Sachverhalt:
Auf Basis des Stichtages 30.06.2017 erfolgte eine Hochrechnung der gebuchten Daten hinsichtlich des zu erwartenden Ergebnisses zum 31.12.2017.
HGr. |
Bezeichnung (alle Angaben in T€) |
Plan 2017 |
AO-Soll 30.06.2017 |
Hochrechnung 31.12.2017 |
mehr/ weniger |
+/- in % |
0 |
Steuern/ allg. Zuweisungen |
78.903 |
44.324 |
77.099 |
-1.804 |
-2,29 |
1 |
Einnahmen aus Verwaltung
und Betrieb |
26.351 |
11.393 |
24.345 |
-2.006 |
-7,61 |
2 |
Sonstige Finanzeinnahmen |
8.596 |
6.187 |
8.534 |
-62 |
-0,72 |
|
Summe Einnahmen |
113.850 |
61.904 |
109.978 |
-3,871 |
-3,40 |
|
|
|
|
|
|
|
4 |
Personalausgaben |
24.246 |
12.465 |
24.246 |
0 |
0 |
5/6 |
Sächlicher Verwaltung- und
Betriebsaufwand |
16.666 |
8.248 |
16.354 |
-312 |
-1,872 |
7 |
Lfd. Zuweisungen und
Zuschüsse |
63.029 |
26.255 |
60.347 |
-2.682 |
-4,26 |
8 |
Sonstige Finanzausgaben |
9.909 |
369 |
9.032 |
-877 |
-8,85 |
|
Summe Ausgaben |
113.850 |
50.338 |
109.978 |
-3.871 |
-3,40 |
|
SALDO |
|
+11.566 |
0 |
0 |
|
Auf die als Anlage beigefügte
Gruppierungsübersicht wird im Übrigen verwiesen.
Hauptgruppe 0
Ø
Bei
der Hochrechnung wurde eine
vorzunehmende pauschale Restebereinigung bei der Gewerbesteuer
berücksichtigt, da in den Einnahmen des Anordnungssolls die Restebereinigung
des Jahres 2016 enthalten ist. Das Gewerbesteueraufkommen ist schwer planbar
und unterliegt jährlich großen Schwankungen. Das Gesamtaufkommen setzt sich
zusammen aus Vorauszahlungen i. H. v. 12,2 Mio € und
Veranlagungen (Festsetzungen nach Jahresabschluss) i. H. v.
2,0 Mio €. Die Steuerfestsetzung durch die Stadt
Eisenach ist an die Grundlagenbescheide der Finanzämter gebunden, diese
wiederum an die Erklärungen der Gewerbesteuerpflichtigen sowie an die
veränderte Rechtsprechung. Die Höhe des Differenzbetrages zwischen
Vorauszahlung und Veranlagung sowie der Zeitpunkt der Veranlagung sind nicht
steuerbar, so dass bei diesem Einnahmekonto immer mit Planabweichungen (nach
oben oder unten) zu rechnen sein wird. Bei den Vorauszahlungen handelt es sich
vorwiegend um Schätzungen, d.h. Festsetzungen auf der Basis des letzten
Veranlagungsjahres ggf. unter Berücksichtigung der aktuellen
Wirtschaftssituation. Die aktuelle Hochrechnung basiert auf
einer zum jetzigen Zeitpunkt erkennbaren Tendenz.
Unter pauschaler
Restebereinigung versteht man das In-Abgang-Stellen von ungerechtfertigt
hohen Kasseneinnahmeresten, die das Jahresrechnungsergebnis „künstlich“
verbessern. Es handelt sich ausschließlich um Forderungen, deren
Einbringlichkeit für die Zukunft nicht gänzlich auszuschließen, aber zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nachweisbar nicht möglich ist. Man bedient sich in der
Haushaltsrechnung dieses Hilfsmittels, um hier einen den tatsächlichen
Gegebenheiten entsprechenden Jahresabschlussstand auszuweisen.
Ø
Aufgrund
des Ergebnisses der letzten Steuerschätzung vom Mai 2017 ist beim
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit Mehreinnahmen von ca. 206 T€ zu
rechnen.
Ø
Es
wurde eine Bedarfszuweisung in Höhe von 7.229 T€ gewährt. Diese ist 2.307 T€
geringer als beantragt. Dies ist die Ursache für die erheblich geringeren
Einnahmen bei der Hauptgruppe 0 im Vergleich zur Planung.
Hauptgruppe 1
Ø
Im
Bereich der Erstattungen vom Land,
Untergruppe 161 wird für den UA 42110 (Asyl) eine Mindereinnahme von ca.
1,7 Mio € erwartet. Grund hierfür ist ein neues Abrechnungssystem sowie eine
stark verringerte Anzahl Asylbewerber. Parallel dazu verändern sich auch die
Ausgaben in der Hauptgruppe 7.
Hauptgruppe 2
Ø
Die
ursprünglich geplante Gewinnausschüttung von der Sparkasse i. H. v.
300 T€ ist aufgrund der inzwischen vorliegenden Entscheidung des
Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse nicht realisierbar.
Ø
In
der Gruppierung 24, 25 (Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb und in
Einrichtungen) betrug der Erfüllungsstand zum 30.06.2017 schon 94%. Es kann mit
Mehreinnahmen gerechnet werden. Aufgrund der Tatsache, dass vermehrt
Jahresanordnungen gebucht wurden und dass in Haushaltsstelle 48100.243000
(Leistungen von Unterhaltsverpflichtungen) wieder mit einer pauschalen
Restebereinigung zum Jahresende zu rechnen ist, kann trotzdem nur eine
vorsichtige Prognose erfolgen.
