Betreff
Einwohneranfrage - Instandsetzung von Straßen und Plätzen in Eisenach, insb. in der Südstadt
Vorlage
EAF-0114/2017
Art
Einwohneranfrage

Fragestellung

 

1.      Warum wird die ursprüngliche Gestaltung der Gehwege in der Südstadt – beginnend in der Wartburgallee - mit dem sogenannten Eisenacher Pflaster (rote und weiße Natursteine oder Betonsteine) bei Sanierungen weitestgehend außer Acht gelassen?

 

2.      Existieren überhaupt diesbezügliche Vorgaben oder Gestaltungspläne, die dem Denkmalensemble Südstadt sowie den Satzungen (Erhaltungs- und Gestaltungssatzung) gerecht werden?

 

3.      Gibt es ebensolche Planungen für die denkmalgeschützte Altstadt und andere Stadtviertel?

 

4.      In wessen Verantwortung liegen alle diese Maßnahmen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.      Eisenacher Pflaster ist als Kalksteinpflaster für den Einsatz als Gehwegpflaster nicht mehr verfügbar und wäre den heutigen Beanspruchungen (Überfahrung, Winterdienst) weder materialseitig noch geometrisch gewachsen. Altpflaster kam – soweit teilweise noch brauchbar – gelegentlich auf ausgewählten Flächen wieder zum Einsatz (Luisenstraße). Auch das zum Beginn der neunziger Jahre einmalig beschaffte, farblich und geometrisch adäquate Betonsteinpflaster (Bereich Wandelhalle) weist schon heute vergleichbare Materialschwächen auf. Es ist darüber hinaus nicht mehr lieferbar. Bei einer Mosaikpflasterung (z. B. mäandrierende Seitenstreifen) entstehen zudem enorme Verlegekosten, die die Stadt Eisenach ohne Fördermitteleinsatz regelmäßig nicht zu schultern vermag.

 

Das Baudezernat war darum bemüht, ein möglichst kleinformatiges Riemchenpflaster zu beschaffen, was dem ursprünglichen Gestaltungsgedanken der Südstadtpflasterung nahe kommt, statisch stabil und oberflächenseitig gleichermaßen eben wie robust ist und von Kosten und Verlegeaufwand her einen solchen Kompromiss bietet, dass es auch ohne Fördergelder flächendeckend einsetzbar bleibt. Dieses Pflaster wurde an der Wartburgallee auf Grund der besonderen Gehwegbreite mit einem passenden Plattenbelag kombiniert. Es soll – ohne Kombination mit Platten – zukünftig in der Südstadt zur Anwendung kommen, soweit nicht für weite Teilbereiche die Verwendung von Granitmosaikpflaster vorgesehen ist.

 

2.      Es existieren im Baudezernat abgestimmte Gestaltungsfestlegungen für die Südstadt, die die Zonen gegeneinander abgrenzen, in denen die Verwendung von Betonriemchen bzw. Natursteinpflaster vorgesehen ist. Jede Einzelmaßnahme wird mit den für städtebaulichen und landesrechtlichen Denkmalschutz zuständigen Stellen abgestimmt, erforderlichenfalls werden entsprechende Genehmigungen oder Erlaubnisse eingeholt. Die Baugestaltungssatzung trifft hingegen nur Festlegungen für bauliche Maßnahmen außerhalb des öffentlichen Straßenraumes.

 

3.      Für die denkmalgeschützte Altstadt befindet sich ein Gestaltungskatalog in Bearbeitung und Abstimmung, der unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen eine Richtschnur für die zukünftige Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes in seiner Geometrie, Materialität und Möblierung darstellen wird. Ein vergleichbarer Gestaltungskatalog soll auf der Grundlage der unter 1. genannten Gestaltungsfestlegungen auch für die Südstadt erarbeitet werden. Die Vorlage der Gestaltungskataloge kann aber nur in Abhängigkeit von den zeitlichen Ressourcen der verantwortlichen Mitarbeiter erfolgen.

 

4.      Alle diese Maßnahmen liegen fachübergreifend in der Verantwortung des Baudezernates (Tiefbau, Stadtplanung, Denkmalschutz).