Betreff
Zwischenbericht zum gegenwärtigen Stand der Verhandlungen der Fusion von Eisenach mit dem Wartburgkreis zwischen der Stadt Eisenach dem Wartburgkreis und dem Freistaat Thüringen
Vorlage
1035-BR/2018
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat am 26.09.12 mit Beschluss die Oberbürgermeisterin beauftragt, Gespräche mit dem Wartburgkreis und dem Freistaat Thüringen darüber zu führen, dass Eisenach seine Kreisfreiheit zurück gibt und als Große kreisangehörige Stadt Teil des Wartburgkreises wird.

 

Ausgangspunkt dieser Beschlusslage ist die finanzielle Situation der Stadt Eisenach. Die Rückgabe der Kreisfreiheit hat der Stadtrat ausdrücklich mit der langfristigen Zielsetzung beschlossen, dass Eisenach die volle finanzielle Souveränität wiedererlangt. Langfristig muss erreicht werden, dass die Zeit der Haushaltskonsolidierung unter Auflagen des Landes und dem jährlichen Ringen um Bedarfszuweisungen beendet wird. Vor diesem Hintergrund hat die Oberbürgermeisterin in den Gesprächen mit allen Beteiligten immer deutlich gemacht, dass es zu deutlichen strukturellen Verbesserungen der Stadt Eisenach kommen muss. Der Stadtrat ist hierzu mit seinen Beschlüssen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung in entsprechende Vorleistungen gegangen.

 

Die Beschlusslage wurde am 14.06.16 weiter konkretisiert, indem der Stadtrat beschlossen hat, die Oberbürgermeisterin zu beauftragen, einen entsprechenden Antrag auf Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens beim zuständigen Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales zu stellen.

 

In Umsetzung dieser Beschlusslage führt die Oberbürgermeisterin die entsprechenden Gespräche. Zur Koordinierung dieser Gespräche hat die Oberbürgermeisterin bereits Anfang 2013 eine Arbeitsgruppe gebildet, zu der die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen und die fraktionslosen Stadtratsmitglieder eingeladen werden.

 

In den Gesprächen zwischen den Beteiligten wurden vordergründig die Fragen zum Aufgabenübergang, zur finanziellen Unterstützung des Landes und zur Kreisstadt thematisiert.

 

Aufgaben

 

Hinsichtlich des Aufgabenübergangs wurde bisher vereinbart, dass neben den kreislichen Aufgaben, die Eisenach als Große kreisangehörige Stadt bereits nach geltender Rechtslage für das Stadtgebiet behalten kann, weitere kreisliche Aufgaben bei der Stadt verbleiben können.

 

kreisliche Aufgaben als Große kreisangehörige Stadt:

·         untere Bauaufsichtsbehörde

·         untere Denkmalschutzbehörde

·         untere Ausländerbehörde

·         untere Straßenverkehrsbehörde

·         Trägerschaft ÖPNV (Stadtverkehr)

 

zusätzliche kreisliche Aufgaben:

·         Trägerschaft Sparkasse

·         Trägerschaft Krankenhaus (über GFG als wirtschaftliche Beteiligung)

·         Abfallbeseitigung

·         Zuständigkeit für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

 

Hinsichtlich der Trägerschaft für die Schulen ist die aktuelle Rechtslage, dass Eisenach die gemeindliche Zuständigkeit für die Grundschulen, Regelschulen und Gemeinschaftsschulen behalten kann. Um Eisenach als Bildungsstandort weiter zu etablieren, soll nach dem Konzept „Bildung aus einer Hand“ auch die Trägerschaft für die Gymnasien bei der Stadt verbleiben können. Damit soll auch das Bildungskonzept der Gemeinschaftsschule gesichert und weiter ausgebaut werden.

 

Bei der Stadt Eisenach verbleiben auch die gesetzlichen Aufgaben der Gefahrenverhütung sowie ein eigenes Rechnungsprüfungsamt.

