II. Fragestellung
1.
Ist
der Verwaltung dieser Sachverhalt bekannt?
2.
In
wie weit nimmt die Verwaltung die Lösungsvorschläge der betroffenen Bürgern
auf?
3.
Gibt
es ein städtisches Sanierungskonzept mit Prioritätensetzung?
4.
Ist
es überhaupt möglich, dass Anlieger sich am Straßenbau/-sanierung beteiligen
können, wenn ja wie ist dies rechtlich umsetzbar?
5.
Wie
kann den Mietern durch das Bauamt zeitnah geholfen werden?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
- Der Sachverhalt
ist in der Abt. Tiefbau bekannt.
- Am 15.10.2014
fand dazu ein Termin mit den betroffenen Anliegern statt. Der Vorschlag
der Anlieger, selbst und ohne Fachfirma, Arbeiten zur
Oberflächenbefestigung des Fahrbahnbereiches mit Pflaster durchzuführen,
musste aus Gründen der Qualität und des vorgeschlagenen, zu geringen
Ausbaustandards abgelehnt werden. Unter diesen Umständen wäre die
Verkehrssicherheit nicht dauerhaft zu gewährleistet.
- Der Bereich
gehört zum Sanierungsgebiet Ehrensteig, welches derzeit keine Priorität
hat. Im vorliegenden Fall sind im Wesentlichen 2 Parteien betroffen.
- Den Bürgern wurde
eine Erschließungsvereinbarung angeboten, was die Anlieger wegen zu hoher
Kosten (ca. 20 T€) ablehnten. Eine andere Möglichkeit wird derzeit nicht
gesehen.
- Die Abt. Tiefbau
hat die Festlegungen vom 15.10.2014 durch den Bauhof umsetzen lassen. Der
Weg wurde profiliert, das Oberflächenwasser durch Quergefälle auf die
Grünfläche geleitet. Der Allgemeinzustand der unbefestigten Straße wird
als akzeptabel angesehen.
Die
beschriebenen Probleme treten nur bei starkem Regen auf, da die
Nachbargrundstücke unbebaut sind und das dort sowie von oberliegenden
Hanggrundstücken anfallende Oberflächen- und Hangwasser unkontrolliert auf den
öffentlichen Bereich fließt, was zur Rinnenbildung führt.
Jeder
Eigentümer ist verpflichtet, sein Wasser schadlos abzuführen und nicht Flächen
Dritter zuzuführen. Hierzu werden erneut Gespräche mit den betroffenen
Eigentümern der 5 unbebauten Grundstücke aufgenommen, um die Wasserableitung zu
klären.