I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
notwendige Schritte zur Stärkung der Volkshochschule Eisenach (VHS) im Hinblick
auf deren Bedeutung für die erfolgreiche sprachliche Integration Geflüchteter
einzuleiten und dabei entsprechende Förderprogramme zu nutzen.
2. Entgegen des Stadtratsbeschlusses zur 1.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022
vom 2.12.2014, die Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten der
zeitweisen Besetzung von zwei Stellen an der VHS, gefördert aus
unterschiedlichen Förderprogrammen.
II. Begründung:
Eisenach steht, wie viele andere Kommunen, vor den Herausforderungen
einer sinnvollen und strukturierten Integration Geflüchteter. Der Integration
über Sprache kommt dabei eine erstrangige Bedeutung zu. Diese Aufgabe obliegt
in besonderer Weiser der VHS. Bund und Land haben durch das Auflegen
entsprechender Förderprogramm zum besagten Zweck deutliche Unterstützung für
diesen Prozess, der sich vor allem im kommunalen Bereich vollzieht,
signalisiert.
Stelle 1:
Finanzierung
a) Erhöhte Grundförderung der VHS nach § 12
Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) – statt 80.000 erhält die VHS
110.000 € Grundförderung 2018/2019
b) Erstattungen des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge (BAMF)
Rechtsgrundlagen der Förderung
a) Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz
(ThürEBG)
b) Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und
Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Stelleninhalt:
a) Sicherung des Unterrichts in mindestens einem BAMF-geförderten
Integrationskurs
b) Sicherung des Unterrichts in mindestens einem Kurs gemäß Verordnung über
die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung -
DeuFöV)
c) Kurs- und teilnehmerbezogene Beratungs- und Verwaltungstätigkeiten
Befristung
Die erhöhte Grundförderung nach § 12 ThürEBG ist für 2018/19 im Haushalt
des Freistaates gesichert. Insofern ist eine Befristung bis 31.12.2019
angemessen.
Stelle 2:
Finanzierung:
Förderung nach dem Thüringer Landesprogramm „Start Bildung“ gemäß § 14
ThürEBG des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS): „Nach
§ 14, Absatz 5 ThürEBG erhalten anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Zuschüsse für die Durchführung von Integrationsmaßnahmen.“ Die VHS Eisenach ist
eine anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung.
Rechtsgrundlage der Förderung:
Siehe oben
Stelleninhalt:
Die Notwendigkeit für die Einrichtung dieser
geförderten Stelle ergibt sich aus der Tatsache, dass es einigen der
Geflüchteten nicht möglich war, sich an Bildungsangeboten in ihrem Heimatland
zu beteiligen, oder sie mussten diese auf Grund von Flucht unterbrechen. Ein
gewisser Grad an sprachlichen und schulischen Grundkenntnissen ist jedoch
wesentlicher Bestandteil für die Teilhabe am gesellschaftlichen sowie
beruflichen Leben in Deutschland. Insofern beinhaltet das Programm „Start
Bildung“ auch nicht nur Unterrichtseinheiten für Deutsch sondern auch für
Mathematik, Gesellschaft/Politik und Berufsorientierung.
Befristung
Das Projekt Start Bildung ist
zunächst bis Ende des Jahres 2018 bewilligt, eine Beantragung für 2019 ist
vorgesehen. Von einer Bewilligung ist auszugehen, da Eisenach als
Modellstandort für dieses Projekt fungiert. Insofern ist eine
Befristung bis 31.12.2019 angemessen
Die beiden beantragten Stellen werden dringend benötigt, um die
erfolgreiche Integrationsarbeit der VHS Eisenach fortsetzen zu können, da es
zunehmend schwer fällt, ausgebildete Kräfte auf Honorarbasis für den Integrationsbereich
zu akquirieren. Diese Lehrkräfte müssen über eine BAMF-Zulassung verfügen, die
nur mit einschlägigem Studium oder einer umfangreichen Weiterbildung erlangt
werden kann. Das Angebot einer befristeten Festeinstellung sichert
mittelfristig die hohe Qualität der Integrationsarbeit der VHS.
Überdies muss die VHS im zweiten Quartal des Jahres ihre Zulassung als
Träger für Integrationskurse beim BAMF neu beantragen. Die Erteilung dieser
Erlaubnis wird auch von der Anzahl der fest eingestellten Lehrkräfte abhängig
gemacht, die für Kontinuität der Integrationsarbeit stehen. Insoweit besteht
die reale Gefahr des Verlustes dieser Zulassung. Damit würde die Kommune eines
wichtigen Handlungsfeldes, auch im Sinne der Daseinsvorsorge, beraubt. Denn es
ist unstrittig, dass an der Integration mittels Bildung ein hohes öffentliches
Interesse besteht.
Die Einrichtung der bezeichneten Stellen verursacht keine
Mehrbelastungen für den städtischen Haushalt.