hier: Beschluss über den Vorentwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
den Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
(FNP), bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht zur
Offenlegung,
2.
die Durchführung einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
und einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und
3.
die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
II. Begründung:
Erfordernis
der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
Der
FNP der Stadt Eisenach wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 01.06.2017
wirksam.
Er stellt in Form einer Selbstbindung die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar. Er hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.
Die Bebauungspläne, als rechtsverbindliche Satzungen, sind aus dem FNP zu entwickeln. Stimmen die Inhalte des FNP (Flächendarstellungen) mit dem beabsichtigten Planänderungsinhalt (Bebauungsplan) nicht überein, ist eine Änderung des FNP gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, im sogenannten Parallelverfahren vorzunehmen.
D.h.
schrittweise wird zunächst der FNP für den festgelegten Geltungsbereich
geändert, sodann folgt daran zeitlich anschließend der gleiche
Verfahrensschritt für den Bebauungsplan.
Dieses Erfordernis besteht im Falle der notwendigen Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ der Stadt Eisenach in Vorbereitung des Realisierungsprojektes „Sportarena und Schule im Industriedenkmal“.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der FNP- Änderung entspricht dem Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“.
Ziele
und Zwecke der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
Aufgrund der beschlossenen Aufstellung einer 2. Änderung der Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ ist der FNP im Parallelverfahren zu ändern.
Die Stadt Eisenach plant die 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ und im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eisenach.
Im Plangebiet sollen durch die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes die Voraussetzungen in der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen werden, um in der nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) parallel laufenden 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ die planungsrechtlichen Festsetzungen bzgl. der Gebietskategorie zu ändern.
Der FNP und der rechtskräftige Bebauungsplan weisen ein Sondergebiet für den Möbelhandel aus.
Die Errichtung einer Sportarena und Schule im Industriedenkmal O1, (Realisierungsprojekt) als Anlage für sportliche, kulturelle bzw. soziale Zwecke wäre rechtlich ohne geänderten Bebauungsplan (und somit auch FNP) nicht möglich.
Ziel der Bebauungsplanung ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes.
Die notwendige Änderung des Inhalts des FNP besteht in der Ausweisung der Fläche als Gewerbegebiet.
Vorentwurf
der 1. Änderung des FNP zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung
Der Vorentwurf besteht aus 2 Teilen, der Planzeichnung (Anlage 1) sowie der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) und dient der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden (Träger öffentlicher Belange) über die Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung.
Der Vorentwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung als Diskussionsgrundlage bietet die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung gemeinsam mit der Öffentlichkeit.
Der Vorentwurf stellt die beabsichtigte geänderte Gebietskategorie für die Baufelder dar: Gewerbegebiet anstelle des Sondergebietes für Möbelhandel.
Die
frühzeitige Behörden- und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt
parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange werden über die Planungsabsichten und –inhalte in Kenntnis gesetzt und
gebeten, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
·
Bekanntmachung
Die
ortsübliche Bekanntmachung erfolgt rechtskonform in der Presse und auf der
städtischen Internetseite (www.eisenach.de). Die Behörden- und
Trägerbeteiligung erfolgt durch Anschreiben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch Aushang der Unterlagen im Amt für Stadtentwicklung, Karlsplatz 1.
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Weiteres
Verfahren:
Nach
dieser Beschlussfassung über den Vorentwurf der 1. Änderung des FNP zur
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
§ 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) schließt sich die Beschlussfassung über den Vorentwurf zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 an.
Die
im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
eingehenden Anregungen und Stellungnahmen zum Vorentwurf werden gesichtet und auf ihre für den
Entwurf bestehende Beachtlichkeit hin geprüft. Das Ergebnis der Sichtung wird
dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine förmliche Abwägung zum
Vorentwurf erfolgt nicht.
Die erforderlichen Beschlüsse werden dem Stadtrat vorgelegt, sodass eine kontinuierliche Information und Mitwirkungsmöglichkeit des Stadtrates immer sichergestellt ist.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Planzeichnung – Vorentwurf zur 1. Änderung des FNP
Anlage 2: Begründung mit Umweltbericht – Vorentwurf zur 1. Änderung des FNP
Die Anlage 2 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.