 

In den Beratungen der Oberbürgermeisterin mit den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates und den fraktionslosen Stadtratsmitgliedern wurde auch darüber Einkunft erzielt, dass die Musikschule „Johann Sebastian Bach“ in Trägerschaft der Stadt Eisenach verbleibt und die bestehende Zweckvereinbarung mit dem Wartburgkreis fortgeführt wird. Bei der Volkshochschule soll eine gemeinsame Einrichtung für die gesamte Wartburgregion unter organisatorischer Verantwortung der Stadt Eisenach angestrebt werden. Hierzu wäre neben der grundsätzlichen Regelung im Vertrag eine weitere Vereinbarung zwischen den beiden Partnern erforderlich.

 

In den Gesprächen zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis wurde intensiv darüber verhandelt, wie die Finanzierung der kreislichen Aufgaben zwischen den beiden Körperschaften abgerechnet werden soll.

Hinsichtlich der Schulträgerschaften wird auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen verwiesen. Die Aufwendungen des Kreises für seine Schulen sind gesondert auszuweisen und von der Kreisumlage abzusetzen.

In allen anderen Fällen, in denen die Stadt Eisenach kreisliche Aufgaben anstelle des Wartburgkreises erfüllt, wird derzeit geprüft, wie eine Doppelfinanzierung durch die Stadt vermieden werden kann.

 

finanzielle Unterstützung durch das Land

 

Das Land hat sich dazu bekannt, den freiwilligen Fusionsprozess zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis auch finanziell zu unterstützen. Hierbei sollen die Landesmittel zum Einsatz kommen, die der Landesgesetzgeber für freiwillige Fusionen bereitgestellt hat. Von diesen Mitteln wird die Stadt einerseits durch direkte Zuweisungen profitieren. Andererseits wird Eisenach von den Zuweisungen an den Wartburgkreis profitieren, weil dadurch der städtische Anteil an der Kreisumlage anteilig gesenkt werden kann.

Die in Aussicht gestellten Beträge werden aktuell durch die Finanzverantwortlichen aus Stadtverwaltung, Kreisverwaltung und Innenministerium konkret gegengerechnet.

 

Kreisstadt

 

Hinsichtlich der Frage, welche Kreisstadt der künftige Wartburgkreis haben soll, standen die beiden Städte Eisenach und Bad Salzungen zur Diskussion. Um den freiwilligen Fusionsprozess auch in dieser Frage zu unterstützen, wurde zwischen den drei Beteiligten unter Einbeziehung des Bürgermeisters der Stadt Bad Salzungen herausgearbeitet, eine bereits von 1994 bis 1998 bewährte Lösung wieder aufzugreifen und beide Städte zur Kreisstadt zu benennen. Diesem Ansatz liegt auch die Überzeugung zugrunde, dass auch weiterhin sowohl in Eisenach als auch in Bad Salzungen Ämter und Behörden des Wartburgkreises vorgehalten werden müssen, die eine besondere Kundennähe zu den Einwohnerinnen und Einwohnern haben. Hiervon betroffen sind in erster Linie die Aufgaben, die in den Sozialämtern und Jugendämtern wahrgenommen werden. Die konkrete Ausgestaltung des Umfangs der vorgehaltenen Verwaltungsleistung wird derzeit intensiv verhandelt.

 

weitere Schritte

 

Derzeit verhandeln die Oberbürgermeisterin und der Landrat über einen abzuschließenden Vertrag, der die Details der Fusion bestimmt. Im Vertrag werden insbesondere Fragen des Aufgabenübergangs, des Personalübergang und des Vermögensausgleiches behandelt. Inhaltlich verhandelt die Oberbürgermeisterin die Positionen der Stadt Eisenach, die gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden und fraktionslosen Stadtratsmitgliedern in der Arbeitsgruppe verabredet wurden. Der Vertrag wird abschließend dem Stadtrat der Stadt Eisenach und dem Kreistag des Wartburgkreises zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Eine Unterzeichnung des Vertrages durch die Oberbürgermeisterin erfolgt nach Beschlussfassung des Stadtrates.