Betreff
Einwohneranfrage - Erstellung eines Wirtschaftsförderungskonzeptes
Vorlage
EAF-0135/2018
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.          Warum setzte die Oberbürgermeisterin den Beschluss zur Erstellung einer Wirtschaftsförderungskonzeptes seit 2013 nicht um?

 

2.          Warum informierte die Oberbürgermeisterin den Gemeinderat in ihren Berichtsvorlagen ,,Beschlussrealisierung" nicht über die Gründe der nicht erfolgten Realisierung?

 

3.          Enthält der Haushaltsentwurf 2018 weiterhin 25.000,00 € für eine externe Erarbeitung des Wirtschaftsförderungskonzeptes? (Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wird der Beschluss dann in 2018 realisiert?)

 

4.          Wann wird, wie von der Oberbürgermeisterin und auch vom Stadtrat beschlossen, die Struktur der Wirtschaftsförderung verändert, wie bereits 2013 ausgeführt wurde? Es ist zu prüfen, wo künftig die Wirtschaftsförderung anzusiedeln ist. Diese ist aus der Gründer- und Innovationszentrum Stadtfeld GmbH herauszulösen und direkt bei der Stadt Eisenach zu integrieren. Der bisher von der Stadt Eisenach gewährte Zuschuss in Höhe von 80.000,00 € wird für die Wirtschaftsförderung gewährt und damit weiterhin durch die Stadt Eisenach getragen."


Die Beantwortung erfolgt im Komplex:

Ausgangspunkt der Thematik war das für das HSK vorbereitende Gutachten der KPMG, welches ursprünglich vorgeschlagen hatte, die Wirtschaftsförderung aus der Stadtverwaltung herauszulösen und im GIS zu konzentrieren. Diesen Vorschlag hat die Oberbürgermeisterin stets kritisch gesehen, weshalb vor einer Umsetzung der Maßnahme mittels eines Wirtschaftsförderungskonzeptes die Sinnhaftigkeit überprüft werden sollte. Der Stadtrat hat dieses Ansinnen der Oberbürgermeisterin unterstützt und sie beauftragt, ein entsprechendes Konzept erstellen zu lassen.

Zwischenzeitlich stand im Raume, eine Regionalwirtschaftliche Analyse zu erstellen, welche die Voraussetzung für eine mögliche gemeinsame Wirtschaftsförderung der Region Eisenach, Wartburgkreis und Schmalkalden-Meiningen sein könnte. Hierzu hat der Stadtrat einen Beschluss gefasst. Die GRW-Fördermittel wurden beantragt. Eine Bearbeitung des Antrages ist bisher durch das Land wegen der unklaren Lage einer Gebietsreform unterblieben.

Mit der 4. Fortschreibung ist die Maßnahme zur Erstellung eines Wirtschaftsförderungskonzeptes aus dem Haushaltssicherungskonzeptes gestrichen worden (Beschluss des Stadtrates am 31.01.17).

Unabhängig davon wurden auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin in den zurückliegenden Haushaltsjahren stets entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt. Die Maßnahme konnte nicht umgesetzt werden, da zunächst das Antragsverfahren zur Bewilligung der GRW-Fördermittel für eine Regionalwirtschaftliche Analyse abgewartet werden mussten. Unter diesem Gesichtspunkt hatte der Haupt- und Finanzausschuss die Haushaltsmittel gesperrt (zuletzt am 18.07.17), um den Unterschiedsbetrag zwischen beantragter und bewilligter Bedarfszuweisung ausgleichen zu können.

Für 2018 ist erneut ein Ansatz in Höhe von 25.000 Euro im Haushalt verankert. Über den Mitteleinsatz ist nach wirksamem Inkrafttreten des Haushaltes zu entscheiden.

Da an den genannten Beschlüssen der Stadtrat oder seine Ausschüsse stets mitgewirkt haben, waren die Gremien und die Öffentlichkeit zu jeder Zeit umfassend informiert.