund der Tatsache, dass vermehrt Jahresanordnungen gebucht wurden und dass in Haushaltsstelle 48100.243000 (Leistungen von Unterhaltsverpflichtungen) wieder mit einer pauschalen Restebereinigung zum Jahresende zu rechnen ist, kann trotzdem nur eine vorsichtige Prognose erfolgen.

 

Ø  In Gruppierung 26 (Weitere Finanzeinnahmen) ist der Ansatz laut Anordnungssoll schon übererfüllt, jedoch ist bei den Mahngebühren / Säumniszuschlägen sowie bei den Nachzahlungszinsen – wie in den Vorjahren - ebenfalls mit pauschalen Restebereinigungen und Abgängen auf Kasseneinnahmereste in Größenordnung zu rechnen.

 

Hauptgruppe 4

 

Ø  Lt. aktueller Kalkulation des Fachamtes sind die geplanten Mittel auskömmlich.

 

Hauptgruppen 5/6

 

Ø  Bei den Geschäftsausgaben (Gruppierung 54) ist bislang keine Rechnungslegung für die Bewachungskosten der Flüchtlingsunterkunft erfolgt. Es werden daher nur 50 % des Ansatzes kalkuliert.

Ø  Die Inanspruchnahme der Gruppierungen 64, 65, 66 zum 30.06.2017 lag bei ca. 35 %. Da Versicherungen und Mitgliedsbeiträge zu großen Teilen schon Anfang des Jahres fällig sind und die Ausgaben im Bereich Post- und Fernmeldegebühren, aber auch bei den Deckungskreisen 26 (Geschäftsausgaben) und 72 (Dienstreisen) noch nicht zu 50 % oder mehr in Anspruch genommen wurden, wurde mit Minderausgaben von ca. 500 T€ kalkuliert

 

Ø  In der 48200.674100 (kommunaler Finanzierungsanteil Jobcenter) sind noch 2 monatliche Raten ans Jobcenter zu buchen und darüber hinaus evtl. anfallende zusätzliche Abrechnungen. Es ist mit einem Mehrbedarf zu rechnen.

 

Ø  Lt. Hochrechnung des Fachamtes werden in der Gruppierung 69 im DK 75 (SGB II- Kosten der Unterkunft) ca. 800 T€ mehr benötigt als geplant.

 

Hauptgruppe 7

 

Ø  In der 712 (Zuschüsse für laufende Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände) ist die Abrechnung des WAK für die Zweckvereinbarung im Gesundheitsamt sowie Veterinäramt höher ausgefallen als geplant. Mehrkosten ca. 100 T€.

 

Ø  Bereich der Gruppierungen 715-718 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an sonstige Bereiche): Mit 120 T€ wurde der städtische Zuschuss an die KVG (ÖPNV) kalkuliert, was zu Einsparungen von 130 T€ führt (sh. auch Beschluss des HFA vom 18.07.2017 zur haushaltswirtschaftlichen Sperre). Im DK 47 (Zuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen) war im AO-Soll 30.06. schon der Juli inbegriffen. Somit wird lt. Hochrechnung eine Minderausgabe von ca. 600 T€ am Jahresende  voraussichtlich erwartet.

 

Ø  Die Hochrechnung in den Gruppierungen 73 (Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen) und 74 (Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen) entsprechen der aktuellen Kalkulation des Fachamtes für das lfd. Jahr. In den DK 36 (Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen) und 58 (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) ist mit Minderausgaben von insgesamt ca. 550 T€ zu rechnen, während mit deutlichen Mehrausgaben im DK 70 (Eingliederungshilfe in Einrichtungen) in Höhe von 600 T€ gerechnet wird.

 

Ø  Weiterhin ist in Gruppierung 79, DK 59-Asyl lt. Hochrechnung des Fachamtes aufgrund der verringerten Anzahl Asylbewerber mit Minderausgaben zu rechnen. Die Einnahme wurde parallel dazu ebenfalls reduziert.

 

Ø  Aufgrund des Inkrafttretens der Neuregelungen des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zum 01.07.2017 (ursprünglich zum 01.01.2017 geplant) wird nicht der gesamte Haushaltsansatz in der 48100.788000 benötigt. Es  wird daher von Einsparungen in Höhe von knapp 500 T€ ausgegangen. Die Einnahme wurde ebenfalls mit entsprechender Minderung hochgerechnet.

 

 

 

 

Hauptgruppe 8

 

Ø  Minderausgaben wurden aufgrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus im Bereich der Kassenkreditzinsen kalkuliert.

 

Ø  Erhebliche Mehrausgaben fallen im Bereich der Zinsen für Steuererstattungen an. Ein aktuelles Urteil des BFH sorgt für Nachzahlungen in Größenordnung. Aktuell wird mit Mehrausgaben von ca. 240 T€ gerechnet. Diesbezüglich wird auf die zur Sitzung des Stadtrates am 05.09.2017 vorgelegte Berichtsvorlage zu der durch Eilentscheidung der Oberbürgermeisterin bereits beschlossene überplanmäßige Ausgabe verwiesen.

 

Ø  Die Zuführung an den Vermögenshaushalt wurde um den Gesamtbetrag reduziert, der im Rahmen der vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.07.2017 beschlossenen haushaltswirtschaftlichen Sperre im Vermögenshaushalt gesperrt wurde.

Aufgrund der erstellten Hochrechnung wird aus heutiger Sicht ein ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet. Die geplante anteilige Finanzierung der Altfehlbeträge erscheint danach zum Jahresende erreichbar zu sein.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1_Gruppierungsübersicht zur Hochrechnung