Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Sicherheit Teich Kartausgarten
Vorlage
AF-0380/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Ist es möglich einen neuen Zaun auf die Mauer aufzusetzen, um das Unfallrisiko am Teich zu minimieren?

 

2.      Wenn ja, in wann kann der Zaun angebracht werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. Der Teich wurde im Zeitraum 2008 bis 2009 mit eigenen Mitteln und Kräften des Sachgebiets Grünflächen saniert. Der Kartausgarten steht unter Denkmalschutz, für alle Maßnahmen ist eine denkmalpflegerische Genehmigung notwendig. Diese wurde auch für die Teich Sanierung beantragt. In der Genehmigung des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie –Herr Dr. Baumann- vom 04.11.2008 wurde festgelegt, dass bei der Rekonstruktion des Wasserbeckens kein Geländer notwendig ist und auch nicht genehmigt wird.

 

Zu. 2 Ohne Genehmigung kann kein Zaun bzw. Geländer angebracht werden. Allerdings ist auch keine Vorschrift bekannt, welche explizit die Absicherung von stehenden oder fließenden Gewässern mit Geländern fordert. Vergleichbar müssten sonst auch Geländer am Prinzenteich, am Siebenborn oder am Teich in Madelungen errichtet werden.