Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0075 - Offene Hilfen Grundsicherung SGB II -
Vorlage
0900-StR/2017
Aktenzeichen
50.1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0075 in Höhe von 840.000,00 €.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 840.000,00 € erfolgt über Minderausgaben im Deckungskreis 0058 in Höhe von 750.000,00 € und im Deckungskreis 0034 in Höhe von 20.000,00 € sowie über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 48200.191000 in Höhe von 70.000,00 €.

 

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 6 Abs.1 Nr.2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sind die kreisfreien Städte und Kreise als kommunale Träger zuständig für die Leistungen nach dem SGB II, insbesondere für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (soweit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird) sowie für Leistungen nach §§ 16a, 24 Abs.3 S.1 Nr.1 und 2,  28 SGB II, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind.

 

Aufgrund von erhöhten Ausgaben bei den Kosten für Unterkunft und Heizung, Wohnungsbeschaffungskosten, Erstausstattung Wohnung und Mietkautionen ist die Beantragung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 840.000,00 € erforderlich.

 

Die erhöhten Ausgaben resultieren aus dem schnelleren Wechsel von Asylbewerbern aus dem Leistungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG) in den Leistungsbereich des SGB II.

Hinzu kommen Zuzüge auch von anerkannten Flüchtlingen aus den Gebietskörperschaften in die Stadt Eisenach.

 

Jobcenter Eisenach – Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) – Berichtsmonat 08/2017

 

                               Monat                  01           02           03           04           05           06           07           08          

eLB                                                        2860      2872      2898      2908      2918      2904      2925      2931

davon Flucht/ Asyl                         450         465         512         526         555         545         nb.         nb.

 

Aufgrund des zu erwartenden weiteren Zuzuges und weiteren Wechsels aus dem AsylbLG in das SGB II ist davon auszugehen, dass die eingestellten Haushaltsmittel nicht ausreichend sind, um die Zahlung bis Dezember 2017 sicherstellen zu können.

 

Im Haushaltsplan wurde im Deckungskreis 0075 ein Betrag von 8.387.000,00 € eingestellt. Bisher betrugen die Ausgaben 6.952.763,71 € (Stand zum 06.09.2017).

 

Die noch verfügbaren Haushaltsmittel betragen 1.434.236,29 € und reichen für die Zahlung der Leistungen in den Monaten Oktober und anteilig November 2017.

 

Da die nächste Stadtratssitzung erst am 28.11.2017 stattfindet und die Zahlung auch für den Monat Dezember 2017 sichergestellt werden muss, macht sich die Beantragung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 840.000,00 € bereits jetzt erforderlich.

 

Die Deckung erfolgt über Minderausgaben im Deckungskreis 0058 in Höhe von 750.000,00 € und im Deckungskreis 0034 in Höhe von 20.000,00 € sowie über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 48200.191000 in Höhe von 70.000,00 €.

 

Die überplanmäßige Ausgabe unterliegt der Dringlichkeit, damit die Zahlungen entsprechend der Fälligkeit anteilig im November und vollständig im Dezember 2017 sofort gebucht und überwiesen werden können.

 

Der überplanmäßige Bedarf besteht in den Haushaltsstellen

48200.691000; 48200.691100; 48200.693000

 

Da es sich vorliegend um eine unabweisbare Pflichtaufgabe der Stadt Eisenach handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.

 

Katja Wolf

Oberbürgermeisterin