I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss
der Stadt Eisenach beschließt:
die überplanmäßige Ausgabe in
der Haushaltsstelle 02700.718100 für Zuschuss Frauenhaus- gestiegene
Personalkosten, in Höhe von 13.287,00 €. Die Deckung der überplanmäßigen
Ausgabe erfolgt aus der Haushaltsstelle 02700.71800 – Zuschuss an Vereine in
Höhe von 13.287,00 €.
II. Begründung
Die Vereinbarung nach § 75 SGB XII zur Finanzierung des Frauenhauses in
Eisenach (Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung) zwischen der Stadt
Eisenach und dem Träger Frauen helfen Frauen e.V. Eisenach besteht seit 2008.
Der Träger erhält danach einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 96.817,20 Euro
zur Finanzierung der Personalkosten für 2,15 VbE Fachpersonal. Eine weitere
Personalstelle (1,0 VbE) wird vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie gefördert.
Die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen des Frauenhauses entspricht
inzwischen nicht mehr dem derzeit gültigen Tarif für diesen Bereich. Die letzte
Tarifanpassung erfolgte im Jahr 2011. Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt
Eisenach konnte eine Änderung des Vertrages mit einer Erhöhung des
Personalkostenzuschusses nicht erfolgen. Durch die überplanmäßige Ausgabe von nicht
in Anspruch genommenen Mitteln aus der Haushaltsstelle 02700.718000 soll dem
Träger des Frauenhauses ermöglicht werden, die Vergütung der Mitarbeiterinnen
des Frauenhauses in der nächsten Zeit tarifgerechter zu gestalten. Die
einmalige Erhöhung des Zuschusses für die Personalkosten im Frauenhaus ist
sachgerecht.
Nach Schließung des Frauenzentrums in Eisenach durch den Trägerverein zum
31.12.2016 wurden die Fördermittel in der Haushaltsstelle 02700.718000 in
diesem Jahr nicht verbraucht und stehen damit zur Verfügung.