I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die Aufhebung des Punktes 3 des Beschlusses vom 24.06.2011 (Beschluss-Nr. StR/0379/2011)
II. Begründung:
Im Jahr 2011 hat die Stadtverwaltung
Eisenach im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nach Einnahmemöglichkeiten
gesucht, um u.a. auch freiwillige Ausgaben wie beispielsweise den Zuschuss an
die Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH decken zu können. Dabei wurde
kontrovers über den Fremdenverkehrsbeitrag und die Tourismusförderabgabe
diskutiert.
Der Stadtrat hat sich mehrheitlich für die
Einführung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen entschieden und die
Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen
beschlossen.
In der Sitzung des Stadtrates am 24.06.2011
wurde sowohl der Beschluss über die Satzung zur Erhebung einer
Tourismusförderabgabe für Übernachtungen (Beschluss-Nr. StR/0379/2011 – Punkt
1) als auch folgender Beschluss gefasst: Nach Erreichen der Voraussetzungen für
die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages tritt mit Inkrafttreten der dafür
notwendigen Satzung die Satzung über die Erhebung einer Tourismusförderabgabe
für Übernachtungen außer Kraft (Beschluss-Nr. StR/0379/2011 – Punkt 3).
Mit der Änderung des Thüringer
Kommunalabgabengesetzes durch das Gesetz vom 14.06.2017 (GVBl. S. 150) ist die
Erhebung eines Tourismusbeitrages (früher Fremdenverkehrsbeitrag) nunmehr auch
in der Stadt Eisenach rechtlich möglich.
Von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen/Bürger für Eisenach wurde der Antrag gestellt, die Satzung zur Erhebung
einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Eisenach durch eine
Satzung zur Erhebung eines Tourismusbeitrages zu ersetzen und in Kraft zu
setzen (0879-AT/2017).
Nach entsprechender Stellungnahme der
Verwaltung und umfassender Diskussion im Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und
Tourismus am 14.11.2017 wurde der Antrag der Stadtratsfraktion in der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 09.01.2018 zurückgezogen.
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile von
Tourismusbeitrag und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen wird der Umstieg
auf den Tourismusbeitrag nicht empfohlen.
Der Punkt 3 des Beschlusses des Stadtrates
der Stadt Eisenach (Beschluss-Nr. StR/0379/2011) ist demzufolge aufzuheben.
Anlagenverzeichnis:
Kopie Beschlussausfertigung