Betreff
Vergabe der Infrastrukturpauschale für Kindertageseinrichtungen 2018
Vorlage
1063-JHA/2018
Aktenzeichen
51.3.501
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2018 des Freistaates Thüringen gem. § 31 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) in Höhe von insgesamt 362.000,00 € auf der Grundlage der beigefügten Prioritätenliste der Verwaltung.

2.       Die Verwendung des Haushaltsausgaberestes aus dem Jahr 2017 in Höhe von 600,00 € für die Errichtung einer Vogelnestschaukel in der Kita „Kindertraum“, Schützenstraße 29, Eisenach.

3.       Die Verwendung des Haushaltsausgaberestes aus dem Jahr 2017 in Höhe von 2.370,58 € für die Anschaffung von Mobiliar in der Kita „Spatzennest“, Schlachthofstraße 2, Eisenach.


II. Begründung

 

Gemäß § 31 Abs. 1 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) gewährt der Freistaat Thüringen den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebietes, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.

Für die Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder unter 1 Jahr mit Hauptwohnsitz in Eisenach nach der amtlichen Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik, welche die Grundlage zur Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bildet, erhält die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2018  362.000,00€ (362 Kinder  x 1.000,00€).

Außerdem sind noch Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von insgesamt 2.970,58€ gebildet worden, da die Vorjahresmaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen „Spatzennest“ und „Kindertraum“ geringere Kosten verursacht haben, so dass diese Restmittel für die diesjährigen Projekte mit verwendet werden können.

 

Aus der in der Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen nach Vorschlag der Verwaltung in Absprache mit den jeweiligen Trägern in welcher Höhe gefördert werden sollen.

Grundlage bildet auch der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.12.2017 (0964-JHA/2017) zur Investitionsplanung Kindertageseinrichtungen bis 2020. Mit aufgeführt sind ebenso die Zuschüsse für die Sanierung der Kita „Kinder-Arche“ Philosophenweg (30.000,00€) sowie zum Neubau der Kita „Senfkorn“ Neuenhof (100.000,00€). Hierzu gibt es bereits Beschlüsse aus dem Jahr 2016 bzw. 2017 zur Förderung in Jahresscheiben.

 

Einige Veränderungen haben sich nach dem Beschluss zur Investitionsplanung im Dezember ergeben. In der Planung  wurde von einer Fördersumme von 340.000,00€ ausgegangen, die genaue Summe beträgt jedoch 362.000,00 €. Dies wurde erst Anfang Mai 2018 mit Bescheid des Freistaates Thüringen mitgeteilt.

Die Thepra e.V. als Träger der Kita „Hoffiknirpse“ hat ihren Antrag auf Förderung für 2018 zurückgezogen, so dass mehr Mittel für den geplanten Anbau in der Kita „Spatzennest zur Verfügung stehen. Einige Maßnahmen haben sich erst im Nachgang der Grobplanung ergeben (z.B. die notwendige Anschaffung von Mobiliar in der Kita „Spatzennest“ sowie die Anschaffung einer Vogelnestschaukel zur Aufwertung des Freigeländes in der Kita „Kindertraum“ sowie der Einbau einer Außentoilette in der Kita „Zwergenland“ Hötzelsroda).

 

Der Verein „Aktiv im Leben mit Behinderung“ Wartburgkreis e.V. hat außerdem aufgrund einer Kostensteigerung beim laufenden Projekt der energetischen Sanierung der Fassade (Förderung 2016/2017 mit insgesamt 118.000,00€) einen Änderungsantrag gestellt, so dass zum Abschluss der laufenden Bauarbeiten die Fördersumme in Höhe von 46.989,10 € noch benötigt wird. Die ursprünglich geplante Dachsanierung wird auf Folgejahre verschoben.

 

Die Summen in Höhe von 6.959,00 € und 6.151,90 € werden jeweils für die vorgeschriebene zehnprozentige Anteilsfinanzierung für die Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018 und 2017-2021 benötigt.

 

Bei der Bezuschussung konnten alle geplanten Investitionen antragsgemäß Berücksichtigung finden. Die Mittel sind bisher noch nicht in der korrekten Höhe den angegebenen  Haushaltsstellen zugeordnet. Die Verschiebungen werden nach Beschlussfassung veranlasst.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2018