Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Sanierungsgebiet Katharinenstraße/Ecke Ehrensteig 1
Vorlage
AF-0378/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.    Ist der Verwaltung dieser Sachverhalt bekannt?

 

2.    In wie weit nimmt die Verwaltung die Lösungsvorschläge der betroffenen Bürgern auf?

 

3.    Gibt es ein städtisches Sanierungskonzept mit Prioritätensetzung?

 

4.    Ist es überhaupt möglich, dass Anlieger sich am Straßenbau/-sanierung beteiligen können, wenn ja wie ist dies rechtlich umsetzbar?

 

5.    Wie kann den Mietern durch das Bauamt zeitnah geholfen werden?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

  1. Der Sachverhalt ist in der Abt. Tiefbau bekannt.
  2. Am 15.10.2014 fand dazu ein Termin mit den betroffenen Anliegern statt. Der Vorschlag der Anlieger, selbst und ohne Fachfirma, Arbeiten zur Oberflächenbefestigung des Fahrbahnbereiches mit Pflaster durchzuführen, musste aus Gründen der Qualität und des vorgeschlagenen, zu geringen Ausbaustandards abgelehnt werden. Unter diesen Umständen wäre die Verkehrssicherheit nicht dauerhaft zu gewährleistet.
  3. Der Bereich gehört zum Sanierungsgebiet Ehrensteig, welches derzeit keine Priorität hat. Im vorliegenden Fall sind im Wesentlichen 2 Parteien betroffen.
  4. Den Bürgern wurde eine Erschließungsvereinbarung angeboten, was die Anlieger wegen zu hoher Kosten (ca. 20 T€) ablehnten. Eine andere Möglichkeit wird derzeit nicht gesehen.
  5. Die Abt. Tiefbau hat die Festlegungen vom 15.10.2014 durch den Bauhof umsetzen lassen. Der Weg wurde profiliert, das Oberflächenwasser durch Quergefälle auf die Grünfläche geleitet. Der Allgemeinzustand der unbefestigten Straße wird als akzeptabel angesehen.

Die beschriebenen Probleme treten nur bei starkem Regen auf, da die Nachbargrundstücke unbebaut sind und das dort sowie von oberliegenden Hanggrundstücken anfallende Oberflächen- und Hangwasser unkontrolliert auf den öffentlichen Bereich fließt, was zur Rinnenbildung führt.

Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sein Wasser schadlos abzuführen und nicht Flächen Dritter zuzuführen. Hierzu werden erneut Gespräche mit den betroffenen Eigentümern der 5 unbebauten Grundstücke aufgenommen, um die Wasserableitung zu klären.