I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
die Aufstellung des Bebauungsplanes der
Stadt Eisenach Nr. 44.1 „Palmental Ost“ mit dem in der Anlage 1 dargestellten
Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB);
2. die
Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 44.2 „Palmental West“
mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten
Verfahren nach § 13 a BauGB.
II. Begründung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans der
Stadt Eisenach Nr. 44 „Palmental“ wurde mit seinem Aufstellungsbeschluss
(Beschluss-Nr.: StR/0346/2006) am 07.04.2006 ursprünglich größer gefasst.
Hierbei war jedoch von Anfang einzuschätzen, dass einzelne Bereiche durch
separate Bebauungspläne erstellt bzw. fortgeführt werden und für nennenswerte
Teilflächen lediglich Festsetzungen zur Strukturierung des Naturraums erfolgen
oder Maßnahmen zur umweltfachlichen Kompensation der Bodeninanspruchnahme
erforderlich sein würden.
Das
Hauptproblem für das Gebiet Palmental liegt in seiner fehlenden
abwassertechnischen Erschließung, und zwar für den gesamten bisher bebauten
Bereich zwischen Berufsschule im Westen und der Tankstelle im Osten. Als
städtebauliches Ziel war deshalb unter anderem, die gesicherte Erschließung –
mit den B-Planbereich beginnend und dann
Schritt für Schritt auch für den Altbestand Palmental folgend - zu planen. Die
Bebauungsplanung sollte somit als Anlass dienen, um gemeinsam mit dem Trink-
und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal (TAV) und den Eigentümern nach
Lösungen zu suchen, um den Bereich Palmental abwassertechnisch an den
Verbandssammler anzuschließen. Der Vorschlag des TAV, das Abwasser mittels
Pumpwerk und Dükerung durch die Nesse in die Schlachthofstraße einzuleiten,
wurde von allen Beteiligten positiv
aufgenommen. Eine Planung wurde vom TAV in Aussicht gestellt. Die zunächst
berechneten Einwohnergleichwerte des Plangebietes ändern sich jedoch nun
aufgrund der folgenden Erläuterungen. Deshalb ist es auch zur
Planungssicherheit der Stadt Eisenach und des Verbandes notwendig, auf der
Basis konkreter Zahlen weiter zu planen. Ein Vertrag über die Planung soll
daher nach der vorliegenden Beschlussfassung geschlossen werden.
Der Geltungsbereich des Vorentwurfes zum B 44 „Palmental“ wurde
gegenüber dem Aufstellungsbeschluss bereits geringfügig geändert und per
Stadtratsbeschluss Nr.: StR/0532/2017 am
16.05.2017 beschlossen. Dies war das Ergebnis der ersten
Voruntersuchungen aus dem Scoping. Der Vorentwurf wurde mit Beschluss-Nr.: StR/0533/2017 zur gleichen Sitzung zur Auslegung
bestimmt und lag in der Zeit vom
12.06.2017
bis 10.07.2017 öffentlich aus. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden hat in dieser Zeit parallel stattgefunden.
Die während der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf eingegangenen
Anregungen und Bedenken wurden auf ihre planungsrechtliche Relevanz hin
geprüft, gewertet und gewichtet.
Aus den Ergebnissen dieser Beteiligung und dem Fakt, dass die
Teilflächen Ost und West unterschiedliche bauplanungsrechtliche Strukturen und
Eigenschaften aufweisen und nicht als erschlossen gelten, ergeben sich jeweils
andere Voraussetzungen für die anzuwendenden Planverfahren. Daher wird – wie zu
2. und 3. begründet - empfohlen, sie jeweils in separate Planverfahren zu
führen. Dazu ist es notwendig, zunächst den alten Aufstellungsbeschluss
aufzuheben und danach die Aufstellung ausschließlich der zwei
angeführten Bebauungspläne separat neu
zu fassen, so wie sie in den Anlagen zu diesem Beschluss abgegrenzt sind. Die angegebene Reihenfolge der Einzelbeschlüsse
im Beschlussvorschlag ist dabei zu beachten.
Der Stadtrat hat die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr.: StR/0346/2006) vom 07.04.2006, zuletzt geändert durch Beschluss Nr.: StR/0532/2017 vom 16.05.2017 (Geltungsbereich siehe Anlage 1), auf Grund des Beteiligungsergebnisses von 2017 beschlossen.
