I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die 5.
Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Eisenach.
II. Begründung:
Mit den nachfolgend aufgeführten Änderungen und Ergänzungen wurde den sich seit der letzten Änderung der Friedhofsatzung notwendigen organisatorischen und gesetzlichen Veränderungen Rechnung getragen.
In einigen §§ sind die Formulierungen angepasst worden, neue §§ wurden hinzugefügt.
Hier die wichtigsten Änderungen:
Allgemein
Die neue Satzung wurde mit einem Inhaltsverzeichnis ausgestattet.
§ 5 – Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten wurden nicht fest in der Satzung geregelt. Es gelten zukünftig die an den Eingängen bekanntgegebenen Zeiten.
§ 7
– Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
Dieser § wurde völlig neu gefasst. Er regelt insbesondere, dass nur qualifiziertes Personal für Arbeiten auf den Friedhöfen mit entsprechenden Haftpflichtversicherungen zugelassen ist.
§ 8a – Bestattung und Beisetzung
Neu eingeführt: Es wird geregelt, dass in der Hauptsache nur Friedhofspersonal die anfallenden Arbeiten ausführen darf.
§ 12 – Umbettungen / Ausbettungen
Absatz (7) wurde neu hinzugefügt. Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden.
§ 21a – Grabfelder ohne zusätzliche
Gestaltungsvorschriften
Neu eingeführt: Regelung der Anpassung der Grabmale in Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften.
§26 – Fundamentierung und Befestigung
Neu eingeführt im Absatz (3): 28 Tage-Frist für Abnahmeprüfung
§ 29 – Allgemeines
Im Absatz (8) wird die Verwendung chemischer
Unkrautbekämpfungsmittel grundsätzlich untersagt.
§ 32 – Trauerfeiern
Neufassung: Er regelt die Benutzung der
Trauerhalle / Kapelle und
des Abschiedsraumes.
§37
– Ordnungswidrigkeiten
Im Absatz (1)
Nr. 3 wurden die Ordnungswidrigkeitstatbestände zu Teil neu gefasst.
Die Satzungsänderung wurde bereits durch die Rechtsaufsichtsbehörde ohne Bedenken bestätigt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Entwurf 5. Änderungssatzung zur
Friedhofssatzung
Anlage 2: Entwurf 5. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung mit Änderungsverlauf
Anlage 3: Schreiben TLVwA – Prüfungsergebnis
Anlage 4: Synopse FHS
Die Anlagen wurden zur Einbringung der Satzung in der 36. Sitzung des Stadtrates am 05. September 2017 (TOP 17öT) ausgereicht.