Betreff
Stärkung der Volkshochschule als Träger sprachlicher Integration Geflüchteter
Vorlage
1039-StR/2018
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.    Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, notwendige Schritte zur Stärkung der Volkshochschule Eisenach (VHS) im Hinblick auf deren Bedeutung für die erfolgreiche sprachliche Integration Geflüchteter einzuleiten und dabei entsprechende Förderprogramme zu nutzen.

2.    Entgegen des Stadtratsbeschlusses zur 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022 vom 2.12.2014, die Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten der zeitweisen Besetzung von zwei Stellen an der VHS, gefördert aus unterschiedlichen Förderprogrammen.

 


II. Begründung:

 

Eisenach steht, wie viele andere Kommunen, vor den Herausforderungen einer sinnvollen und strukturierten Integration Geflüchteter. Der Integration über Sprache kommt dabei eine erstrangige Bedeutung zu. Diese Aufgabe obliegt in besonderer Weiser der VHS. Bund und Land haben durch das Auflegen entsprechender Förderprogramm zum besagten Zweck deutliche Unterstützung für diesen Prozess, der sich vor allem im kommunalen Bereich vollzieht, signalisiert.

 

 

Stelle 1:

Finanzierung

a)    Erhöhte Grundförderung der VHS nach § 12 Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) – statt 80.000 erhält die VHS 110.000 € Grundförderung 2018/2019

b)    Erstattungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

 

Rechtsgrundlagen der Förderung

a)    Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG)

b)    Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)

 

Stelleninhalt:

a)    Sicherung des Unterrichts in mindestens einem BAMF-geförderten Integrationskurs

b)    Sicherung des Unterrichts in mindestens einem Kurs gemäß Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung - DeuFöV)

c)    Kurs- und teilnehmerbezogene Beratungs- und Verwaltungstätigkeiten

 

Befristung

Die erhöhte Grundförderung nach § 12 ThürEBG ist für 2018/19 im Haushalt des Freistaates gesichert. Insofern ist eine Befristung bis 31.12.2019 angemessen.

 

Stelle 2:

Finanzierung:

Förderung nach dem Thüringer Landesprogramm „Start Bildung“ gemäß § 14 ThürEBG des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS): „Nach § 14, Absatz 5 ThürEBG erhalten anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung Zuschüsse für die Durchführung von Integrationsmaßnahmen.“ Die VHS Eisenach ist eine anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung.

 

Rechtsgrundlage der Förderung:

                Siehe oben

 

Stelleninhalt:

Die Notwendigkeit für die Einrichtung dieser geförderten Stelle ergibt sich aus der Tatsache, dass es einigen der Geflüchteten nicht möglich war, sich an Bildungsangeboten in ihrem Heimatland zu beteiligen, oder sie mussten diese auf Grund von Flucht unterbrechen. Ein gewisser Grad an sprachlichen und schulischen Grundkenntnissen ist jedoch wesentlicher Bestandteil für die Teilhabe am gesellschaftlichen sowie beruflichen Leben in Deutschland. Insofern beinhaltet das Programm „Start Bildung“ auch nicht nur Unterrichtseinheiten für Deutsch sondern auch für Mathematik, Gesellschaft/Politik und Berufsorientierung.

Befristung

Das Projekt Start Bildung ist zunächst bis Ende des Jahres 2018 bewilligt, eine Beantragung für 2019 ist vorgesehen. Von einer Bewilligung ist auszugehen, da Eisenach als Modellstandort für dieses Projekt fungiert. Insofern ist eine Befristung bis 31.12.2019 angemessen

 

 

Die beiden beantragten Stellen werden dringend benötigt, um die erfolgreiche Integrationsarbeit der VHS Eisenach fortsetzen zu können, da es zunehmend schwer fällt, ausgebildete Kräfte auf  Honorarbasis für den Integrationsbereich zu akquirieren. Diese Lehrkräfte müssen über eine BAMF-Zulassung verfügen, die nur mit einschlägigem Studium oder einer umfangreichen Weiterbildung erlangt werden kann. Das Angebot einer befristeten Festeinstellung sichert mittelfristig die hohe Qualität der Integrationsarbeit der VHS.

 

Überdies muss die VHS im zweiten Quartal des Jahres ihre Zulassung als Träger für Integrationskurse beim BAMF neu beantragen. Die Erteilung dieser Erlaubnis wird auch von der Anzahl der fest eingestellten Lehrkräfte abhängig gemacht, die für Kontinuität der Integrationsarbeit stehen. Insoweit besteht die reale Gefahr des Verlustes dieser Zulassung. Damit würde die Kommune eines wichtigen Handlungsfeldes, auch im Sinne der Daseinsvorsorge, beraubt. Denn es ist unstrittig, dass an der Integration mittels Bildung ein hohes öffentliches Interesse besteht.

 

Die Einrichtung der bezeichneten Stellen verursacht keine Mehrbelastungen für den städtischen Haushalt.