Zu 1. B 44.1 „Palmental Ost“ -
Aufstellungsbeschluss
Der östliche Bereich soll durch Einbeziehung einzelner
Außenbereichsflächen an den Ortsrand angegliedert werden. Der Gesetzgeber hat unter
bestimmten Voraussetzungen und Eigenschaften, wie z. B. Größe der
Bebauungsflächen, Planungsinstrumente geschaffen, die ein Planverfahren
vereinfachen und beschleunigen. Bei dem Bebauungsplan B 44.1 „Palmental Ost“
liegen die Voraussetzungen zu einem vereinfachten Verfahren gem. § 13b BauGB
vor. Ein städtebaulicher Vertrag wurde mit dem Investor bereits geschlossen und
die Übernahme der Planungskosten ist somit gedeckt.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach soll einen
Aufstellungsbeschluss über den in Anlage
2 dargestellten Geltungsbereich fassen. Mit der Bekanntmachung muss der
Hinweis erfolgen, dass das Verfahren nach § 13b BauGB erfolgt und gemäß § 13a Abs.
2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13
Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB
abgesehen wird.
Zu 2. B 44.2 „Palmental West“
- Aufstellungsbeschluss
Die Feststellung der Unteren Naturschutzbehörde, dass ein doch
erheblicher Flächenanteil im westlichen Bereich sich als „Wald“ darstellt,
macht dort eine Überplanung mit einem Wohngebiet unmöglich, da ein derartiger
Eingriff durch Kompensations-maßnahmen
nicht mit verhältnismäßigen Mitteln auszugleichen wäre.
Die sich anschließende Fläche wäre dementsprechend durch den vorhandenen
Wald (erforderlicher Abstand Waldgrenze 30 Meter zur nächsten Bebauung)
ebenfalls stark beeinträchtigt. Erschwerend kommt hinzu, dass die
topographischen Gegebenheiten (steil ansteigendes, durch Wildbewuchs
verbuschtes und unwegiges Gelände) sowie die - den Planungszielen negativ
gegenüberstehenden - Vorstelllungen der Eigentümer eine nachhaltige Entwicklung
hier be- und verhindern würden.
Ebenso sind die Wegeparzellen für eine gesicherte Erschließung nicht
ausreichend, sodass sowohl durch erschwerte technische Bedingungen, als auch
durch Eingriffe in Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer die
Erschließungskosten unverhältnismäßig steigen würden, ohne Gewähr für eine
konfliktfreie Umsetzung der Planung.
Die verbleibende Fläche westlich der Haupterschließung begrenzt sich
nach Herausnahme der kritischen Flächen nun auf die bereits mit Wohnhäusern
bebauten Grundstücke mit dazwischen liegenden Baulücken, die wie o. g. nicht
als erschlossen anzusehen sind. Auch hierbei handelt es sich um eine derartige
Konstellation, bei der ein vereinfachtes Planungsinstrument angewendet werden
kann. Es ist nicht nur sinnvoll, sondern auch Ressourcen schonend, die Planung
nur über diesen Bereich zu legen und als Verdichtung des Innenbereiches nach
dem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu führen. Die Planungskosten
für die Erstellung des Bebauungsplanes sowie für die Erschließungsanlagen
werden für diesen Westteil somit überschaubarer und können zudem jederzeit
mittels städtebaulichem Vertrag auf die Eigentümer oder einen potentiellen
Investor übertragen werden.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach soll die Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 44.2 „Palmental West“ mit dem in Anlage 3 dargestellten Geltungsbereich beschließen. Mit der Bekanntmachung erfolgt auch hier der Hinweis auf das angewandte Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB, wobei in Verbindung mit § 13 a Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Bei dem aktuellen Terminplan wird von einer
Beschlussfassung über die Aufstellung im Juni 2018 ausgegangen. Danach ergibt
sich die folgende (geplante) Terminkette:
·
Bekanntmachung
Aufstellungsbeschlüsse: nach
Beschlussfassung/ Juli 2018
·
Erarbeiten
Entwurf (Artenschutz etc.): bis
September 2018
·
Beteiligung
der Behörden und Öffentlichkeit
(Auslegung des Entwurfes): September/
November 2018
·
Auswertung
der Anregungen und Abwägungs-
beschluss: November/
Dezember 2018
·
möglicher
Satzungsbeschluss: 1.
Quartal 2019
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - B 44 Aufhebungsbeschluss Karte des Geltungsbereiches
Anlage 2 - B 44.1 „Palmental Ost“ Karte des Geltungsbereiches
Anlage 3 - B 44.2 „Palmental West“ Karte des Geltungsbereiches