I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die 1. Änderung der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach.
II. Begründung:
Am 27.01.2015 hat der Stadtrat die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach beschlossen. Hierbei wurde u. a. dem Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus die Beschlussfassung über die Gewährung von Zuschüssen nach der Kulturförderrichtlinie im Rahmen des Haushaltsplanes zugewiesen.
In der derzeit gültigen Fassung der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach aus dem Jahr 2007 entscheidet gem. Punkt 4.4 der Haupt- und Finanzausschuss über die finanziellen Zuwendung.
Um die widersprüchlichen Regelungen zu vereinheitlichen und dem Willen des Stadtrates entsprechend der Geschäftsordnung Rechnung zu tragen, ist eine Anpassung der Richtlinie erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Entwurf der 1. Änderung der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach
Anlage 2: Fließtextversion der Richtlinie