Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Umsetzung Konsolidierungskonzept TAVEE (III)
Vorlage
AF-0373/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.    Wurde die angestrebte mittelfristige Liquiditätsplanung bereits eingeführt und inwiefern soll an der Vermeidung von neuen Kreditaufnahmen des hoch verschuldeten Verbandes festgehalten werden?

2.    Welche Gebühren und Beiträge wären vor dem Hintergrund der geplanten Investitionsmaßnahmen zur Erhebung kostendeckender Entgelte bei einer konsequenten Umsetzung des Konsolidierungskonzeptes notwendig?

3.    Welche gesetzlich zustehenden Erstattungsbeiträge wurden gegenüber dem Freistaat (ggf. rückwirkend) beantragt (bitte nach Jahrgängen aufschlüsseln, die beantragten und maximal zustehenden Erstattungsbeiträge auflisten)?

4.    Wie bewertet die Oberbürgermeisterin die Gefahr einer Insolvenz des Verbandes und welche Auswirkungen hätte eine mögliche Verbandsinsolvenz auf den städtischen Haushalt?

5.       Kann die Gesamtzielstellung des Konsolidierungskonzeptes (dauerhafte wirtschaftliche Aufgabenerfüllung) durch die bisher eingeleiteten Maßnahmen im Laufe des Konsolidierungszeitraums in den Augen der Oberbürgermeisterin erreicht werden und wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?


ich beantworte Ihre Anfrage in Abstimmung mit dem TAV wie folgt:

 

Bisher wurden im Rahmen der Berichterstattung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Konsolidierungskonzeptes des TAV folgende Berichtsvorlagen dem Stadtrat der Stadt Eisenach zur Kenntnis gegeben:

 

Lfd Nr.

Nr. Berichtsvorlage

STR-Sitzung

Berichtsstand

1

1247-BR/2013

03.07.2013

Mai 2013

2

1520-BR/2014

26.05.2014

Mrz 2014

3

0113-BR/2014

23.09.2014

Sep 2014

4

0239-BR/2015

17.03.2015

Jan 2015

5

0308-BR/2015

30.06.2015

Jun 2015

6

0383-BR/2015

17.11.2015

Okt 2015

7

0522-BR/2016

10.05.2016

Apr 2016

8

0684-BR/2016

13.12.2016

Nov 2016

9

0831-BR/2017

05.09.2017

Mai 2017

10

0885-BR/2017

28.11.2017

Nov 2017

 

Zusätzlich dazu erhalten alle Verbandsräte 4x pro Jahr einen Quartalsbericht und werden ebenso im Rahmen der Verbandsversammlung im Bericht des Werkleiters über die aktuelle Situation informiert.

 

Zu 1.:

 

Die mittelfristige Liquiditätsplanung ist dem Wirtschaftsplan des TAV zu entnehmen.

 

Das bestehende Konsolidierungskonzept sieht keine neuen Kreditaufnahmen vor, was die finanzielle Situation, u. a. im Hinblick auf die Umsetzung des bestehenden ABK´s stark beeinträchtigt. Es wurden bereits Gespräche zwischen der Verbandsführung und dem Thüringer Landesverwaltungsamt bzgl. der finanziellen Situation des Verbandes geführt. Solange keine neuen Kreditaufnahmen genehmigt werden, wird der TAV nur im Rahmen des Konsolidierungskonzeptes investieren.

 

Zu 2.:

 

Die Gebühren und Beiträge wurden 2017 neu kalkuliert und beruhen auf gesetzlichen Vorgaben. Das Konsolidierungskonzept gibt die Höhe der Investitionen vor. Daran hält sich der TAV.

 

Entwicklung der Gebühren laut Vorgabe aus dem Konsolidierungskonzept:

 

Bereich

Status Quo

  (ohne Konsolidierung)

Konzept

(mit Konsolidierung)

TAV ist

Abwasser

3,73 €/m³

2,28 €/m³

2,08 €/m³

 

 

 

 

Trinkwasser

3,11 €/m³

2,07 €/m³

2,16 €/m³

 

Die Übersicht zeigt, im Bereich Abwasser sind die Gebühren des TAV 0,20 €/m³ niedriger und im Bereich Trinkwasser 0,09 €/m³ höher als im Konzept vorgegeben und liegen somit voll im Plan.

 

Zu 3.:

 

Es werden und wurden alle Anträge auf Erstattung nach der Richtlinie zur Umsetzung des § 21a Absätze 5 und 6 des ThürKAG (Wasser-Abwasser-Erstattungsrichtlinie 2014) gestellt. Im Abwasserbereich wurden für die Jahre 2006 - 2016 bisher insgesamt ca. 6 Mio. € Erstattungen bewilligt.

 

Im Trinkwasserbereich wurden nach § 21a Abs. 5 Satz 2 Ziffer 1b ThürKAG von 2005 - 2018 bisher insgesamt ca. 22 Mio. € Erstattungen bewilligt. Auch für Zins- und Tilgungsleistungen im Bereich der Wasserversorgung nach § 21a Abs. 5 Satz 2 Ziffer 1a ThürKAG wurden von 2005 - 2018 insg. ca. 4 Mio. € Erstattungen bewilligt.

 

Der TAV ist zurzeit auf dem aktuellen Stand. Auf die Tabellen in den Anlagen der Berichtsvorlagen wird verwiesen.

 

Siehe dazu:

·         Rechenschaftsbericht Juni 2015; V. Stand der Beantragung von Erstattungsleistungen nach § 21a ThürKAG (Seite 3),

·         Rechenschaftsbericht April 2016; V. Stand der Beantragung von Erstattungsleistungen nach § 21a ThürKAG (Seite 3),

·         Rechenschaftsbericht November 2016; V. Stand der Beantragung von Erstattungsleistungen nach § 21a ThürKAG (Seite 3),

·         Rechenschaftsbericht Mai 2017; V. Stand der Beantragung von Erstattungsleistungen nach § 21a ThürKAG (Seite 1),

·         Rechenschaftsbericht November 2017; V. Stand der Beantragung von Erstattungsleistungen nach § 21a ThürKAG (Seite 2)

 

Zu 4.:

 

Der TAV als Zweckverband ist gem. § 2 Abs. 3 ThürKGG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, welcher übertragene Aufgaben für seine Mitglieder wahrnimmt. Im § 37 ThürKGG ist die Deckung des Finanzbedarfes geregelt. Soweit Einnahmen aus besonderen Entgelten und sonstige Einnahmen nicht ausreichen, erhebt der Verband von den Verbandsmitgliedern eine Umlage. Die Umlagemöglichkeit ist dabei eine den Zweckverband absichernde Finanzierungsquelle, die im Rahmen der Übernahme von Tätigkeiten der Daseinsfürsorge für die Verbandsmitglieder zur Verfügung stehen muss. Die Zahlung einer Verbandsumlage wirkt sich unmittelbar auf die Haushalte der Verbandsmitglieder aus.

 

Im Rahmen dieser gesetzlichen Finanzierungsmöglichkeiten ist die Gefahr der Insolvenz eines Zweckverbandes nicht gegeben.

 

Zu 5.:

 

Die Gesamtzielstellung des Konsolidierungskonzeptes kann erreicht werden da sich der TAV streng nach den Vorgaben des Konzeptes richtet.