II. Fragestellung
1. Frage:
Wurde die aufgrund einer sehr hohen Arbeitsbelastung,
krankheitsbedingter Ausfälle und wegen Personalabbaus nicht weiterverfolgte
Untersuchung (Workshop) nachgeholt?
(Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht bzw. wird eine
solche Untersuchung entsprechend der Empfehlungen der KPMG noch erfolgen?)
2. Frage:
Wie viel Personalstellen wurden seit 2014 im optimierten Regiebetrieb
abgebaut /wie viele Personalstellen wurden seit 2014 neu bzw. zusätzlich
besetzt?
In der 5. Fortschreibung des HSK heißt es auf Seite 15:
„Es ist dringender Handlungsbedarf gegeben, damit die Verlustsituation
des Regiebetriebes nachhaltig verbessert wird. So müssen weitere Maßnahmen zur
Konsolidierung gefunden werden.“
In den vorhergehenden Fortschreibungen stand u.a die Maßnahme. :
„Reduzierung der
Leitungsebene“.
Durch die Oberbürgermeisterin wurde entgegen dieser Aussagen eine
Personalveränderung vorgenommen. Eine Beamtin des Personal- und
Organisationsamtes wurde in den Regiebetrieb als „Assistenz der
Geschäftsleitung“ umgesetzt.
3. Frage:
Wie begründet die Oberbürgermeisterin diese Personalentscheidung, die
diametral zu den Aussagen/Hinweisen der Haushaltssicherungskonzepte steht bzw.
wie wird die Notwendigkeit einer „Assistenz der Geschäftsleitung“ begründet?
4. Frage:
Wie werden diese Personalkosten zugeordnet bzw. wird es entsprechend
dieser Personalkosten eine Budgeterhöhung des Regiebetriebes geben?
5. Frage:
Welche Maßnahmen zur Konsolidierung wurden bisher umgesetzt, da im HSK
formuliert wird: „So müssen weitere Maßnahmen zur Konsolidierung gefunden
werden.“?
(Bitte konkrete Maßnahme angeben mit finanzieller Auswirkung/Konsolidierung.)
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu
1.
Innerhalb der Verwaltung wurde mit den Amtsleitern/innen das Gutachten der KPMG ausgewertet. Dabei wurde insbesondere bei den ausgewiesenen Maßnahmen des Regiebetriebes festgestellt, dass diese zu einem nicht unerheblichen Teil auf Annahmen bestehen und nicht auf belegbaren Zahlen. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass den Vertretern der KPMG für die Untersuchung der Gesamtverwaltung nur ein kurzer Zeitraum zur Verfügung stand. Eine vollständige Datenerhebung bzw. –auswertung mit Vergleichen war nicht möglich.
Um diese Annahmen tiefer zu beleuchten, wird beispielsweise im 2. Quartal 2018 ein Gutachten zur Optimierung der Grünflächen- und Friedhofspflege in Auftrag gegeben.
Zu
2.
In der Summe hat sich die Stellenzahl lt. Stellenplan im optimierten Regiebetrieb im Zeitraum von 2014 bis 2018 leicht um 0,5 Stellen erhöht (von 121,75 auf 122,25 Stellen). Betrachtet man allerdings die tatsächlich besetzten Stellen, ergibt sich zwischen 2014 bis 2017 insgesamt ein Rückgang um 5,85 Stellen. Die einzelnen Jahre stellen sich dabei wie folgt dar:
Jahr |
Anzahl der Planstellen lt. Stellenplan |
Zahl der am 30.06. tatsächlich besetzten
Stellen |
Differenz |
2014 |
121,75 |
113,16 |
- 8,59 |
2015 |
117,50 |
107,80 |
- 9,70 |
2016 |
119,25 |
108,56 |
- 10,69 |
2017 |
122,25 |
107,31 |
- 14,94 |
2018 |
122,25 |
|
|
Es wird deutlich, dass zwar gemäß Stellenplan seit 2014 keine Stellen weggefallen sind. Unter Betrachtung der tatsächlich besetzten Stellen wird jedoch deutlich, dass die Beschäftigtenzahl des optimierten Regiebetriebes seit 2014 zurückgeht. So waren zum 30.06.2017 fast 15 Stellen (= 12,2 %) des optimierten Regiebetriebes nicht besetzt (2014 noch rd. 8,6 Stellen).
Hierbei
ist zu berücksichtigen, dass sich die Aufgaben beim Regiebetrieb trotz
konstantem Personalbestand erweitert haben. Neben der Umsetzung von
Großprojekten sind im Zuge der Auflösung des Amtes – Zentraler Service – die
Aufgabenbereiche: Raum- und Umzugsplanung sowie Beschaffung hinzugekommen.
Zu
3.
Es wird angemerkt, dass es sich bei der umgesetzten Mitarbeiterin nicht um eine Beamtin handelt, sondern um eine Beschäftigte nach TVöD. Weiterhin lautet die offizielle Stellenbezeichnung „Assistenz der Amtsleitung“, da der optimierte Regiebetrieb als unselbstständige Organisationseinheit keine „Geschäftsleitung“ hat.
Gem. § 29 Abs. 1 ThürKO bestimmt die Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach über die Geschäftsverteilung innerhalb der Stadtverwaltung. Dies beinhaltet grundsätzlich auch die Umsetzung von Beschäftigten im Rahmen des genehmigten Stellenplanes. Der Stellenplan 2018 wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 13.03.2018 mit großer Mehrheit im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung bestätigt.
Die Notwendigkeit der Einrichtung o. g. Stelle ergibt sich insbesondere aus folgenden Gründen:
Der Regiebetrieb ist sowohl vom Personalbestand (1/5 der Gesamtverwaltung) als auch von der Aufgabenvielfalt das größte Amt der Stadtverwaltung. Die Koordinierung der vielfältigen Aufgaben, die zum überwiegenden Teil Außenwirkung erzielen, sind vom Leiter des Amtes nicht allein zu bewältigen. Die Fachaufgaben werden selbstverständlich von den einzelnen Bereichen wahrgenommen. Jedoch besteht eine Vielzahl von organisatorischen Aufgaben, die durch die Assistenz bearbeitet bzw. für den Amtsleiter vorbereitet werden. Ziel ist es unter anderem die Arbeitsabläufe regelmäßiger zu überprüfen und weiter zu optimieren.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der Amtsleiter seit dem 01.09.2016 die Abteilung Infrastrukturmanagement mit 62,5 zugeordneten Stellen kommissarisch leitet.
Zu
4.
Die Personalkosten werden dem Bereich 10000 - Amtsleitung (Betriebsgemeinkosten), der Kostenstelle 10100 (Planung/Controlling), zugeordnet. Eine Budgeterhöhung für 2018 wird es nicht geben, da die Zuordnung der Stelle zum optimierten Regiebetrieb zum Zeitpunkt der Beantragung der Budgeterhöhung (August 2017) noch nicht bekannt war. Die Gewährung einer späteren Budgeterhöhung war aus haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten nicht möglich. Die Personalkosten wirken sich somit unmittelbar auf das Ergebnis des optimierten Regiebetriebes in 2018 aus.
Im Rahmen der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2019 ist vorgesehen, die zusätzlichen Personalkosten über eine Erhöhung der Budgetzuweisung zu decken.
Zu
5.
Diesbezüglich wird auf die regelmäßigen Berichterstattungen im Stadtrat zur Auswertung bzw. zur Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes verwiesen.