Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Schulbauprogramm
Vorlage
AF-0376/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wurden im Vorfeld der Schulbauprogramm Förderanträge beim Land Thüringen gestellt, wenn ja, für welche städtischen Schulen?

 

2.      Zählt die Stadt Eisenach aus Sicht der Landesverwaltung zu den „ärmeren Kommunen“, wenn ja wurden aus diesem Bundes-Fonds Mittel beantragt, wenn ja, für welche Schule?

 

3.      Gibt es seitens der Stadtverwaltung, Überlegungen zur Änderung der Prioritätenliste „Sanierung städtischer Schulen“?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1) Die Stadt Eisenach hat für die Mosewaldschule inkl. Sporthalle, für den Anbau des Ernst-Abbe-Gymnasiums (EAG) und für den Anbau an die Gemeinschaftsschule Vorhabenanmeldungen nach der Schulbauförderrichtlinie des Landes Thüringen gestellt. Für letztere Maßnahme liegt ein Bewilligungsbescheid vor.

 

Mit Schreiben vom 16. Februar 2018 hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Stadtverwaltung Eisenach angeschrieben und über das Bundesprogramm informiert. Die Frist zur Vorhabenanmeldung zu diesem Programm ist der 16. März 2018.

 

Zu 2) Da die Stadt Eisenach im Jahre 2017 zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet war, gilt sie als finanzschwach und bekommt für geeignete Vorhaben  eine Förderung von 100% der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Für das Jahr 2018 wird fristwahrend die Sanierung der Mosewaldschule inkl. Sporthalle für das Bundesprogramm angemeldet.

 

Für das Jahr 2019 soll die Sanierung des Bestandsgebäudes der Thüringer Gemeinschaftsschule angemeldet werden. Hier ist die Frist der 30. Juni 2018.

 

Zu 3) Eine Änderung der Prioritätenreihung ergibt sich daraus grundsätzlich nicht. Allerdings soll die Sanierung der Mosewaldschule inkl. Sporthalle über das Bundesprogramm abgebildet werden. Demzufolge rückt der Anbau des EAG bei der 2/3 Förderung des Landes an die 1. Stelle.