I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach;
Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2018/2019.
II. Begründung
Nach § 20 Abs. 1 Thüringer
Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) erstellen die örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe jährlich für ihr Gebiet einen Bedarfsplan für die
Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Der
Bedarfsplan weist für die Stadt Eisenach die Kindertageseinrichtungen und
Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruches nach § 2 ThürKitaG im
Kindergartenjahr 2018/2019 erforderlich sind. Für das Kindergartenjahr
2019/2020 wird ein Ausblick gegeben.
Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist nach §
21 Abs. 2 ThürKitaG Voraussetzung für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen
und der Kindertagespflege. Grundlage für die Planung ist die Statistik der in
Eisenach lebenden Kinder in den betreffenden Altersgruppen, die Inanspruchnahme
der Plätze in den Vorjahren sowie die von den Eltern vorliegenden Anmeldungen
für einen Tageseinrichtungs- bzw. Tagespflegeplatz.
Im laufenden Kindergartenjahr 2017/2018
werden 1874 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt betreut. Das
entspricht einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von 86,6 % aller mit
Hauptwohnsitz in Eisenach gemeldeten Kinder dieser Altersgruppe. Die
Inanspruchnahme bei Kinder von einem bis zwei Jahren beträgt dabei ca. 63%, in
den Jahrgängen über zwei Jahren beträgt sie durchschnittlich 90%.
Für das kommende Kindergartenjahr werden
insgesamt 1911 Plätze für eine Zahl von 2187 anspruchsberechtigten Kindern
zwischen Geburt und Schuleintritt zur Verfügung gestellt. Dies entspricht einer
durchschnittlichen Inanspruchnahme von 87,37%. 246 Plätze werden für Kinder bis
zwei Jahren und 371 Plätze für Kinder von zwei bis drei Jahren bereitgestellt.
Damit kann der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 1. Geburtstag
vollumfänglich umgesetzt werden. In den 1911 Plätzen sind 41 Integrativplätze
in 3 Einrichtungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder
enthalten.
Zusätzlich zu den Plätzen in
Kindertageseinrichtungen werden für Kinder zwischen ein und drei Jahren 6
Tagespflegeplätze angeboten. Die Zahl der Tagespflegeplätze ist weiter
rückläufig, da keine Tagespflegepersonen zur Verfügung stehen.
Weiter steigend ist in den nächsten Jahren
die Zahl der zur Betreuung anstehenden Kinder. Um die Anforderungen durch die
steigende Kinderzahl sowie durch das Inkrafttreten des neuen ThürKitaG
umzusetzen, werden weiterhin alle Bemühungen darauf gerichtet, das Platzangebot
zu erhöhen und mehr Plätze für die Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Damit
kann perspektivisch in zwei bis drei Jahren die Krippenbetreuung bis zum 3.
Lebensjahr angeboten werden.
Für Kinder unter einem Jahr ist die
Nachfrage sehr gering. Hier wird bei nachgewiesener Notwendigkeit ein Platz zur
Verfügung gestellt.
Der Bedarfsplan dient als Grundlage der
Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege in der Stadt
Eisenach. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für 2018 bereits eingeplant
und werden für die Haushaltsplanung 2019 berücksichtigt. Die Bedarfsplanung ist
gültig vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2019.
Anlagenverzeichnis:
Jugendhilfeplanung
der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2018/2019