I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung).

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung beschließt der Stadtrat über den Erlass von Satzungen.

 

Nach Ablauf des Kalkulationszeitraumes 2013-2015 erfolgte eine Gebührenneuberechnung für 2016-2018, deren Ergebnisse in eine im November 2016 in den Stadtrat eingebrachten   1. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung eingearbeitet wurden.

Teilweise deutliche Erhöhungen dieser Gebührensätze ergaben sich aus der allgemeinen Kostenfortschreibung und geringen Fallzahlen für die verschiedenen Gebührentatbestände.

 

Im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Stellungnahme zum damaligen Satzungsentwurf wurde die neu vorgesehene Regelung zur künftigen Umsatzbesteuerung der Gebührensätze als unzulässig festgestellt und ist daher im nun vorliegenden Entwurf entfallen.

 

Einer geforderten Formulierungsänderung im § 3 „Entstehen der Gebührenschuld“ ist ebenso gefolgt worden.

Darüber hinaus wurden Bedenken gegen den Kalkulationszeitraum geäußert und empfohlen, eine neue Kalkulation für den Zeitraum 2017-2019 zu erstellen und das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2016 in die Nachkalkulation einzubeziehen.

 

Da in 2019 die Einführung einer neuen Grabstättenart (Nutzung bisheriger Wahlgrabstätten für gemeinschaftliche Urnenbeisetzungen mit namentlicher Nennung an einem Gemeinschaftsgrabstein) geplant ist, wurde nach Klärung mit der Aufsichtsbehörde eine verkürzte Kalkulationsperiode 2017-2018 festgelegt.

 

Mit der Anlage 5 wird die Neuberechnung für die beiden Jahre unter Berücksichtigung einer weiteren Empfehlung hinsichtlich der Zurechnung von Wegen zu den Grabflächen vorgelegt.

 

Eine Gegenüberstellung der Gebühren mit Stand Einbringung 15.11.2016 und neu ist als Anlage 6 beigefügt:

 

Im Ergebnis verringern sich die Grabnutzungsgebühren mit einer Ausnahme deutlich.

 

Die Beisetzungsgebühren steigen minimal. Urnenbeisetzungen verteuern sich dadurch um 1,50 € zur derzeitigen Gebühr, alle übrigen Beisetzungsleistungen verringern sich sogar zur derzeitigen Gebühr.

 

Die Benutzungsgebühren für Kapelle, Abschiedsraum und Leichenhalle verringern sich zum Einbringungsstand geringfügig.

 

Ursächlich für die Gebührenreduzierung sind im Wesentlichen deutlich gestiegene Fallzahlen in 2016, die eine Anpassung der Fallzahlenprognose ermöglichten, sowie die infolge des Jahresergebnisses 2016 vorgenommene Korrektur der geplanten Kosten nach unten, insbesondere auch eine Verringerung der Abschreibungen und kalkulatorischen Verzinsung nach Fortschreibung der tatsächlichen Restbuchwerte 2016.

 

Unter den getroffenen Annahmen (Fallzahlen, Kosten etc.) führen die neuen Gebührensätze zu einer hundertprozentigen Kostendeckung.

 

Zum Ausgleich von sowohl Kostenunter- als auch -überdeckungen  sind gemäß § 12 Abs. 2 und 6 Thüringer Kommunalabgabengesetz Fehlbeträge und Überschüsse auf den nächsten Bemessungszeitraum vorzutragen.

Die für den Zeitraum 2013 bis einschließlich 2016 erfolgte Nachkalkulation (Anlage 7 der Gebührenkalkulation) ergab nur unwesentliche Vorträge, die in der Gebührenkalkulation unter Punkt 3.2.3 erläutert werden.

 

Angaben zur Ermittlung und Höhe des städtischen Zuschusses für das „Allgemeininteresse“ sind der Gebührenkalkulation in der Anlage 6 und unter Punkt 2.2.2 zu entnehmen.

 

Ein direkter Vergleich der derzeit noch geltenden mit den neu berechneten Gebühren ist als Anlage 8 der Gebührenkalkulation beigefügt.

 

Sowohl der Satzungsentwurf als auch die Gebührenkalkulation wurden bereits durch die Rechtsaufsichtsbehörde ohne Bedenken bestätigt.

 

Auf die folgenden Anlagen zur Einbringungsvorlage 0868-StR/2017 wird verwiesen:


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1         Entwurf 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung

 

Anlage 2         Entwurf 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung mit Änderungsverlauf

 

Anlage 3         Entwurf 1. Änderung Anlage zu § 5 der Friedhofsgebührensatzung

 

Anlage 4         Entwurf 1. Änderung Anlage zu § 5 der Friedhofsgebührensatzung mit Änderungsverlauf

 

Anlage 5         Gebührenkalkulation für das Friedhofs – und Bestattungswesen für die Wirtschaftsjahre 2017-2018

 

Anlage 6         Gebührenvergleich Gebühr lt. Beschlussvorlage 11.2016 / Gebühr 2017-2018

 

Anlage 7         Schreiben TLVwA-Prüfungsergebnis

 

Die Anlagen wurden zur Einbringung der Satzung in der 36. Sitzung des Stadtrates am 05. September 2017 (TOP 18öT) ausgereicht.