Betreff
Jugendhilfeplanung - Konzept Kinderschutzdienst
Vorlage
1072-JHA/2018
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

das von der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, Karlsplatz 27- 31, 99817 Eisenach vorgelegte Konzept für den Kinderschutzdienst vom 14.05 2018 wird als Bestandteil der Jugendhilfeplanung für die Stadt Eisenach bestätigt. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um das eingereichte Konzept schnellstmöglich umzusetzen. Die Finanzierung erfolgt mit kommunalen Mitteln und Landesmitteln aus der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ in der Fassung vom 01.01.2017.

 


II. Begründung

 

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl gehört zu den zentralen Aufgaben des Staates. Er hat seine Grundlage einerseits im staatlichen Wächteramt (Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz) anderseits aber auch in der staatlichen Schutzpflicht für die Persönlichkeitsentfaltung und –entwicklung von Kindern und Jugendlichen, die aus Artikel 2 Absatz 1 i.V.m. Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz hergeleitet wird.

Zudem ist der Schutz junger Menschen vor Gefährdungen im Übereinkommen über Rechte des Kindes (UN Kinderrechtskonvention insbesondere Artikel 3 und 18), im Grundgesetz (Artikel 6 Absatz 1), dem Sozialgesetzbuch VIII (§§ 1 Absatz 3 Nummer 3 und 8a) sowie im Bundeskinderschutzgesetz verankert und findet sich in der Verfassung des Freistaates Thüringen (Artikel 19 Absatz 1) als Recht von jungen Menschen auf eine gesunde, geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie den Schutz vor körperlicher, seelischer, sexueller Gewalt und Vernachlässigung wieder.

 

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Thüringen – die Landkreise und kreisfreien Städte – sind nach § 1 Absatz 3 Nummer 3 i.V.m. § 79 Absatz 2 SGB VIII und § 20 Absatz 4 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) verantwortlich dafür, dass die für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

 

2008 hat der Kinderschutzdienst für die Stadt Eisenach seine Tätigkeit im Rahmen der Integrierten psychologischen Beratungsstelle der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH aufgenommen. Bisher wurden die Aufgaben des Kinderschutzes durch eine Mitarbeiterin mit einem Stundenumfang von 20 Wochenstunden wahrgenommen.

Aus dem Sachbericht des Kinderschutzdienstes aus dem Jahr 2017 ist ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen erkennbar. Zudem erfolgten notwendige Beratungen und Inaugenscheinnahmen von Kindern nicht ausschließlich im Setting der Beratungsstelle sondern auch in elterlichen Haushalten.

Präventionsangebote in Kindertageseinrichtungen, Grund- und Regelschulen, Gruppenangebote in der Beratungsstelle und Multiplikatorenschulungen fanden im Jahr 2017 zwar statt, aber viele Anfragen mussten mit dem Verweis auf die begrenzten zeitlichen Ressourcen abgelehnt werden.

 

Gemäß den „Fachlichen Empfehlungen zu Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen“ (Landesjugendhilfeausschuss, Beschluss-Register-Nummer 65/12 vom 04.06.2012) sind alle Kinderschutzdienste mit mindestens zwei hauptamtlichen Fachkräften zu besetzen, um qualitative und quantitative Qualitätsansprüche zu sichern.

 

Um die Qualität und die Aufgabenwahrnehmung des Kinderschutzdienstes zu sichern ist eine Erweiterung des Beratungsangebotes dringend geboten.

Somit kann dem wachsenden Bedarf an Präventionsveranstaltungen und der Sicherheit der MitarbeiterInnen insbesondere während erforderlicher Hausbesuche Rechnung getragen werden.

Die finanziellen Mehrkosten betragen jährlich für eine zusätzliche 0,75 Vollbeschäftigungseinheit ca. 43.500,00€.

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Konzeption der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH für den Kinderschutzdienst Eisenach vom 14.05.2018