I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
das
von der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, Karlsplatz 27- 31, 99817 Eisenach
vorgelegte Konzept für den Kinderschutzdienst vom 14.05 2018 wird als
Bestandteil der Jugendhilfeplanung für die Stadt Eisenach bestätigt. Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Maßnahmen zu
treffen, um das eingereichte Konzept schnellstmöglich umzusetzen. Die
Finanzierung erfolgt mit kommunalen Mitteln und Landesmitteln aus der
Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ in der Fassung vom 01.01.2017.
II. Begründung
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
Gefahren für ihr Wohl gehört zu den zentralen Aufgaben des Staates. Er hat
seine Grundlage einerseits im staatlichen Wächteramt (Artikel 6 Absatz 2 Satz 2
Grundgesetz) anderseits aber auch in der staatlichen Schutzpflicht für die
Persönlichkeitsentfaltung und –entwicklung von Kindern und Jugendlichen, die
aus Artikel 2 Absatz 1 i.V.m. Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz hergeleitet wird.
Zudem ist der Schutz junger Menschen vor
Gefährdungen im Übereinkommen über Rechte des Kindes (UN Kinderrechtskonvention
insbesondere Artikel 3 und 18), im Grundgesetz (Artikel 6 Absatz 1), dem
Sozialgesetzbuch VIII (§§ 1 Absatz 3 Nummer 3 und 8a) sowie im
Bundeskinderschutzgesetz verankert und findet sich in der Verfassung des
Freistaates Thüringen (Artikel 19 Absatz 1) als Recht von jungen Menschen auf
eine gesunde, geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie den Schutz
vor körperlicher, seelischer, sexueller Gewalt und Vernachlässigung wieder.
Die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe in Thüringen – die Landkreise und kreisfreien Städte – sind nach §
1 Absatz 3 Nummer 3 i.V.m. § 79 Absatz 2 SGB VIII und § 20 Absatz 4 Thüringer
Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) verantwortlich dafür,
dass die für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz erforderlichen und
geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen rechtzeitig und
ausreichend zur Verfügung stehen.
2008 hat der Kinderschutzdienst für die Stadt
Eisenach seine Tätigkeit im Rahmen der Integrierten psychologischen
Beratungsstelle der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH aufgenommen. Bisher
wurden die Aufgaben des Kinderschutzes durch eine Mitarbeiterin mit einem
Stundenumfang von 20 Wochenstunden wahrgenommen.
Aus dem Sachbericht des Kinderschutzdienstes
aus dem Jahr 2017 ist ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen erkennbar. Zudem
erfolgten notwendige Beratungen und Inaugenscheinnahmen von Kindern nicht
ausschließlich im Setting der Beratungsstelle sondern auch in elterlichen
Haushalten.
Präventionsangebote in
Kindertageseinrichtungen, Grund- und Regelschulen, Gruppenangebote in der
Beratungsstelle und Multiplikatorenschulungen fanden im Jahr 2017 zwar statt,
aber viele Anfragen mussten mit dem Verweis auf die begrenzten zeitlichen
Ressourcen abgelehnt werden.
Gemäß den „Fachlichen Empfehlungen zu
Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen“
(Landesjugendhilfeausschuss, Beschluss-Register-Nummer 65/12 vom 04.06.2012)
sind alle Kinderschutzdienste mit mindestens zwei hauptamtlichen Fachkräften zu
besetzen, um qualitative und quantitative Qualitätsansprüche zu sichern.
Um die Qualität und die Aufgabenwahrnehmung
des Kinderschutzdienstes zu sichern ist eine Erweiterung des Beratungsangebotes
dringend geboten.
Somit kann dem wachsenden Bedarf an
Präventionsveranstaltungen und der Sicherheit der MitarbeiterInnen insbesondere
während erforderlicher Hausbesuche Rechnung getragen werden.
Die finanziellen Mehrkosten betragen jährlich
für eine zusätzliche 0,75 Vollbeschäftigungseinheit ca. 43.500,00€.
Anlagenverzeichnis:
Konzeption der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH für den Kinderschutzdienst Eisenach vom 14.05.2018