hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Stadtratsbeschlusses Nr.
StR/0346/2006 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Palmental“ vom
07.04.2006, zuletzt geändert durch den Stadtratsbeschluss Nr. StR/0532/2017 vom 16.05.2017 zum geänderten
Geltungsbereich des Vorentwurfs, wird aufgehoben. Die Aufhebung ist
bekanntzumachen.
II. Begründung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans der
Stadt Eisenach Nr. 44 „Palmental“ wurde mit seinem Aufstellungsbeschluss
(Beschluss-Nr.: StR/0346/2006) am 07.04.2006 ursprünglich größer gefasst (siehe
Anlage 1). Hierbei war jedoch von Anfang einzuschätzen, dass einzelne
Bereiche durch separate Bebauungspläne erstellt bzw. fortgeführt werden und für
nennenswerte Teilflächen lediglich Festsetzungen zur Strukturierung des
Naturraums erfolgen oder Maßnahmen zur umweltfachlichen Kompensation der
Bodeninanspruchnahme erforderlich sein würden.
Das Hauptproblem für das Gebiet Palmental
liegt in seiner fehlenden abwassertechnischen Erschließung, und zwar für den
gesamten bisher bebauten Bereich zwischen Berufsschule im Westen und der
Tankstelle im Osten. Als städtebauliches Ziel war deshalb unter anderem, die
gesicherte Erschließung – mit den B-Planbereich beginnend und dann Schritt für
Schritt auch für den Altbestand Palmental folgend - zu planen. Die
Bebauungsplanung sollte somit als Anlass dienen, um gemeinsam mit dem Trink-
und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal (TAV) und den Eigentümern nach
Lösungen zu suchen, um den Bereich Palmental abwassertechnisch an den
Verbandssammler anzuschließen. Der Vorschlag des TAV, das Abwasser mittels
Pumpwerk und Dükerung durch die Nesse in die Schlachthofstraße einzuleiten,
wurde von allen Beteiligten positiv aufgenommen. Eine Planung wurde vom TAV in
Aussicht gestellt. Die zunächst berechneten Einwohnergleichwerte des
Plangebietes ändern sich jedoch nun aufgrund der folgenden Erläuterungen.
Deshalb ist es auch zur Planungssicherheit der Stadt Eisenach und des Verbandes
notwendig, auf der Basis konkreter Zahlen weiter zu planen. Ein Vertrag über
die Planung soll daher nach der vorliegenden Beschlussfassung geschlossen
werden.
Der Geltungsbereich des Vorentwurfes zum B 44 „Palmental“ wurde
gegenüber dem Aufstellungsbeschluss bereits geringfügig geändert (siehe Anlage 2) und per
Stadtratsbeschluss Nr.: StR/0532/2017 am
16.05.2017 beschlossen. Dies war das Ergebnis der ersten
Voruntersuchungen aus dem Scoping. Der Vorentwurf wurde mit Beschluss-Nr.: StR/0533/2017 zur gleichen Sitzung zur
Auslegung bestimmt und lag in
der Zeit vom 12.06.2017 bis 10.07.2017 öffentlich aus. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden hat in dieser
Zeit parallel stattgefunden.
Die während der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf eingegangenen
Anregungen und Bedenken wurden auf ihre planungsrechtliche Relevanz hin
geprüft, gewertet und gewichtet.
Aus den Ergebnissen dieser Beteiligung und dem Fakt, dass die
Teilflächen Ost und West unterschiedliche bauplanungsrechtliche Strukturen und
Eigenschaften aufweisen und nicht als erschlossen gelten, ergeben sich jeweils
andere Voraussetzungen für die anzuwendenden Planverfahren. Daher wird – wie zu
2. und 3. begründet - empfohlen, sie jeweils in separate Planverfahren zu
führen. Dazu ist es notwendig, zunächst den alten Aufstellungsbeschluss
aufzuheben und danach die Aufstellung ausschließlich der zwei
angeführten Bebauungspläne separat neu
zu fassen, so wie sie in den Anlagen zu diesem Beschluss abgegrenzt sind. Die angegebene Reihenfolge der
Einzelbeschlüsse im Beschlussvorschlag ist dabei zu beachten.
Der Stadtrat soll zunächst beschließen, den Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr.: StR/0346/2006) vom 07.04.2006, zuletzt geändert durch Beschluss Nr.: StR/0532/2017 vom 16.05.2017, auf Grund des Beteiligungsergebnisses von 2017 aufzuheben.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 :Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss B 44
Anlage 2: Geltungsbereich Vorentwurf B 44 Anlage 1