Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach Zeitraum 2017-2022
hier: Ergänzungen
Vorlage
0905-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

in Ergänzung des Nahverkehrsplanes für die Jahre 2017 bis 2022 die beigefügte Anlage 8 „Geplantes straßengebundenes ÖPNV-Angebot im Wartburgkreis ab dem 01.06.2019“ inklusive von folgenden textlichen Verweisen:

 

S. 126 als letzter Satz im Teil D Abschnitt 2.3.2:

„Das geplante Angebot auf dem straßengebundenen ÖPNV-Hauptnetz ist der Anlage 8 zu entnehmen. Insgesamt sind für das Hauptnetz ca. 2,6 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr geplant.“

 

S. 129 als letzter Satz im Teil D Abschnitt 2.3.3.:

„Das geplante Angebot auf dem straßengebundenen ÖPNV-Ergänzungsnetz ist der Anlage 8 zu entnehmen. Insgesamt sind für das Ergänzungsnetz ca. 2,6 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr geplant.“

 

S. 133 als letzter Satz im Teil D Abschnitt 2.4:

„Das geplante Angebot für den Stadtverkehr Bad Salzungen ist der Anlage 8 zu entnehmen. Insgesamt sind für den Stadtverkehr ca. 167 Tsd. Fahrplankilometer pro Jahr geplant.“

 

Weiterhin wird als Abschnitt 3 im Teil D das beigefügte „Linienbündelungskonzept ab 2019“ ergänzt.  Der Textbaustein zum Fahrgastbeirat bleibt am Ende des Abschnitts 3 unverändert erhalten.

 

Die Verkehrsleistungen im Linienbündel 1 werden von der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR selbst erbracht. Die weiteren Verkehrsleistungen der Bündel 2 bis 5 werden an private Verkehrsunternehmen vergeben.

 

 


II. Begründung:

 

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 05.09.2017 den Nahverkehrsplan (NVP) 2017 bis 2022 ohne die Anlage 8 beschlossen. Diese bildet die wesentliche Grundlage für die Vergabe der Konzessionen ab 2019, insbesondere die Bündelbildung, die in Teil D Tz. 2.3 dargestellt ist. Da das Thüringer Landesverwaltungsamt zur geplanten Vergabe Bedenken geäußert hatte, wurde die Anlage 8 und die daraus resultierende Linienbündelung erneut überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Anlage 8 dem NVP nahezu unverändert beigefügt werden kann. Die Änderungen beziehen sich lediglich auf die Linie 111 und 135.  Bei Linien 111 wurde zur Klarstellung im Linienverlauf der Zusatz „(Oechsen)“ ergänzt. Die Linie 135 wurde bis Dermbach verlängert um ggf. für den Schülerverkehr in der Bedienung flexibel zu sein. Damit ändert sich die Linienlänge aber zunächst nicht das geplante Leistungsvolumen auf der Linie. Alle weiteren Angaben sind unverändert geblieben.

 

Die Herleitung und Aufteilung der Linienbündel wird zum besseren Verständnis in dem neu hinzugefügten Textteil auf den Seiten 150 bis 154 erläutert. 

 

Die in Teil D Tz. 3 dargestellten Linienbündel sollen hinsichtlich des Bündels 1 durch die gkAöR selbst erbracht werden, die Bündel 2 bis 5 werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten an private Verkehrsunternehmen vergeben. Im Bündel 1 befinden sich auch die Linienverkehrsgenehmigungen der beiden Stadtverkehre Eisenach und Bad Salzungen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

 

Anlage 1: NVP D3 Linienbündelung

Anlage 2: Anlage 8 des NVP ÖV Angebot ab 2019