Betreff
Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Eisenach, hier: Aufhebung des Punktes 3 des Beschlusses vom 24.06.2011 (Vorlagen-Nr. 0646-SR/2011)
Vorlage
1018-StR/2018
Aktenzeichen
20.2-02-2018
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Aufhebung des Punktes 3 des Beschlusses vom 24.06.2011 (Beschluss-Nr. StR/0379/2011)


II. Begründung:

 

Im Jahr 2011 hat die Stadtverwaltung Eisenach im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nach Einnahmemöglichkeiten gesucht, um u.a. auch freiwillige Ausgaben wie beispielsweise den Zuschuss an die Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH decken zu können. Dabei wurde kontrovers über den Fremdenverkehrsbeitrag und die Tourismusförderabgabe diskutiert.

 

Der Stadtrat hat sich mehrheitlich für die Einführung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen entschieden und die Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen beschlossen.

 

In der Sitzung des Stadtrates am 24.06.2011 wurde sowohl der Beschluss über die Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen (Beschluss-Nr. StR/0379/2011 – Punkt 1) als auch folgender Beschluss gefasst: Nach Erreichen der Voraussetzungen für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages tritt mit Inkrafttreten der dafür notwendigen Satzung die Satzung über die Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen außer Kraft (Beschluss-Nr. StR/0379/2011 – Punkt 3).

 

Mit der Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes durch das Gesetz vom 14.06.2017 (GVBl. S. 150) ist die Erhebung eines Tourismusbeitrages (früher Fremdenverkehrsbeitrag) nunmehr auch in der Stadt Eisenach rechtlich möglich.

 

Von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/Bürger für Eisenach wurde der Antrag gestellt, die Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Eisenach durch eine Satzung zur Erhebung eines Tourismusbeitrages zu ersetzen und in Kraft zu setzen (0879-AT/2017).

 

Nach entsprechender Stellungnahme der Verwaltung und umfassender Diskussion im Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus am 14.11.2017 wurde der Antrag der Stadtratsfraktion in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.01.2018 zurückgezogen.

 

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile von Tourismusbeitrag und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen wird der Umstieg auf den Tourismusbeitrag nicht empfohlen.

 

Der Punkt 3 des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Eisenach (Beschluss-Nr. StR/0379/2011) ist demzufolge aufzuheben.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Kopie Beschlussausfertigung