Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0026 - Zentralabteilung Geschäftsausgaben - in Höhe von 28.000,00 €
Vorlage
0959-HFA/2017
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0026 – Zentralabteilung Geschäftsausgaben – in Höhe von 28.000,00 €. Die Deckung der Ausgabe erfolgt in voller Höhe über die Haushaltsstelle 11000.26010 – Ordnungsamt Verwahr- und Bußgelder.


II. Begründung

 

Im Deckungskreis 0026 werden die Geschäftsausgaben der Stadt Eisenach zusammengefasst. Hierbei handelt es sich um Ausgaben für Büromaterial, EDV-Material (Toner & Tinte), Vordrucke, Fachliteratur sowie Post- und Fernmeldegebühren sämtlicher Fachämter.

 

Die überplanmäßige Ausgabe wird wie folgt begründet:

 

Der größte Mehrbedarf (rd. + 35 T€) ergibt sich in der HH-Stelle 11000.652000 – Ordnungsamt Post- und Fernmeldegebühren. Ausschlaggebend hierfür ist im Wesentlichen der im Jahr 2016 aufgestellte stationäre Blitzer in Stockhausen. Da dieser nahezu zeitgleich mit den Haushaltsplanungen für das Jahr 2017 in Betrieb genommen wurde, konnten keine belastbaren Zahlen der Planung zu Grunde gelegt werden. Es musste pauschal kalkuliert werden, welche monatlichen Kosten anfallen könnten. Die tatsächlichen monatlichen Kosten übersteigen die Planungen jedoch enorm.

 

Weiterhin überstiegen die Kosten in der Haushaltsstelle 30200.652000 – Lutherdekade Post- und Fernmeldegebühren – den geplanten Ansatz. Analog zu o.g. Sachverhalt konnten die Kosten hier nur pauschal geplant werden.

 

Außerdem mussten einige ungeplante Ausgaben, begründet durch Gesetzesänderungen, vorgenommen werden. Speziell im Fall des zum 01.07.2017 in Kraft getretenen, reformierten Unterhaltsvorschussgesetzes wurde der Haushalt zusätzlich belastet. Im Bereich des Jugendamtes waren Mehrausgaben für Büromaterial, Vordrucke, Registratur sowie Fachliteratur zwingend notwendig.

 

Neben der überplanmäßigen Ausgabe von 28.000 € muss zur Finanzierung des o. g. Mehrbedarfs die vom Haupt- und Finanzausschuss am 18.07.2017 beschlossene Haushaltssperre im DK 0026 in Höhe von 10.000 € aufgehoben werden. Diese Entscheidung obliegt gem. Beschlusspunkt 2 a) der Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach.