Betreff
Jugendhilfeplanung, Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2018/2019
Vorlage
1066-JHA/2018
Aktenzeichen
51.3.800
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2018/2019.

 

 


II. Begründung

 

Nach § 20 Abs. 1 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) erstellen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe jährlich für ihr Gebiet einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Der Bedarfsplan weist für die Stadt Eisenach die Kindertageseinrichtungen und Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruches nach § 2 ThürKitaG im Kindergartenjahr 2018/2019 erforderlich sind. Für das Kindergartenjahr 2019/2020 wird ein Ausblick gegeben.

 

Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist nach § 21 Abs. 2 ThürKitaG Voraussetzung für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Grundlage für die Planung ist die Statistik der in Eisenach lebenden Kinder in den betreffenden Altersgruppen, die Inanspruchnahme der Plätze in den Vorjahren sowie die von den Eltern vorliegenden Anmeldungen für einen Tageseinrichtungs- bzw. Tagespflegeplatz.

 

Im laufenden Kindergartenjahr 2017/2018 werden 1874 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt betreut. Das entspricht einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von 86,6 % aller mit Hauptwohnsitz in Eisenach gemeldeten Kinder dieser Altersgruppe. Die Inanspruchnahme bei Kinder von einem bis zwei Jahren beträgt dabei ca. 63%, in den Jahrgängen über zwei Jahren beträgt sie durchschnittlich 90%.

Für das kommende Kindergartenjahr werden insgesamt 1911 Plätze für eine Zahl von 2187 anspruchsberechtigten Kindern zwischen Geburt und Schuleintritt zur Verfügung gestellt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von 87,37%. 246 Plätze werden für Kinder bis zwei Jahren und 371 Plätze für Kinder von zwei bis drei Jahren bereitgestellt. Damit kann der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 1. Geburtstag vollumfänglich umgesetzt werden. In den 1911 Plätzen sind 41 Integrativplätze in 3 Einrichtungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder enthalten.

Zusätzlich zu den Plätzen in Kindertageseinrichtungen werden für Kinder zwischen ein und drei Jahren 6 Tagespflegeplätze angeboten. Die Zahl der Tagespflegeplätze ist weiter rückläufig, da keine Tagespflegepersonen zur Verfügung stehen.

Weiter steigend ist in den nächsten Jahren die Zahl der zur Betreuung anstehenden Kinder. Um die Anforderungen durch die steigende Kinderzahl sowie durch das Inkrafttreten des neuen ThürKitaG umzusetzen, werden weiterhin alle Bemühungen darauf gerichtet, das Platzangebot zu erhöhen und mehr Plätze für die Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Damit kann perspektivisch in zwei bis drei Jahren die Krippenbetreuung bis zum 3. Lebensjahr angeboten werden. 

 

Für Kinder unter einem Jahr ist die Nachfrage sehr gering. Hier wird bei nachgewiesener Notwendigkeit ein Platz zur Verfügung gestellt.

 

Der Bedarfsplan dient als Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege in der Stadt Eisenach. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für 2018 bereits eingeplant und werden für die Haushaltsplanung 2019 berücksichtigt. Die Bedarfsplanung ist gültig vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2019.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2018/2019