Betreff
Interessenbekundungsverfahren schulbezogene Jugendsozialarbeit an der Berufsschule
Vorlage
0888-JHA/2017
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Interessenbekundungsverfahrens für die Durchführung von schulbezogener Jugend-sozialarbeit am Staatlichen Berufsschulzentrum „Ludwig Erhard“ in Eisenach.

In die Arbeitsgruppe zur Auswahl der Leistungserbringer werden berufen/ gewählt:

 

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II. Begründung

 

Die schulbezogene Jugendsozialarbeit gehört insbesondere nach § 13 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) - ff. SGB VIII genannt-  in Verbindung mit § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Mit der im Jahr 2013 aufgelegten „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ unterstützt das Land auf der Grundlage der §§ 81 und 82 SGB VIII die Umsetzung von Maßnahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit des örtlichen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe.

 

In Umsetzung der o.g. Richtlinie wird durch freie Träger an sechs Eisenacher Schulen und durch die Stadt Eisenach an drei  Schulen schulbezogene Jugendsozialarbeit durchgeführt.  

 

Am Staatlichen Berufsschulzentrum „Ludwig Erhard“ werden z. Zt. ca. 1.700 Schüler*innen unterrichtet. Davon lernen derzeitig am Berufsschulzentrum 80 Schüler*innen in einem schulischen Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) in den Berufsfeldern Holztechnik/ Farbgestaltung/ Textiltechnik und Metalltechnik/ Elektrotechnik und ca. 40 Schüler*innen in der Berufsfachschulausbildung (BFS Wirtschaft).

 

In den vergangenen Jahren ist der Bedarf für schulbezogene Jugendsozialarbeit bei den berufsschulpflichtigen Schüler*innen, insbesondere im BVJ und der BFS- Ausbildung durch die steigende Anzahl und die komplexe Problembelastung wieder deutlich gestiegen.

Die Teilnehmer in den Maßnahmen sind zu etwa 95 % jünger als 20 Jahre, überwiegend ohne Schulabschluss und haben zu einem großen Teil einen Migrationshintergrund (BVJ) oder sind Abgänger der Haupt- und Förderschulen (BFS).

Insbesondere diese Schüler*innen sind in hohem Maße auf Unterstützung bei der Überwindung sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen angewiesen.

Angesichts der zunehmend schwierigen Situation machte das Berufsschulzentrum deutlich, dass die Lehrkräfte alleine nicht in der Lage sind, die Probleme zu bewältigen.

Auch perspektivisch ist nicht mit einer Abschwächung dieser Bedarfslagen zu rechnen!

 

Resultierend daraus schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, ab 2018 einen Schulsozialarbeiter über einen öffentlich- rechtlichen Vertrag mit einem freien Träger zu fördern. Die Stelle soll analog der anderen Schulen mit 0,75 VZÄ Personalstellen und einem Sachkostenanteil von 4.000 €/ Jahr ausgestattet werden.   

 

Die Auswahl und Förderung des Trägers erfolgt nach den Grundsätzen des § 74 SGB VIII. Darüber hinaus muss der freie Träger entsprechend des Rahmenkonzeptes für schulbezogene Jugendsozialarbeit in Eisenach:

·         anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII sein und die dort beschriebenen Kriterien erfüllen

·         fachliche Erfahrungen und Kompetenzen im Arbeitsfeld der schulbezogenen Jugendsozialarbeit und/ oder  in der Zusammenarbeit mit Schulen haben

·         die Gewähr für den ordnungsgemäßen Umgang mit Personal und Fördermitteln bieten (Eingruppierung und Versicherungen) 

·         möglichst, bereits örtlich agierende Träger sein und Netzwerkbeziehungen zu eigenen oder anderen Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe in Eisenach unterhalten (Vernetzung)

·         in der Lage sein, die fachliche Begleitung des/ der Schulsozialarbeiter/in bei Problemen oder Konflikten in der Schule abzusichern

·         die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung, einen fachlichen Austausch sowie ggf. eine Supervision des/ der Schulsozialarbeiter/in im Rahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit in Eisenach abzusichern

·         die Bereitschaft erklären, regelmäßig an einer  Steuerungsgruppe für die örtliche schulbezogenen Jugendsozialarbeit mitzuwirken und eine kontinuierliche Evaluation und Qualitätsentwicklung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit zu unterstützen.

 

Die zu erarbeitende Leistungsbeschreibung muss in den Zielstellungen, Inhalte und Methoden die Intentionen des § 13 SGB VIII und des § 19 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe- Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) und dem Bedarf der Zielgruppe in der Berufsschule entsprechen.

Weitere inhaltliche Grundlage für die Leistungserbringung ist das „Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach“ vom 12.09.2013.

 

Gemäß der Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung in der Thüringer Kommunalordnung ist ein öffentlich- rechtlicher Vertrag erst nach der Beschlussfassung und Genehmigung des Haushaltes möglich. Bis dahin soll im Vorgriff auf den Haushalt 2018 und 

unter Berücksichtigung der Dringlichkeit ab 01.01.2018 eine Bewilligung der Maßnahme erfolgt.

Für die Finanzierung dieses Leistungsbereiches sind 2018 in der Haushaltsstelle 45210.71800 (Jugendsozialarbeit/ Zuschüsse an Vereine) 39.000 € geplant und beantragt.

 

Zum Verfahren schreibt die „Richtlinie über die  Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ im Punkt 3.1 vor, dass der örtliche Jugendhilfeausschuss die Entscheidung zur Leistungserbringung im Rahmen der Jugendhilfeplanung trifft. 

 

Die Auswahlempfehlung für den Jugendhilfeausschuss soll durch ein unabhängiges und paritätisch besetztes Auswahlgremium (Arbeitsgruppe), bestehend aus Vertretern des  Jugendhilfeausschusses und der Verwaltung des Jugendamtes erfolgen. Die Auswahl der Mitglieder der Arbeitsgruppe erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss.  

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt in seiner Sitzung am 16. November 2017 über die Auswahl des Trägers.