II. Fragestellung
1. Nunmehr
steht fest, dass der Schulhof aufgrund der überdurchschnittlichen Belastungen
den Anforderungen nicht gerecht wird. Bisher
glaubte ich, dass bekannt ist (auch qualifizierten Planungsbüros), dass die
Schulhöfe einer überdurchschnittlichen Belastung ausgesetzt sind. Im
konkreten Fall muss doch bekannt gewesen sein, welche genaue Anzahl von
Schülerinnen und Schülern den Schulhof benutzen würden, was
natürlich auch durch das Planungsbüro Berücksichtigung finden musste.
Geht die Stadt aufgrund der erfolgten Nachbesserungen
immer noch davon aus, dass von dem beauftragten Planungsbüro eine qualifizierte
Planung abgeliefert wurde oder gibt es Zusatzvereinbarungen, die die
Gewährleistungspflicht einschränken bzw. aussetzen?
2. Für
welche Form der Belastung bzw. Funktionen wurde die Schulhofdecke geplant und
entspricht diese Planung den anerkannten Normen?
3. Wer
war für die Planung der ersten Nachbesserung verantwortlich?
4. Da
die Leistung der Firma, welche entsprechend der Ausführungsplanung erfolgte, nach
Aussagen der Stadt nicht mangelhaft war, aber
auch die Planung korrekt gewesen sein soll und der Belag für Schulhöfe als
geeignet angesehen wurde, stellt sich die Frage, woran lag es tatsächlich, dass
es zu drei Nachbesserungen kommen muss, die
ausschließlich von der Stadt finanziert werden mussten bzw. müssen.
5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für dieses Vorhaben und wie hoch ist der entstandene Schaden für die Stadt und wer haftet dafür? Gibt es Regressforderungen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
1. Die Planungsleistung ist nicht zu bemängeln, da sie nicht gegen geltende Regeln verstößt. Diese Bauweise ist für Schulhöfe nicht ausgeschlossen und wurde in Abstimmung mit der Stadtplanung sowie der Denkmalpflege so gewählt. Gewährleistungspflicht des Planungsbüros ist nicht eingeschränkt oder ausgesetzt.
2. Der Planer sollte von einer Nutzung der durch den Zaun abgetrennten Freifläche als Schulhof ausgehen. Die Planung entspricht den anerkannten Normen.
3. Bei der ersten Nachbesserung handelt es sich um eine gängige Methode zur Verfestigung einer ungebundenen Oberfläche, die u. a. die Staubentwicklung minimiert. Veranlasst wurde die Leistung durch die Stadt Eisenach.
4. Es geht hier um die Staubbelastung, welche beim Rennen und Spielen der vielen Schüler auf der Fläche im vergangenen Sommer auftrat. Die Staubbelastung wurde durch die Versiegelung minimiert. Aber die Erfahrung der Schule zeigte, dass es auch zu Unfällen von Schülern kam, die auf diesem Belag ausgerutscht sind. Mit der Pflasterung soll nun das Problem abschließend gelöst werden.
Die voraussichtlichen Kosten für die Schulhoffläche wurden mit 24.800 € veranschlagt. Der Mehraufwand für die Stadt besteht darin, dass die ungebundene Deckschicht wieder beseitigt werden muss (ca. 1.100,- €) zuzüglich des städtischen Eigenanteils für deren damalige Herstellung in Höhe von 487,- €.