Ø
In
Gruppierung 26 (Weitere Finanzeinnahmen) ist der Ansatz laut Anordnungssoll
schon übererfüllt, jedoch ist bei den Mahngebühren / Säumniszuschlägen sowie
bei den Nachzahlungszinsen – wie in den Vorjahren - ebenfalls mit pauschalen
Restebereinigungen und Abgängen auf Kasseneinnahmereste in Größenordnung zu
rechnen.
Hauptgruppe 4
Ø
Lt.
aktueller Kalkulation des Fachamtes sind die geplanten Mittel auskömmlich.
Hauptgruppen 5/6
Ø
Bei
den Geschäftsausgaben (Gruppierung 54) ist bislang keine Rechnungslegung für
die Bewachungskosten der Flüchtlingsunterkunft erfolgt. Es werden daher nur
50 % des Ansatzes kalkuliert.
Ø
Die
Inanspruchnahme der Gruppierungen 64, 65, 66 zum 30.06.2017 lag bei ca. 35 %.
Da Versicherungen und Mitgliedsbeiträge zu großen Teilen schon Anfang des
Jahres fällig sind und die Ausgaben im Bereich Post- und Fernmeldegebühren,
aber auch bei den Deckungskreisen 26 (Geschäftsausgaben) und 72 (Dienstreisen)
noch nicht zu 50 % oder mehr in Anspruch genommen wurden, wurde mit
Minderausgaben von ca. 500 T€ kalkuliert
Ø
In
der 48200.674100 (kommunaler Finanzierungsanteil Jobcenter) sind noch 2
monatliche Raten ans Jobcenter zu buchen und darüber hinaus evtl. anfallende
zusätzliche Abrechnungen. Es ist mit einem Mehrbedarf zu rechnen.
Ø
Lt.
Hochrechnung des Fachamtes werden in der Gruppierung 69 im DK 75 (SGB II-
Kosten der Unterkunft) ca. 800 T€ mehr benötigt als geplant.
Hauptgruppe 7
Ø
In
der 712 (Zuschüsse für laufende Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände) ist
die Abrechnung des WAK für die Zweckvereinbarung im Gesundheitsamt sowie
Veterinäramt höher ausgefallen als geplant. Mehrkosten ca. 100 T€.
Ø
Bereich
der Gruppierungen 715-718 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an
sonstige Bereiche): Mit 120 T€ wurde der städtische Zuschuss an die KVG (ÖPNV)
kalkuliert, was zu Einsparungen von 130 T€ führt (sh. auch Beschluss des HFA
vom 18.07.2017 zur haushaltswirtschaftlichen Sperre). Im DK 47 (Zuschüsse an
Träger von Kindertageseinrichtungen) war im AO-Soll 30.06. schon der Juli
inbegriffen. Somit wird lt. Hochrechnung eine Minderausgabe von ca. 600 T€ am
Jahresende voraussichtlich erwartet.
Ø
Die
Hochrechnung in den Gruppierungen 73 (Leistungen der Sozialhilfe an natürliche
Personen außerhalb von Einrichtungen) und 74 (Leistungen der Sozialhilfe an
natürliche Personen in Einrichtungen) entsprechen der aktuellen Kalkulation des
Fachamtes für das lfd. Jahr. In den DK 36 (Hilfe zur Pflege außerhalb von
Einrichtungen) und 58 (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) ist mit
Minderausgaben von insgesamt ca. 550 T€ zu rechnen, während mit deutlichen
Mehrausgaben im DK 70 (Eingliederungshilfe in Einrichtungen) in Höhe von 600 T€
gerechnet wird.
Ø
Weiterhin
ist in Gruppierung 79, DK 59-Asyl lt. Hochrechnung des Fachamtes aufgrund der
verringerten Anzahl Asylbewerber mit Minderausgaben zu rechnen. Die Einnahme
wurde parallel dazu ebenfalls reduziert.
Ø
Aufgrund
des Inkrafttretens der Neuregelungen des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zum
01.07.2017 (ursprünglich zum 01.01.2017 geplant) wird nicht der gesamte
Haushaltsansatz in der 48100.788000 benötigt. Es wird daher von Einsparungen in Höhe von knapp
500 T€ ausgegangen. Die Einnahme wurde ebenfalls mit entsprechender Minderung
hochgerechnet.
Hauptgruppe 8
Ø
Minderausgaben
wurden aufgrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus im Bereich der
Kassenkreditzinsen kalkuliert.
Ø
Erhebliche
Mehrausgaben fallen im Bereich der Zinsen für Steuererstattungen an. Ein
aktuelles Urteil des BFH sorgt für Nachzahlungen in Größenordnung. Aktuell wird
mit Mehrausgaben von ca. 240 T€ gerechnet. Diesbezüglich wird auf die zur
Sitzung des Stadtrates am 05.09.2017 vorgelegte Berichtsvorlage zu der durch
Eilentscheidung der Oberbürgermeisterin bereits beschlossene überplanmäßige
Ausgabe verwiesen.
Ø Die Zuführung an den Vermögenshaushalt wurde um den Gesamtbetrag reduziert, der im Rahmen der vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.07.2017 beschlossenen haushaltswirtschaftlichen Sperre im Vermögenshaushalt gesperrt wurde.
Aufgrund der erstellten Hochrechnung wird aus heutiger Sicht ein ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet. Die geplante anteilige Finanzierung der Altfehlbeträge erscheint danach zum Jahresende erreichbar zu sein.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1_Gruppierungsübersicht zur Hochrechnung