Betreff
Bebauungsplan Nr. 44 "Palmental"
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlage
1048-StR/2018
Aktenzeichen
61.1 B 44
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtratsbeschlusses Nr. StR/0346/2006 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Palmental“ vom 07.04.2006, zuletzt geändert durch den Stadtratsbeschluss Nr. StR/0532/2017 vom 16.05.2017 zum geänderten Geltungsbereich des Vorentwurfs, wird aufgehoben. Die Aufhebung ist bekanntzumachen.

 


II. Begründung:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Eisenach Nr. 44 „Palmental“ wurde mit seinem Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr.: StR/0346/2006) am 07.04.2006 ursprünglich größer gefasst (siehe Anlage 1). Hierbei war jedoch von Anfang einzuschätzen, dass einzelne Bereiche durch separate Bebauungspläne erstellt bzw. fortgeführt werden und für nennenswerte Teilflächen lediglich Festsetzungen zur Strukturierung des Naturraums erfolgen oder Maßnahmen zur umweltfachlichen Kompensation der Bodeninanspruchnahme erforderlich sein würden.

 

Das Hauptproblem für das Gebiet Palmental liegt in seiner fehlenden abwassertechnischen Erschließung, und zwar für den gesamten bisher bebauten Bereich zwischen Berufsschule im Westen und der Tankstelle im Osten. Als städtebauliches Ziel war deshalb unter anderem, die gesicherte Erschließung – mit den B-Planbereich beginnend und dann Schritt für Schritt auch für den Altbestand Palmental folgend - zu planen. Die Bebauungsplanung sollte somit als Anlass dienen, um gemeinsam mit dem Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal (TAV) und den Eigentümern nach Lösungen zu suchen, um den Bereich Palmental abwassertechnisch an den Verbandssammler anzuschließen. Der Vorschlag des TAV, das Abwasser mittels Pumpwerk und Dükerung durch die Nesse in die Schlachthofstraße einzuleiten, wurde von allen Beteiligten positiv aufgenommen. Eine Planung wurde vom TAV in Aussicht gestellt. Die zunächst berechneten Einwohnergleichwerte des Plangebietes ändern sich jedoch nun aufgrund der folgenden Erläuterungen. Deshalb ist es auch zur Planungssicherheit der Stadt Eisenach und des Verbandes notwendig, auf der Basis konkreter Zahlen weiter zu planen. Ein Vertrag über die Planung soll daher nach der vorliegenden Beschlussfassung geschlossen werden.

 

Der Geltungsbereich des Vorentwurfes zum B 44 „Palmental“ wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss bereits geringfügig geändert (siehe Anlage 2) und per Stadtratsbeschluss Nr.: StR/0532/2017 am 16.05.2017 beschlossen. Dies war das Ergebnis der ersten Voruntersuchungen aus dem Scoping. Der Vorentwurf wurde mit Beschluss-Nr.: StR/0533/2017 zur gleichen Sitzung zur Auslegung bestimmt und lag in der Zeit vom 12.06.2017  bis 10.07.2017 öffentlich aus. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden hat in dieser Zeit parallel stattgefunden.

 

Die während der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden auf ihre planungsrechtliche Relevanz hin geprüft, gewertet und gewichtet.

Aus den Ergebnissen dieser Beteiligung und dem Fakt, dass die Teilflächen Ost und West unterschiedliche bauplanungsrechtliche Strukturen und Eigenschaften aufweisen und nicht als erschlossen gelten, ergeben sich jeweils andere Voraussetzungen für die anzuwendenden Planverfahren. Daher wird – wie zu 2. und 3. begründet - empfohlen, sie jeweils in separate Planverfahren zu führen. Dazu ist es notwendig, zunächst den alten Aufstellungsbeschluss aufzuheben und danach die Aufstellung ausschließlich der zwei angeführten Bebauungspläne separat neu zu fassen, so wie sie in den Anlagen zu diesem Beschluss abgegrenzt sind. Die angegebene Reihenfolge der Einzelbeschlüsse im Beschlussvorschlag ist dabei zu beachten.

 

Der Stadtrat soll zunächst beschließen, den Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr.: StR/0346/2006) vom 07.04.2006, zuletzt geändert durch Beschluss Nr.: StR/0532/2017 vom 16.05.2017, auf Grund des Beteiligungsergebnisses von 2017 aufzuheben.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 :Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss B 44

Anlage 2: Geltungsbereich Vorentwurf B 44 Anlage 1