I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Die im Stadtrat der Stadt Eisenach
vertretenen Parteien und Gruppierungen einigen sich durch die namentliche
Festlegung von Straßen und Plätze auf Bereiche der Stadt Eisenach und der
Ortsteile, innerhalb deren eine Plakatierung ausschließlich auf Sammelplakataufstellern
(Anschlagtafeln o.ä) erfolgt. Ebenfalls sind die konkreten Standorte der
Aufsteller und die maximale Größe eines Wahlplakates mit dem Stadtrat
abzustimmen und durch diesen zu beschließen. Eine Einigung soll bis Ende des
Jahres 2017 erreicht sein und erhält unmittelbar darauf Satzungskraft.
2.
Mit Ablauf der Frist gemäß ThürKWG - § 17
(1) – derzeit 44 Tage bis zum Wahlvorgang –, sobald also die Anzahl der zur
Wahl antretenden Parteien und Gruppierungen bekannt ist, ergibt sich daraus
unter Beachtung der insgesamt zur Verfügung gestellten Fläche und der maximalen
Größe eines Wahlplakates die Anzahl der für den Bereich gemäß (1) zugelassenen
Wahlplakate, die zu gleichen Teilen auf die zur Wahl antretenden Parteien und
Gruppierungen aufzuteilen ist.