Betreff
Einwohneranfrage - Planfeststellung und Erschließung "Tor zur Stadt"
Vorlage
EAF-0134/2018
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.    Wann erfolgt die erneute öffentliche Auslegung der Planfeststellung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)?

 

2.    Wurde zwischen der Stadt Eisenach, dem Investor und den Versorgungsträgern eine solche Baudurchführungsvereinbarung geschlossen?

 

3.    Wie können grundsätzlich Baumaßnahmen erfolgen, ohne dass die vorhandenen Versorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen (TAVEE, EVB, Telekom) durch den Investor gesichert bzw. die Kosten einer notwendigen Umverlegung/Erneuerung vertraglich mit den Versorgungsträgern geregelt wurden?

 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Lt. Auskunft des Landesverwaltungsamtes erfolgt derzeit die Bearbeitung / Beurteilung der eingereichten Luftschadstoffbetrachtung. Danach wird der Planfeststellungsbeschluss erstellt, der dann entsprechend bekanntgemacht wird.

 

Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses zur B 19 werden die Ergebnisse in die Verkehrsbegleitplanung zum Bebauungsplan einfließen und sind auch Grundlage für die Erstellung der Anlagen- und Verkehrslärmgutachten. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen und Festlegungen werden dann zusammen mit den aktualisierten bodenschutzfachlichen Auflagen sowie dem Artenschutzbeitrag in die finale Fassung des Bebauungsplans samt Umweltbericht und Begründung aufgenommen. Über die Auslegung des  4. Planentwurfs kann der Stadtrat nach heutiger Einschätzung nach der Sommerpause 2018 entscheiden, soweit zwischenzeitlich fachlich und organisatorisch eine kontinuierliche Arbeit am Verfahren sichergestellt werden kann.

 

Zu 2.:

 

Derzeit wird die Baudurchführungsvereinbarung zwischen der Stadt Eisenach, dem Straßenbauamt Südwestthüringen, dem TAVEE und dem Investor abgestimmt und vorbereitet. Der Abschluss ist erst nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses vorgesehen. Der Investor hat weiterhin mit der EVB und anderen Versorgungsträgern Absprachen getätigt und Verträge abgeschlossen.

 

Zu 3.:

 

Der Investor hat mit dem TAVEE, der EVB und anderen Versorgungsträgern fachliche und finanzielle Absprachen hinsichtlich der Sicherung / Umverlegung / Erneuerung von Versorgungsleitungen geführt, die entsprechend vertraglich zwischen dem Investor und den einzelnen Versorgungsträgern geregelt werden.