Betreff
5. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Eisenach, hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0893-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 5. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Eisenach.

 


II. Begründung:

 

Mit den nachfolgend aufgeführten Änderungen und Ergänzungen wurde den sich seit der letzten Änderung der Friedhofsatzung notwendigen organisatorischen und gesetzlichen Veränderungen Rechnung getragen.

In einigen §§ sind die Formulierungen angepasst worden, neue §§ wurden hinzugefügt.

 

Hier die wichtigsten Änderungen:

 

Allgemein

Die neue Satzung wurde mit einem Inhaltsverzeichnis ausgestattet.

 

§ 5 – Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten wurden nicht fest in der Satzung geregelt. Es gelten zukünftig die an den Eingängen bekanntgegebenen Zeiten.

 

 § 7 – Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof

Dieser § wurde völlig neu gefasst. Er regelt insbesondere, dass nur qualifiziertes Personal für Arbeiten auf den Friedhöfen mit entsprechenden Haftpflichtversicherungen zugelassen ist.

 

§ 8a – Bestattung und Beisetzung

Neu eingeführt: Es wird geregelt, dass in der Hauptsache nur Friedhofspersonal die anfallenden Arbeiten ausführen darf.

 

§ 12 – Umbettungen / Ausbettungen

Absatz (7) wurde neu hinzugefügt. Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden.

 

§ 21a – Grabfelder ohne zusätzliche Gestaltungsvorschriften

Neu eingeführt: Regelung der Anpassung der Grabmale in Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften.

 

§26 – Fundamentierung und Befestigung

Neu eingeführt im Absatz (3): 28 Tage-Frist für Abnahmeprüfung

 

§ 29 – Allgemeines

Im Absatz (8) wird die Verwendung chemischer Unkrautbekämpfungsmittel grundsätzlich untersagt.

§ 32 – Trauerfeiern

Neufassung: Er regelt die Benutzung der Trauerhalle / Kapelle und des Abschiedsraumes.

§37 – Ordnungswidrigkeiten

Im Absatz (1) Nr. 3 wurden die Ordnungswidrigkeitstatbestände zu Teil neu gefasst.

Die Satzungsänderung wurde bereits durch die Rechtsaufsichtsbehörde ohne Bedenken bestätigt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Entwurf 5. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung

Anlage 2: Entwurf 5. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung mit Änderungsverlauf

Anlage 3: Schreiben TLVwA – Prüfungsergebnis

 

Anlage 4: Synopse FHS

 

 

Die Anlagen wurden zur Einbringung der Satzung in der 36. Sitzung des Stadtrates am 05. September 2017 (TOP 17öT) ausgereicht.