Fragestellung
1.
Warum wird die ursprüngliche Gestaltung der Gehwege in der
Südstadt – beginnend in der Wartburgallee - mit dem sogenannten Eisenacher
Pflaster (rote und weiße Natursteine oder Betonsteine) bei Sanierungen
weitestgehend außer Acht gelassen?
2.
Existieren überhaupt diesbezügliche Vorgaben oder
Gestaltungspläne, die dem Denkmalensemble Südstadt sowie den Satzungen
(Erhaltungs- und Gestaltungssatzung) gerecht werden?
3.
Gibt es ebensolche Planungen für die denkmalgeschützte Altstadt
und andere Stadtviertel?
4. In wessen Verantwortung liegen alle diese Maßnahmen?
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
1. Eisenacher Pflaster ist als
Kalksteinpflaster für den Einsatz als Gehwegpflaster nicht mehr verfügbar und
wäre den heutigen Beanspruchungen (Überfahrung, Winterdienst) weder
materialseitig noch geometrisch gewachsen. Altpflaster kam – soweit teilweise
noch brauchbar – gelegentlich auf ausgewählten Flächen wieder zum Einsatz
(Luisenstraße). Auch das zum Beginn der neunziger Jahre einmalig beschaffte,
farblich und geometrisch adäquate Betonsteinpflaster (Bereich Wandelhalle)
weist schon heute vergleichbare Materialschwächen auf. Es ist darüber hinaus
nicht mehr lieferbar. Bei einer Mosaikpflasterung (z. B. mäandrierende
Seitenstreifen) entstehen zudem enorme Verlegekosten, die die Stadt Eisenach
ohne Fördermitteleinsatz regelmäßig nicht zu schultern vermag.
Das Baudezernat war darum
bemüht, ein möglichst kleinformatiges Riemchenpflaster zu beschaffen, was dem
ursprünglichen Gestaltungsgedanken der Südstadtpflasterung nahe kommt, statisch
stabil und oberflächenseitig gleichermaßen eben wie robust ist und von Kosten
und Verlegeaufwand her einen solchen Kompromiss bietet, dass es auch ohne
Fördergelder flächendeckend einsetzbar bleibt. Dieses Pflaster wurde an der
Wartburgallee auf Grund der besonderen Gehwegbreite mit einem passenden
Plattenbelag kombiniert. Es soll – ohne Kombination mit Platten – zukünftig in
der Südstadt zur Anwendung kommen, soweit nicht für weite Teilbereiche die
Verwendung von Granitmosaikpflaster vorgesehen ist.
2. Es existieren im Baudezernat
abgestimmte Gestaltungsfestlegungen für die Südstadt, die die Zonen
gegeneinander abgrenzen, in denen die Verwendung von Betonriemchen bzw.
Natursteinpflaster vorgesehen ist. Jede Einzelmaßnahme wird mit den für
städtebaulichen und landesrechtlichen Denkmalschutz zuständigen Stellen
abgestimmt, erforderlichenfalls werden entsprechende Genehmigungen oder
Erlaubnisse eingeholt. Die Baugestaltungssatzung trifft hingegen nur
Festlegungen für bauliche Maßnahmen außerhalb des öffentlichen Straßenraumes.
3. Für die denkmalgeschützte
Altstadt befindet sich ein Gestaltungskatalog in Bearbeitung und Abstimmung,
der unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen eine Richtschnur für die
zukünftige Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes in seiner Geometrie,
Materialität und Möblierung darstellen wird. Ein vergleichbarer
Gestaltungskatalog soll auf der Grundlage der unter 1. genannten
Gestaltungsfestlegungen auch für die Südstadt erarbeitet werden. Die Vorlage
der Gestaltungskataloge kann aber nur in Abhängigkeit von den zeitlichen
Ressourcen der verantwortlichen Mitarbeiter erfolgen.
4. Alle diese Maßnahmen liegen fachübergreifend in der Verantwortung des Baudezernates (Tiefbau, Stadtplanung, Denkmalschutz).