Betreff
Lärmaktionsplanung (LAP)
Vorlage
1047-BR/2018
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Hinsichtlich der Problematik „Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet“ möchten wir den Stadtrat über erfolgte Zwischenschritte und die anstehenden Aufgaben informieren:

 

Im Rahmen der Umsetzung der EU Umgebungslärm-Richtlinie - durch Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§§ 47 a-f BImSchG) in deutsches Recht - müssen anhand von Lärmkarten (LK) die Lärmaktionspläne (LAP) unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufgestellt werden, welche alle 5 Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben sind. Die nächste Frist für die Lärmaktionspläne ist der 18. Juli 2018. Die Stadt Eisenach hat folgende konkreten Aufträge:

 

1.       Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes:

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des LAP 2018 der Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes, für welches das Eisenbahn-Bundesamt zuständig ist, muss eine Stellungnahme der Stadt Eisenach bis zum 07.03.2018 abgeben werden. Die Öffentlichkeit soll über die Auslegung des Entwurfes und die Beteiligungsmöglichkeiten informiert werden.

 

2.       Lärmaktionsplan Straßen:

Als Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis muss die Stadt Eisenach nach o. g. Maßgabe (EU Richtlinie) ihren eigenen vom Stadtrat bestätigten LAP für Verkehrslärm bei Straßen ab 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr (entspricht einem durchschnittlichen täglichen Verkehr  - DTV - ab 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag) bis zum 18.07.2018 aufstellen.

 

3.       Forderung aus dem Stadtrat:

Die Oberbürgermeisterin wurde zudem beauftragt unverzüglich alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um die Thüringer Landesregierung aufzufordern, für einen wirksamen aktiven Lärmschutz an Bahn und Autobahn für die betroffenen Gebiete der Stadt Eisenach und ihrer Ortsteile tätig zu werden.

 

Ziel für die Stadt Eisenach ist es den Schutz vor Lärm spürbar zu verbessern, insbesondere sind schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Maßgeblich ist auch hier das Leitbild der Nachhaltigkeit.

 

Die wichtigsten Maßnahmen und Strategien zum Schutz der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger müssen mit der Öffentlichkeit gemeinsam erarbeitet werden. Der rechtlich vorgegebene Zeitplan für die Erstellung des LAP der Stadt Eisenach sowie für die Beteiligung der Stadt Eisenach und ihrer Bürger an anderen Aktionsplänen hat oberste Priorität.

 

Zur Bewältigung der im Moment anstehenden, terminierten Aufgaben wurde die Arbeitsgruppe AG Lärm gebildet, da weder zeitliche noch personelle Ressourcen der Stadtverwaltung vorhanden sind. Die Arbeitsgruppe dient der Begleitung und Steuerung des extern beauftragten Fachbüros sowie zur Koordinierung innerhalb der Verwaltung, aber auch als Schnittstelle zur Öffentlichkeit. Sie wurde dazu bereits im Januar 2018 gebildet und setzt sich z. Z. aus 5 Mitarbeitern der Ämter 61, 63 und 32 unter Leitung des Bürgermeisters zusammen.

 

zu 1.:

Die Stadt Eisenach hat während der Auslegung des Entwurfes des LAP 2018 für Haupteisenbahnen des Bundes die Öffentlichkeit bzw. die möglichen betroffenen Bürger über ihre Beteiligungsmöglichkeiten informiert (zwei Pressemitteilungen) und sie zur Beteiligung aufgerufen.

Die Stadt Eisenach hat fristgerecht eine Stellungnahme (siehe Anlage 1) an das Eisenbahn-Bundesamt abgegeben, in der ihre fachlich begründete Kritik am Entwurf dargelegt wurde. Dazu diente die durch das Ingenieurbüro IVAS (siehe unter 2.) vorgenommene Auswertung der Lärmkartierung und des LAP des Eisenbahn-Bundesamtes nebst Analyse der bereits erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Bahn. Diese Informationen wurden der Stellungnahme als Anlage beigefügt (siehe Anlage 2).

 

Die Stadt Eisenach fordert in Ihrer Stellungnahme vom Eisenbahn-Bundesamt deutliche Nachbesserungen für die Eisenacher Streckenabschnitte. Insbesondere wird ein aktiver Lärmschutz aus den Gründen der hohen Anzahl der betroffenen Gebäude und der Wirtschaftlichkeit verlangt. Dies ist Basis für die Planung und Umsetzung grundlegender Stadtentwicklungsziele sowie den damit einhergehenden Schutz der Eisenacher Bürger und Bürgerinnen vor gesundheitsschädlichem Lärm.

 

In einem nächsten Schritt ist es notwendig direkt mit dem Eisenbahn-Bundesamt über die gestellten Forderungen zu verhandeln. Erste Gespräche mit zuständigen Vertretern der Bundesbahnbehörde fanden bereits zur Informationsveranstaltung der TLUG über Lärmaktionspläne in Jena statt. Ein zeitnaher Termin soll nun direkt in Bonn folgen, zu dem wegen seiner Bedeutung und auf Grund der Stadtrats-Forderung zu 3. nicht nur Vertreter der fachlichen Arbeitsgruppe sondern auch der Stadtspitze teilnehmen sollten.

 

Zu 2.:

Zur Absicherung der zeitnah zu erledigenden Terminaufgaben für die Lärmaktionsplanung ist kurzfristig ein externes Ingenieurbüro mit der Erstellung des LAP der Stadt Eisenach sowie mit der fachlichen Bewertung, Beratung und Zuarbeit im Beteiligungsverfahren des z. Z. öffentlich ausliegenden LAP der Bahn beauftragt worden. Den Zuschlag erhielt das Ingenieurbüro IVAS aus Dresden nach erfolgtem Vergabeverfahren. Die im Haushalt angemeldeten Mittel (Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis) belaufen sich auf 30.000 €, wovon das Büro ein Auftragsvolumen von 22.000 € hat. Die restlichen Mittel sind für Öffentlichkeitsarbeit, wie Beteiligungsverfahren und Erstellung von Unterlagen vorgesehen.

Eine Anlaufberatung zur LAP Planung hat mit dem Ingenieurbüro bereits am 07.03.2018 in Eisenach stattgefunden. Zurzeit werden die benötigten Datengrundlagen zusammen-getragen. Es wird u. a. auch zur Überarbeitung der aktuell vorliegenden Lärmkartierung der TLUG kommen, die für den LAP als Basis dient.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1: Stellungnahme der Stadt Eisenach zur LAP Schiene

Anlage 2: Anlage zur Stellungnahme