Sachverhalt:
Hinsichtlich
der Problematik „Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet“ möchten wir den Stadtrat
über erfolgte Zwischenschritte und die anstehenden Aufgaben informieren:
Im
Rahmen der Umsetzung der EU Umgebungslärm-Richtlinie - durch Änderung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (§§ 47 a-f BImSchG) in deutsches Recht - müssen
anhand von Lärmkarten (LK) die Lärmaktionspläne (LAP) unter Mitwirkung der
Öffentlichkeit aufgestellt werden, welche alle 5 Jahre zu überprüfen und
fortzuschreiben sind. Die nächste Frist für die Lärmaktionspläne ist der 18.
Juli 2018. Die Stadt Eisenach hat folgende konkreten Aufträge:
1.
Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des
Bundes:
Im Zuge des Beteiligungsverfahrens zur
Fortschreibung des LAP 2018 der Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes, für
welches das Eisenbahn-Bundesamt zuständig ist, muss eine Stellungnahme der
Stadt Eisenach bis zum 07.03.2018 abgeben werden. Die Öffentlichkeit soll
über die Auslegung des Entwurfes und die Beteiligungsmöglichkeiten informiert
werden.
2.
Lärmaktionsplan Straßen:
Als Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis
muss die Stadt Eisenach nach o. g. Maßgabe (EU Richtlinie) ihren eigenen vom
Stadtrat bestätigten LAP für Verkehrslärm bei Straßen ab 3 Mio. Fahrzeugen pro
Jahr (entspricht einem durchschnittlichen täglichen Verkehr - DTV - ab 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag) bis
zum 18.07.2018 aufstellen.
3. Forderung aus dem Stadtrat:
Die Oberbürgermeisterin wurde zudem beauftragt
unverzüglich alle ihr zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um die Thüringer Landesregierung
aufzufordern, für einen wirksamen aktiven Lärmschutz an Bahn und Autobahn für
die betroffenen Gebiete der Stadt Eisenach und ihrer Ortsteile tätig zu werden.
Ziel
für die Stadt Eisenach ist es den Schutz vor Lärm spürbar zu verbessern,
insbesondere sind schädliche Auswirkungen und
Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen
vorzubeugen. Maßgeblich ist auch hier das Leitbild der Nachhaltigkeit.
Die
wichtigsten Maßnahmen und Strategien zum Schutz der Lebensqualität der
Bürgerinnen und Bürger müssen mit der Öffentlichkeit gemeinsam erarbeitet
werden. Der rechtlich vorgegebene Zeitplan für die Erstellung des LAP der Stadt
Eisenach sowie für die Beteiligung der Stadt Eisenach und ihrer Bürger an
anderen Aktionsplänen hat oberste Priorität.
Zur
Bewältigung der im Moment anstehenden, terminierten Aufgaben wurde die
Arbeitsgruppe AG Lärm gebildet, da weder zeitliche noch personelle Ressourcen
der Stadtverwaltung vorhanden sind. Die Arbeitsgruppe dient der Begleitung und
Steuerung des extern beauftragten Fachbüros sowie zur Koordinierung innerhalb
der Verwaltung, aber auch als Schnittstelle zur Öffentlichkeit. Sie wurde dazu
bereits im Januar 2018 gebildet und setzt sich z. Z. aus 5 Mitarbeitern der
Ämter 61, 63 und 32 unter Leitung des Bürgermeisters zusammen.
zu 1.:
Die Stadt Eisenach hat
während der Auslegung des Entwurfes des LAP 2018 für Haupteisenbahnen des
Bundes die Öffentlichkeit bzw. die möglichen betroffenen Bürger über ihre
Beteiligungsmöglichkeiten informiert (zwei Pressemitteilungen) und sie zur
Beteiligung aufgerufen.
Die Stadt Eisenach hat fristgerecht
eine Stellungnahme (siehe Anlage 1)
an das Eisenbahn-Bundesamt abgegeben, in der ihre fachlich begründete Kritik am
Entwurf dargelegt wurde. Dazu diente die durch das Ingenieurbüro IVAS (siehe
unter 2.) vorgenommene Auswertung der Lärmkartierung und des LAP des
Eisenbahn-Bundesamtes nebst Analyse der bereits erfolgten
Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Bahn. Diese Informationen wurden der
Stellungnahme als Anlage beigefügt (siehe
Anlage 2).
Die Stadt Eisenach fordert
in Ihrer Stellungnahme vom Eisenbahn-Bundesamt deutliche Nachbesserungen für
die Eisenacher Streckenabschnitte. Insbesondere wird ein aktiver Lärmschutz aus
den Gründen der hohen Anzahl der betroffenen Gebäude und der Wirtschaftlichkeit
verlangt. Dies ist Basis für die Planung und Umsetzung grundlegender
Stadtentwicklungsziele sowie den damit einhergehenden Schutz der Eisenacher
Bürger und Bürgerinnen vor gesundheitsschädlichem Lärm.
In einem nächsten Schritt
ist es notwendig direkt mit dem Eisenbahn-Bundesamt über die gestellten Forderungen
zu verhandeln. Erste Gespräche mit zuständigen Vertretern der Bundesbahnbehörde
fanden bereits zur Informationsveranstaltung der TLUG über Lärmaktionspläne in
Jena statt. Ein zeitnaher Termin soll nun direkt in Bonn folgen, zu dem wegen
seiner Bedeutung und auf Grund der Stadtrats-Forderung zu 3. nicht nur Vertreter der fachlichen Arbeitsgruppe sondern auch
der Stadtspitze teilnehmen sollten.
Zu 2.:
Zur
Absicherung der zeitnah zu erledigenden Terminaufgaben für die Lärmaktionsplanung
ist kurzfristig ein externes Ingenieurbüro mit der Erstellung des LAP der Stadt
Eisenach sowie mit der fachlichen Bewertung, Beratung und Zuarbeit im
Beteiligungsverfahren des z. Z. öffentlich ausliegenden LAP der Bahn beauftragt
worden. Den Zuschlag erhielt das Ingenieurbüro IVAS aus Dresden nach erfolgtem
Vergabeverfahren. Die im Haushalt angemeldeten Mittel (Pflichtaufgabe im
übertragenen Wirkungskreis) belaufen sich auf 30.000 €, wovon das Büro ein
Auftragsvolumen von 22.000 € hat. Die restlichen Mittel sind für
Öffentlichkeitsarbeit, wie Beteiligungsverfahren und Erstellung von Unterlagen
vorgesehen.
Eine Anlaufberatung zur LAP
Planung hat mit dem Ingenieurbüro bereits am 07.03.2018 in Eisenach
stattgefunden. Zurzeit werden die benötigten Datengrundlagen zusammen-getragen.
Es wird u. a. auch zur Überarbeitung der aktuell vorliegenden Lärmkartierung
der TLUG kommen, die für den LAP als Basis dient.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Stellungnahme der Stadt Eisenach zur LAP Schiene
Anlage 2: Anlage zur Stellungnahme