I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
die Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63380.981000 zur Rückzahlung von zu hoch abgerufenen Fördermitteln an den Fördermittelgeber für das Bauvorhaben Ersatzneubau der Brücke über den Mühlgraben im Zuge der Karolinenstraße in Höhe von 15.837,89€ mit der Deckung aus der Haushaltsstelle 67000.960001.
II. Begründung
Die Abnahme der neuen Stahlbetonbrücke über den Mühlgraben und der neuen Straßenkreuzungsbereiche Karolinenstraße / Fischweide sowie Karolinenstraße / Am Wehr erfolgte am 28.09.2016. Bis zum Jahresende 2016 sind die Restleistungen sowie die Abrufe der Fördermittel erfolgt. Grundsätzlich sind die Fördermittel über das Förderprogramm RL-KSB bis zum Jahresende des Bewilligungszeitraumes (hier 2016) abzurufen. Mittels 3 Abrufen in einer Gesamthöhe von 326.900€ wurden die Fördermittel 2016 ausgezahlt.
Nach Abschluss aller Abrechnungen für diese Baumaßnahme wurde im November / Dezember 2017 der Verwendungsnachweis erstellt.
Mit Aufstellung des Verwendungsnachweises kam es zur Feststellung der Differenz zwischen den ausgezahlten und den der Stadt Eisenach zustehenden Fördermitteln in Höhe von 15.837,89€.
Zur Abwendung von zusätzlichen Belastungen für die Stadt Eisenach durch weitere Verzinsungen der Mehreinnahmen ist die Rückzahlung der überschüssigen Fördermittel umgehend vor Ablauf des Haushaltsjahres 2017 notwendig.
Noch zur Verfügung stehende Haushaltsmittel in der Ausgabehaushaltsstelle 67000.960001 Umrüstung Straßenbeleuchtung LED dienen als Deckung für die Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63380.981000 zu Rückzahlung von Fördermitteln an den Fördermittelgeber. In der Haushaltsstelle 67000.960001 werden die mit 150.000€ im Ansatz eingestellten Mittel nicht gänzlich benötigt. Somit kann die Deckung für die Rückzahlung der Fördermittel aus der benannten Haushaltsstelle erfolgen.
Die Durchführung der Rückzahlung der Fördermittel im Haushaltsjahr 2017 ist zwingend notwendig, da eine Außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2018 aus Haushaltsresten haushälterisch nicht durchführbar ist.