Sachverhalt:
Der Stromliefervertrag für die Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung der Kernstadt Eisenach sowie ihrer Ortsteile wurde zum 1.1.2017 mit neuen Konditionen ausgeschrieben. Als fester Vertragszeitraum wurden zwei Jahre bis zum 31.12.2018 festgelegt mit der Option auf eine Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Bisher wurde vornehmlich bei
Tiefbaumaßnahmen, bei denen ohnehin die Straßenbeleuchtung mit einbezogen
werden musste, auf energiesparende LED-Beleuchtung umgestellt. Hier vor allem
bei Gehwegarbeiten in der Wartburgallee, dem Radwegausbau in der Langensalzaer
Straße und der Erneuerung der Mühlgrabenbrücke. Als separate Maßnahme ist die
teilweise Erneuerung der Beleuchtung in der Katzenaue, Höhe Kegelbahn, zu
nennen. Nach Abkündigung der Innenstadtleuchten A+G durch den Hersteller,
welche letztmalig in der Wydenbruckstr., auch hier in LED Ausführung, verbaut
wurden, sind zu Testzwecken Umrüstmodule eines anderen Anbieters in den
entsprechenden Leuchten in der Querstraße eingebaut. Die Beleuchtung des
Betriebshofes in der Heinrichstraße wurde ebenso auf energiesparende
LED-Technik umgestellt.
Auch zur Umgestaltung des Lutherplatzes kam LED-Technik zum Einsatz. Neben 3
Neuleuchten wird hier die Funktion von Umrüstsätzen im Langzeittest erprobt.
Die Umrüstmodule sind in 2 Leuchten des Herstellers Lehner Castor verbaut.
Die Straßenbeleuchtung der Stadt Eisenach und ihrer Ortsteile ist zu 100% auf Natriumdampflampen (NAV) umgestellt. In den Gewerbegebieten Stockhausen, Hötzelsroda, Stregda, sowie im Bereich der Rampe Nord findet das komplexe Dimmsystem Dimmlight Anwendung. Hier wird die Leistungsaufnahme der Leuchten zu frei programmierbaren Zeiten bis zu 50% reduziert. Weiteres Optimierungspotential besteht lediglich in der Umrüstung der Straßenbeleuchtung in energiesparende LED-Technik. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten der Vorgehensweise, welche alle unterschiedliche finanzielle Belastungen und Folgekosten für die Stadt mit sich bringen (Eigenbetrieb, Contracting, Veräußerung des Anlagenbestandes usw.).
Zur sinnvollen und nachhaltigen Umsetzung von Energiesparmaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung sind umfangreiche Vorarbeiten nötig, die jetzt nach Inkrafttreten des Haushalts 2017 erfolgen können. So ist es in einem ersten Schritt unabdingbar, alle bereits vorhanden Daten zu überprüfen, um als Grundlage für weitere Arbeiten und Entscheidungen ein aktuelles und vollständiges Beleuchtungskataster zu besitzen. Diese Aufgabe soll noch im Laufe des Jahres 2017 abgearbeitet werden. Anfang des Jahres 2018 kann dann mit diesem Hintergrundwissen eine Entscheidung über das Verfahren der Ausschreibung (Contracting o.ä.) getroffen werden und es können je nach finanzieller Lage und Gewährung von Fördermitteln Umrüstungen erfolgen.
Eine komplette oder auch nur teilweise Umstellung der Straßenbeleuchtung ist mit hohen Kosten und hohem Arbeitsaufwand verbunden und bedarf einer exakten Vorbereitung. Die optionalen drei Jahre der Vertragslaufzeit des Stromliefervertrages sollen dafür genutzt werden.