I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 18.000,00 € in der Haushaltsstelle 88000.981000 – Rückzahlung Zuwendung Land – wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 88000.340000 – Einnahmen aus Grundstücksverkäufen.
II. Begründung
Für den 1. Bauabschnitt – „Rückbau oberirdischer
Bausubstanz“ der Maßnahme „Ehem. Gaswerk - Sanierung Bereich Teergrube“ (siehe
Beschlussvorlage 0971-HFA/2017) wurden durch das Thüringer Ministerium für
Umwelt, Energie und Naturschutz mit Bescheid vom 24.06.2017, geändert durch
Bescheid vom 06.12.2017 und 09.03.2018, eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe
von 181.000,00 € gewährt.
Das Rückbauvorhaben wurde zwischenzeitlich umgesetzt.
Im Rahmen des Vorhabens kam es aus verschiedenen Gründen zu einer Reduzierung
der beauftragten Leistungen. Hierdurch wurden weniger Bauabfälle, vorwiegend
Bauschutt, entsorgt als ursprünglich eingeplant. Dies wirkte sich ebenfalls
mindernd auf die entsprechenden Entsorgungskosten aus.
Nicht für den Vorhabenszweck verwendete
Zuwendungsmittel sind an den Zuwendungsgeber, hier das TMUEN, zurückzuzahlen.
Die Deckung der Rückzahlung erfolgt durch die
Haushaltstelle 88000.340000 – Einnahmen aus Grundstücksverkäufen. Hier wurden
im laufenden Haushaltsjahr bereits Mehreinnahmen erzielt.
Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der außerplanmäßigen Ausgabe ergibt sich aus dem oben genannten Bescheid des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz, Zitat: „Zu viel erhaltene Mittel sind nach Abschluss des Verfahrens unverzüglich zurückzuzahlen“.